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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:02
Aktualisiert
15.06.15, 13:02
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 121/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.06.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 121/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 11.06.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung - den Jahresabschluss 2014 in der vorgelegten Form festzustellen, - entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu beschließen, - dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. Ergänzende Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 den Jahresabschluss 2014 – wie in der Vorlage beschrieben – gebilligt und sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vorzuschlagen. Anlage Bericht des Aufsichtsrates vom 10.06.2015