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Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises; Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
164 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
03.08.15, 13:01
Aktualisiert
03.08.15, 13:01
Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren) Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren) Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren) Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren) Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren) Beschlussvorlage (Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises;
Beteiligungsverfahren)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 137/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II 61 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises; Beteiligungsverfahren Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 61 28.07.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 137/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.07.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises; Beteiligungsverfahren Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises folgende Stellungnahme zum Entwurf des Rhein-Erft-Kreises abzugeben: „Die Stadt Wesseling stellt das nach dem ÖPNV-Gesetz vorgeschriebene Einvernehmen unter der Voraussetzung her, dass - die ÖPNV-bedingten Ausgaben auf das heutige Niveau begrenzt und Verbesserungen im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis nur dann durchgeführt werden, wenn sie kostenneutral sind oder zu Einsparungen führen, weil die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Wesseling und der meisten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis eine Ausweitung des ÖPNV-Kostenrahmens nicht zulassen, - Maßnahmen zur Erweiterung oder Ergänzung des ÖPNV-Angebots nur umgesetzt werden, wenn ein entsprechender Bedarf aufgrund detaillierter Nachfrageuntersuchungen (Fahrgastzählungen) und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen festgestellt ist. Die Stadt Wesseling fordert, die Finanzierung der ÖPNV-Leistungen des Kreises, die die Stadtbusstädte benachteiligt, weil diese ihre Stadtbusangebote zu 100% tragen und zudem die Regionalbuslinien auf anderen Stadtgebieten mitfinanzieren müssen, gerechter auszugestalten und diese Regelungen in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Weiterhin verfolgt die Stadt Wesseling das Ziel, die Regionalbuslinie 930 als Nachbarschaftslinie zusammen mit der Stadt Brühl zu betreiben. Sodann erwarten die beiden Städte eine entsprechende finanzielle Entlastung bei den an den Kreis abzuführenden Beträgen zur Finanzierung des ÖPNV.“ Sachdarstellung: 1. Problem Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.1996 durch das ÖPNV Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) festgelegt. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die kreisfreien Städte und Kreise, sie übernehmen Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Aufgabenträger für den SPNV sind die Zweckverbände. Seit Inkrafttreten des ÖPNVG NRW ist der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger für den ÖPNV. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling sind Aufgabenträger für den Stadtbusverkehr in den jeweiligen Städten. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Rhein-Erft-Kreis nach den §§ 8 und 9 des ÖPNV-Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und diesen bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Gestaltung des ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern, das den gegenwärtigen und zukünftigen verkehrlichen Verflechtungen gerecht wird. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Bereich ÖPNV insbesondere aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 und der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013 sowie der strukturellen Veränderungen im Kreis soll der bisherige Nahverkehrsplan 2003 – 2007 fortgeschrieben werden. Mit Beschluss vom 30.05.2012 sowie vom 19.06.2012 des Rhein-Erft-Kreises begann Ende 2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit gutachterlicher Unterstützung durch das Büro Stadtverkehr, Hilden. Die Arbeiten wurden im Jahr 2013 nach Abschluss einer vorgeschalteten Haushaltsbefragung aufgenommen. Nun liegt der Entwurf des NVP vor. Der Nahverkehrsplan beschreibt das gesamte Busangebot im Rhein-Erft-Kreis für die Jahre 2015-2020. Nicht in die Planungshoheit des Kreises fallen die Stadtbusangebote der Städte Brühl, Hürth und Wesseling, die Stadtbahnlinien, die S-Bahnen und der regionale Schienenverkehr. Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat am 21.05.2015 die Offenlage des Nahverkehrsplans beschlossen. Damit beginnt das offizielle Beteiligungsverfahren. Der Rhein-Erft-Kreis bittet um Übersendung der Stellungnahme der Stadt bis zum 31.08.2015. Bei den Stadtbusstädten stellt dieser Beteiligungsschritt auch die im ÖPNV-Gesetz vorgeschriebene Herstellung des Einvernehmens dar. 2. Lösung Der Entwurf des Nahverkehrsplans wurde allen Ratsmitgliedern und den Fraktionen mit E-Mail vom 03.08.2015 zugeleitet. Er gliedert sich im Wesentlichen in  die Bestandsaufnahme der Raumstruktur mit der Analyse der Rahmenbedingungen, der Pendlerrelationen, Schul-, Bildungs-, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen,  die Bestandsaufnahme des derzeitigen ÖPNV-Angebots,  die Finanzierung des ÖPNV-Angebots,  die Darstellung der heutigen Nachfrage im ÖPNV und einer Strukturprognose für 2025,  die Beschreibung eines Leitbilds für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV sowie die zusammenfassende Bewertung des ÖPNV-Angebots mit der Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im NVP,  die Beschreibung eines Maßnahmenkonzepts und  die Finanzierungs- und Umsetzungsplanung. Das bestehende Angebot des Rhein-Erft-Kreises für die Stadt Wesseling beschränkt sich auf das Angebot der Regionalbuslinie 930, die von Brühl-Mitte (Stadtbahn) über Berzdorf, Wesseling (Stadtbahn bis zur Hunsrückstraße verläuft (s. Entwurf des Nahverkehrsplans, Seiten 37 ff.). Die ÖPNV-Versorgung des Stadtgebiets im Übrigen erfolgt über die Stadtbahnlinie 16, die Stadtbuslinie 721, die Taxibuslinie 722 und den AST-Verkehr. Diese Angebote sind im Nahverkehrsplan auf den Seiten 48 ff. beschrieben. Die Finanzierung der Regionalbuslinien (somit auch der Linie 930) erfolgt zu 50% über die allgemeine Kreisumlage und zu 50% über eine sog. ausschließliche Mehrbelastung gemäß Platzkilometerschlüssel. Die ausschließliche Mehrbelastung beträgt knapp 120 Tsd. € / Jahr. Die Stadtbuslinie 921 und die Taxibuslinie 722 sowie der AST-Verkehr werden durch die Stadtwerke Wesseling GmbH finanziert. Für das Angebot der Stadtbahnlinie 16 entfallen auf die Stadt Kosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € /Jahr. Als Zielsetzungen für die Verkehrsplanungen enthält der Nahverkehrsplan folgende Kernaussagen: - „Das OPNV-Angebot ist verstärkt an den konkreten Fahrgastanforderungen insbesondere Zielgruppe der Wahlfreien auszurichten. - In allen Teilräumen des Kreisgebiets ist eine Grundversorgung zu gewährleisten, die zur Mobilitätssicherung der Bevölkerung nicht unterschritten werden darf. Ziel sollte sein, den heutigen Modal-Split (= die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel) im ÖPNV im gesamten Kreisgebiet mindestens zu halten und dort, wo Marktchancen für den ÖPNV bestehen zu verbessern, ohne die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verschlechtern. Die Attraktivität des ÖPNV ist Voraussetzung für seine Wirtschaftlichkeit.“ Die angestrebten Qualitätsstandards sind auf den Seiten 76-103 des Entwurfs des Nahverkehrsplans detailliert beschrieben. Die zusammenfassende Bewertung des ÖPNV-Angebots auf den Seiten 104 ff. des Entwurfs des Nahverkehrsplans enthält die Aussage, dass das ÖPNV-Netz im Rhein-Erft-Kreis weitestgehend lückenlos und ohne gravierende Mängel in der Erschließung ist. Die Abbildung 8.1-2 auf Seite 106 des Entwurfs des Nahverkehrsplans beschreibt für Wesseling eine sehr gute Erschließungsqualität. Dies ergibt sich auch aus der Abbildung 8.1-5 auf Seite 113. Als Verbindungsmangel wird für Wesseling das Taktangebot zwischen Wesseling Mitte und Brühl genannt, allerdings besteht Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage (Abb.8.1-4 auf Seite 109 des Entwurfs des Nahverkehrsplans). Aus der zusammenfassenden Bewertung des ÖPNV-Angebots wurde ein Maßnahmenkonzept abgeleitet (Kap. 9 des Entwurfs des Nahverkehrsplans, Seiten 117 ff.). Basierend auf dem existierenden ÖPNVAngebot sowie den Ergebnissen und Prüffeldern des Zwischenberichtes wird eine Fortschreibung des heutigen Leistungsumfangs angestrebt. Rahmengebend ist dabei das heutige Leistungs- und Finanzierungsvolumen (jährliche Km-Leistung; jährlicher Zuschussbedarf für den Aufgabenträger). Das Maßnahmenkonzept gliedert sich in drei Bereiche:  kurzfristige Maßnahmen, die kosten- bzw. leistungsneutral bis Dezember 2015 umgesetzt werden,  weitere Prüffelder; hier ist die Finanzierung nicht gesichert, so dass diese Maßnahmen mittel-bis langfristig umgesetzt werden sollen,  Arbeitsaufträge, wie fahrtenscharfe Fahrgastzählungen, Umschichtung eingesparter Mittel oder Erstellung eines Haltestellenkatasters Vorschläge zu kurzfristigen Maßnahmen betreffen die Stadt Wesseling