Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
13.01.12, 21:15
Aktualisiert
13.01.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
156/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
13. Januar 2012
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden
Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
25.01.2012
Rat
23.02.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die in dem als Anlage beigefügten Lageplan als Gehwegflächen kenntlich gemachten
Teilflächen (schraffiert) der Anlage „Hauptstraße“ wurden im Rahmen der Ortskernsanierung
überbaut. Diese Teilflächen wurden bereits vor ca. 40 Jahren für eine „Gehweganlage“
kostenlos von den Grundstückseigentümern der damaligen Gemeinde Leopoldshöhe zum
Ausbau zur Verfügung gestellt. Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgte bislang
nicht.
Alle schraffiert gekennzeichneten Flächen, die weiterhin als Gehwegflächen in Anspruch
genommen werden, bleiben auch künftig im Eigentum der jeweiligen Anlieger.
Abschließend ist noch die Widmung als öffentliche Verkehrsflächen für die endgültige
Beitragsabrechnung im Rahmen der OK-Sanierung notwendig. Die erforderliche Zustimmung
der Eigentümer zur Widmung wurde eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
nachfolgend
im
Privateigentum
befindlichen
Teilflächen
entlang
der
Haupterschließungsstraße „Hauptstraße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als
Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges:
Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 121, 728, 729 und 936.
-2Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 476, 593, 621, 482, 213, 214, 261, 216, 217,
775, 748 und 958.
Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG
NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel