Daten
Kommune
Wesseling
Größe
524 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.06.15, 13:02
Aktualisiert
02.06.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
LEGENDE
G
Art der baulichen Nutzung
Stadt Wesseling
gewerbliche Bauflächen
__. Ausfertigung
Flächen für die Abwasserbeseitigung
40. FNP-Änderung "Curiestraße"
Gemarkung Berzdorf, Flur 3
Maßstab 1:2.000
Kläranlage
Entwurfsverfasser
Für die städtebauliche Planung:
Hauptversorgungsleitungen
Hochvoltleitung
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Leitungen und Pipelines
--> die genaue Lage der Versorgungsleitungen und ihrer Schutzstreifen wird im
weiteren Verfahren ergänzt!
Wesseling, den __.__._____
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Planunterlage
Rechtsgrundlagen
Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009.
1. Baugesetzbuch (BauGB)
Wesseling, den __.__._____
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Wesseling, den __.__.____
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990
(BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6)
4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271)
in der z. Zt. geltenden Fassung
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272)
in der z. Zt. geltenden Fassung
Sonstige Planzeichen
6. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der
z.Zt. geltenden Fassung
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der FNP-Änderung
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
__.__.____ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
und 4 BauGB beschlossen, die Änderung des
Flächennutzungsplans aufzustellen. Der
Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt
Wesseling am __.__.____ ortsüblich bekannt
gemacht worden.
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
__.__.____ die öffentliche Auslegung dieser
Änderung des Flächennutzungsplans, mit
Begründung, für die Dauer eines Monats gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Wesseling, den ______________________
In Vertretung
Feststellungsbeschluss
Diese Änderung des Flächennutzungsplans
ist vom Rat der Stadt Wesseling am
__.__.____ festgestellt worden.
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Erwin Esser
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
__.__.____ gem. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu
beteiligen. Die Darlegung der Planung
erfolgte vom __.__.____ bis einschl.
__.__.____, die Erörterung am __.__.____.
Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom __.__.____.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf dieser Änderung des
Flächennutzungsplans hat auf Beschluss des
Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs.
2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis
__.__.____
öffentlich ausgelegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung über die
öffentliche Auslegung ist am __.__.____
im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
In Vertretung
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Genehmigung
Diese Änderung des Flächennutzungsplans
ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung
vom __.__.____ genehmigt worden.
Köln, den _______________________
Bezirksregierung Köln
Wirksamkeit
Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling
bekanntgemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam .
Wesseling, den __.__.____
Der Bürgermeister
Erwin Esser
G