nicht (s. Abbildung 9.2-2 auf Seite 118 f. des Entwurfs des Nahverkehrsplans). Die weiteren Prüffelder sind auf den Seiten 121 ff. dargestellt. Hierzu führt der Entwurf des Nahverkehrsplans aus: „Diese Maßnahmen bedürfen weiterer detaillierter Nachfrage- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen außerhalb des Fortschreibungsprozesses und sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausreichend gegenfinanziert. Diesbezüglich ergeben sich zur Umsetzung zwei Möglichkeiten: - Eigenfinanzierung durch die Kommune(n) - Finanzierung durch kompensatorische Einsparungen im Bestandsnetz (Auswertung von Fahrgastzahlen und Identifizierung von Einsparungspotentialen)“ Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Wesseling und der übrigen Städte im Rhein-ErftKreis kommt die Eigenfinanzierung zusätzlicher ÖPNV-Leistungen durch die Kommunen nicht in Betracht. Solche Maßnahmen sind daher nur umsetzbar, wenn entsprechende Einsparungen im Bestandsnetz erzielt werden können. Für Wesseling wird eine Taktverdichtung auf der Linie 930 auf einen 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit morgens und nachmittags oder ein durchgängiger 20-Minuten-Takt (auch an schulfreien Werktagen) vorgeschlagen. Voraussetzung dafür ist eine genaue Bedarfsermittlung. Benötigt würden zwei zusätzliche Busse bei der Taktverdichtung auf 15 Minuten (Seite 143 i. V. m. Seite 126 des Nahverkehrsplans). Die Kosten der Maßnahme werden auf rd. 50.000 € jährlich geschätzt (Abb. 9.2.6 auf Seite 146). Überlegungen zur Produktprofilierung und insbesondere der Einrichtung sog. Regio-Buslinien enthält Kap. 9.3 ab Seite 147. Wesseling würde durch keine Regio-Buslinie erschlossen. In Kapitel 12 (Seiten 192 ff.) des Entwurfs des Nahverkehrsplans ist die Finanzierungs- und die Umsetzungsplanung beschrieben. Enthalten ist die Aussage, das „vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Rhein-Erft-Kreises die Notwendigkeit besteht, die ÖPNV-bedingten Ausgaben auf das heutige Niveau zu begrenzen (Konsolidierung) und Verbesserungen im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis nur noch dann durchzuführen, wenn sie kostenneutral sind oder zu Einsparungen führen“. Eine Ausweitung des ÖPNVKostenrahmens kommt auch wegen der angespannten haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt und der übrigen kreisangehörigen Städte nicht in Betracht. Die Finanzierung der vom Kreis erbrachten ÖPNV-Leistungen ist aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 18.12.1997 wie folgt geregelt: Nicht gedeckte Regionalbusleistungen werden zu 50 % über die Erhebung der allgemeinen Kreisumlage und weitere 50 % über die ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gem. Platzkilometerschlüssel finanziert. Nicht gedeckte Ortsbusleistungen inkl. AST-Verkehre in Aufgabenträgerschaft des Kreises werden durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen zu 100 % finanziert. Es wird deutlich, dass die Stadt nicht die tatsächlichen Kosten der Regionalbuslinie 930 zu finanzieren hat, sondern über die Kreisumlage und die ausschließliche Mehrbelastung („Sonderumlage“) an den Gesamtkosten der ÖPNV-Leistungen im Kreisgebiet beteiligt wird. Basis der Ermittlung des städtischen Anteils an der Finanzierung der Leistungen ist somit die Finanzkraft der Stadt, nicht die auf ihrem Stadtgebiete erbrachten ÖPNV-Leistungen. Diese Kostenverteilung ist, insbesondere für die Stadtbusstädte Brühl, Hürth und Wesseling, nicht gerecht, denn diese müssen die Kosten der eigenen Stadtbuslinien zu 100% tragen und zudem die Regionalbuslinien auf anderen Stadtgebieten mitfinanzieren. Besonders deutlich wird dies an folgendem Beispiel: Die Städte Brühl und Wesseling verfolgen das Ziel, die Regionalbuslinie 930 als sog. Nachbarschaftslinie zu betreiben. In diesem Fall könnten beide Städte die Leistung selbst einkaufen und deren Umfang bestimmen. Die Stadt Wesseling erhielte dann vom Kreis keine ÖPNV-Leistungen mehr, würde aber dennoch über die Kreisumlage und über die ausschließlich Mehrbelastung gemäß § 56 der Kreisordnung an der Finanzierung der ÖPNV-Leistungen des Kreises beteiligt. Eine gerechtere Ausgestaltung der Finanzierung der vom Kreis erbrachten ÖPNV-Leistungen sollte deshalb im Zusammenhang mit der Stellungnahme thematisiert werden. Die Verwaltung empfiehlt, zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises wie im Beschlussentwurf vorgeschlagen Stellung zu nehmen. 3. Alternativen Die Stadt stellt das nach dem ÖPNV-Gesetz vorgeschriebene Einvernehmen erst her, wenn eine gerechtere Finanzierung der ÖPNV-Leistungen verbindlich zugesagt ist. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.