Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
21.03.14, 12:02
Aktualisiert
21.03.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 125/2014
17.03.2014
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Jahresabschluss 2013; Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO
Sachbearbeiter/in: Frau Mertens
Tel.: 966
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. beiliegender
Listen.
Begründung:
Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar.
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die jeweiligen Übertragungsansätze
sind in den beiliegenden Tabellen mit Kurzerläuterung aufgelistet.
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
-2werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen
sich daher als Maximalbetrag.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)