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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss 2013; Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
21.03.14, 12:02
Aktualisiert
21.03.14, 12:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 125/2014 17.03.2014 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2014 Kreistag 09.04.2014 Jahresabschluss 2013; Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO Sachbearbeiter/in: Frau Mertens Tel.: 966 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. beiliegender Listen. Begründung: Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die jeweiligen Übertragungsansätze sind in den beiliegenden Tabellen mit Kurzerläuterung aufgelistet. Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt -2werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)