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Beschlussvorlage (Vorentwurf 40. FNP-Änderung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
524 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.06.15, 13:02
Aktualisiert
02.06.15, 13:02
Beschlussvorlage (Vorentwurf 40. FNP-Änderung)

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Inhalt der Datei

LEGENDE G Art der baulichen Nutzung Stadt Wesseling gewerbliche Bauflächen __. Ausfertigung Flächen für die Abwasserbeseitigung 40. FNP-Änderung "Curiestraße" Gemarkung Berzdorf, Flur 3 Maßstab 1:2.000 Kläranlage Entwurfsverfasser Für die städtebauliche Planung: Hauptversorgungsleitungen Hochvoltleitung Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Leitungen und Pipelines --> die genaue Lage der Versorgungsleitungen und ihrer Schutzstreifen wird im weiteren Verfahren ergänzt! Wesseling, den __.__._____ Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009. 1. Baugesetzbuch (BauGB) Wesseling, den __.__._____ i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den __.__.____ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in der z. Zt. geltenden Fassung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272) in der z. Zt. geltenden Fassung Sonstige Planzeichen 6. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der z.Zt. geltenden Fassung Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der FNP-Änderung Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.____ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht worden. Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.____ die öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Wesseling, den ______________________ In Vertretung Feststellungsbeschluss Diese Änderung des Flächennutzungsplans ist vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ festgestellt worden. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Erwin Esser Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.____ gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die Darlegung der Planung erfolgte vom __.__.____ bis einschl. __.__.____, die Erörterung am __.__.____. Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom __.__.____. Öffentliche Auslegung Der Entwurf dieser Änderung des Flächennutzungsplans hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Der Bürgermeister In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Genehmigung Diese Änderung des Flächennutzungsplans ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung vom __.__.____ genehmigt worden. Köln, den _______________________ Bezirksregierung Köln Wirksamkeit Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekanntgemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam . Wesseling, den __.__.____ Der Bürgermeister Erwin Esser G