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Beschlussvorlage (Taschengeldbörse für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
127 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
09.03.15, 13:02
Aktualisiert
09.03.15, 13:02
Beschlussvorlage (Taschengeldbörse für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren
Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Taschengeldbörse für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren
Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Taschengeldbörse für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren
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Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 53/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Taschengeldbörse für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren Antrag der SPD-Fraktion Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.03.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 53/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 03.03.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Taschengeldbörse für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren Antrag der SPD-Fraktion Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Mit ihrem Antrag vom 24.02.2015 bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um Prüfung, ob unter Einbeziehung der freien Träger eine Einrichtung einer Taschengeldbörse in Wesseling möglich ist. Die Taschengeldbörse soll für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 20 Jahren eingerichtet werden. Zur Finanzierung des Projektes sollen Zuschüsse aus dem Landesprojekt „Servicebrücke Jugend- Alter in NRW“ beantragt werden. Im Folgenden werden die Eckpunkte des Projektes erläutert:  Das Projekt Servicebrücken Jugend-Alter richtet sich an alle 53 kreisfreien Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Taschengeldbörse aufbauen möchten.  Die teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte können sowohl in eigener Trägerschaft eine Taschengeldbörse aufbauen als auch Dritte mit dem Aufbau einer Taschengeldbörse beauftragen. Als Träger eignen sich bspw. Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtsagenturen, Seniorenvertretungen oder Jugendvereine.  Kreise und kreisfreie Städte, die am Projekt Servicebrücken Jugend-Alter teilnehmen möchten, setzen sich mit der Projekt-Koordinierungsstelle (ISA e.V., AWO Solingen) in Verbindung. Nach erfolgter Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstelle kommt es zur einer Vertragsgestaltung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte – als primärer Vertragspartner vor Ort – und dem ISA e.V. Grundlage der  Die teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte erhalten für den Aufbau einer Taschengeldbörse im Haushaltsjahr 2015 (bis zum 15.12.2015) eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von max. 15.000,00 Euro. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über die Projekt-Koordinierungsstelle, die Weiterleitung der Mittel an die teilnehmenden Kommunen erfolgt durch das Institut für soziale Arbeit e.V. in Münster. Beim Aufbau einer Taschengeldbörse in kommunaler Trägerschaft sind Personalkosten einer Koordinierungsstelle oder der Aufbau einer Internetseite als Kontaktplattform durch einen externen Dienstleister förderfähig.  Als Zielgruppe sollen auf der Anbieterseite alle Jugendlichen angesprochen werden. Allerdings erhebt das Projekt den Anspruch, die besonderen Zugangswege zu sozial und marktbenachteiligten Jugendlichen zu berücksichtigen. Allen Jugendlichen soll, vermittelt über den Kontakt und die Interaktion mit Seniorinnen und Senioren aus unterstützungsbedürftigen Haushalten das Berufsfeld der Altenhilfe, hier insbesondere die Pflegeberufe, als Ausbildungs- und Berufsoption eröffnet werden. Hierbei gilt es insbesondere die berufliche Orientierung zielgruppenspezifisch zu unterstützen und zu fördern.  Grundsätzlich muss es sich bei den angebotenen und auszuübenden Tätigkeiten um einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten handeln. Dies können beispielsweise Gartenarbeiten oder leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Erledigung von Einkäufen und das Ausführen von Hunden sein. Auch Begleitdienste zum Friedhof, Arzt oder ins Theater sind denkbar. Mögliche Tätigkeiten sind zudem das Aufräumen eines Kellers, das Hinaustragen von Sperrmüll oder die Hilfe beim Umzug sein. Explizit ausgeschlossen sind hingegen pflegerischen Tätigkeiten, ebenso wie alltägliche Haushaltsarbeiten, die zum Aufgabenspektrum von professionellen Dienstleistern oder Pflegepersonal gehören.  Das gezahlte Taschengeld wird zwischen Jugendlicher bzw. Jugendlichem und Jobanbieterin bzw. Jobanbieter individuell vereinbart. Empfohlen wird eine Zahlung von mindestens 5 Euro pro Stunde.  Der genaue Ablauf und die Rahmenbedingungen einer Teilnahme als Jobber oder Jobanbieterin bzw. Jobanbieter werden vom Träger der jeweiligen Taschengeldbörse vor Ort festgelegt. Grundsätzlich melden sich Jugendliche, die sich etwas hinzuverdienen und kleine Hilfstätigkeiten für ältere Menschen übernehmen möchten, bei der Taschengeldbörse an (bspw. über ein Formular). Dabei geben sie an, wann, wo und für welche Arbeiten sie einsetzbar sind. Ebenso registrieren sich die Jobanbieterinnen und Jobanbieter unter Angabe der Tätigkeit und des Ortes telefonisch, persönliche oder schriftlich bei der Taschengeldbörse. Nachdem die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Taschengeldbörse die Teilnehmer und Teilnehmerinnen persönlich kennenlernen konnten, werden die Jugendlichen möglichst passgenau an die Jobanbieterinnen und Jobanbieter vermittelt. Dabei werden der Wohnort, die Interessen und die Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt. Bei verbindlichem Interesse zur Übernahme des Jobs, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Alles weitere, wie die konkrete Terminvereinbarung, regeln Jobber und Jobanbieterin bzw. Jobanbieter untereinander. 2. Lösung Dieses Projekt richtet sich ausschließlich an die Kreise und kreisfreien Städte. Die jeweiligen Kreisverwaltungen erhalten die Zuschüsse aus dem ESF Fond und entscheiden über die Verwendung. Der Rhein-Erft-Kreis wurde seitens der Stadt Wesseling angefragt, ob das Projekt Servicebrücken NRW dort bekannt sei und bereits Fördermittel beantragt wurden. Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Es ist also noch nicht klar, ob die Stadt Wesseling bei einer Interessenbekundung von der Landesförderung profitieren kann und in welcher Höhe die Zuwendung erfolgt. Möglich sind Zuschüsse bis zu 15.000 €. Nach Rückmeldung des REK wird die Verwaltung erneut berichten. Zu betrachten wäre im Falle der Förderung die Prüfung, ob das Projekt Servicebrücken-NRW nicht auch mit dem bewährten Projekt „Helfende Hände“ verknüpft werden könnte, um bestimmte Synergieeffekte zu erreichen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie beschrieben