Daten
Kommune
Wesseling
Größe
126 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
03.08.15, 13:01
Aktualisiert
03.08.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
132/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kiesabgrabung Schwadorfer Hof
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz
- Vorstellung des Planvorhabens durch das Büro Smeets Landschaftsarchitekten -
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.07.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 132/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
16.07.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Kiesabgrabung Schwadorfer Hof
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz
- Vorstellung des Planvorhabens durch das Büro Smeets Landschaftsarchitekten -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt das vorgestellte Planvorhaben sowie die Anregungen der Verwaltung für die Stellungnahme der Stadt Wesseling zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Unternehmen J. und E. Horst GmbH & Co. KG hat bereits im Jahr 2000 einen Antrag auf Genehmigung
einer Kiesabgrabung (Nassauskiesung) auf Flächen im Stadtgebiet Brühl, Gemarkung Schwadorf gestellt.
Die Planfeststellungsbehörde Rhein-Erft-Kreis hat diesen Antrag im Jahr 2003 zurückgewiesen mit Verweis
auf den Widerspruch zu regionalplanerischen Darstellungen von Abgrabungszonen.
Das antragstellende Unternehmen hat den Zurückweisungsbescheid beklagt und ein Gerichtsurteil erwirkt,
wonach der Antrag auf Planfeststellung durch den Rhein-Erft-Kreis neu zu bescheiden ist. Das Planfeststellungsverfahren wurde deshalb wieder aufgenommen, die Antragstellerin hat den Antrag auf Grund eines
Erörterungstermins und zwischenzeitlich erfolgter Gesetzesänderungen ergänzt und konkretisiert.
Die Stadt Wesseling wurde mit Schreiben vom 11.6.2015 um Stellungnahme zu dem aktuellen Antrag „Kiesabgrabung Schwadorfer Hof“ bis zum 15.7.2015 gebeten. Es wurde eine Fristverlängerung bis zum 28.8.
2015 erwirkt, da das Planvorhaben dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung
am 18.8.2015 vorgestellt werden soll.
Das beantragte Planvorhaben „Kiesabgrabung Schwadorfer Hof“ umfasst die Nassauskiesung eines ca. 41
ha großen Areals im Brühler Stadtgebiet, Gemarkung Schwadorf, unmittelbar an der DB-Bahnstrecke. Das
Stadtgebiet Wesseling ist von den beantragten Auskiesungstätigkeiten durch den geplanten Abtransport des
Materials über die bisherige „Kiesstraße“ parallel zur Autobahn A 555 zur Brühler Straße bzw. zur Autobahnauffahrt betroffen. Sowohl die Kiesabgrabung als auch der Standort einer neu zu errichtenden Aufbereitungsanlage befinden sich auf Brühler Stadtgebiet. Die vorhandene Anbindung der Abgrabungsflächen an
die „Kiesstraße“ in Nähe der Autobahn wird weiterhin als einzige Anbindung genutzt, so dass der LKWTransport auf schnellstem Wege zur Brühler Straße/A 555 erfolgen kann, ohne den Landschaftsraum zwischen Autobahn und Berzdorf zu beeinträchtigen.
Das beantragte Planvorhaben wird in der Sitzung durch das Büro Smeets Landschaftsarchitekten vorgestellt.
Ein Übersichtsplan zur Lage des Planvorhabens ist der Vorlage beigefügt.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen ist festzustellen, dass die Belange der Stadt Wesseling durch das
Planvorhaben nicht nachteilig betroffen werden, so dass keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen
werden.
Die Verwaltung wird nachfolgende Anregungen in die Stellungnahme der Stadt Wesseling einbringen:
Da das Unternehmen auch auf genehmigten Abgrabungsflächen im Wesselinger Stadtgebiet tätig ist
und rechtliche/vertragliche Regelungen zur Fertigstellung und Rekultivierung dieser Abgrabungen bestehen, ist sicher zu stellen, dass diese genehmigten Abgrabungen planmäßig abgeschlossen werden.
Es wird um die Vorlage und Erläuterung der Zeitschiene für die genehmigten und beantragten Abgrabungstätigkeiten gebeten.
Für den zusätzlichen Transport von Kiesmaterial wird die „Kiesstraße“ parallel zur Autobahn A 555 genutzt; es ist vertraglich wie bisher zu gewährleisten, dass die Reinigung und Unterhaltung der Kiesstraße
durch die Kiesunternehmen erfolgt. Um die größtmögliche Rücksicht auf andere Nutzer der „Kiesstraße“
zu wahren, wird die Einrichtung einer Reifenwaschanlage auf dem Betriebsgelände als notwendig erachtet. Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ist durch kontinuierliche Unterhaltungsmaßnahmen und
gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Beschilderung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen
für den Schwerlastverkehr zu gewährleisten.
2. Lösung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt das vorgestellte Planvorhaben sowie die Anregungen der Verwaltung für die Stellungnahme der Stadt Wesseling zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird die entsprechende Stellungnahme der Stadt Wesseling bis zum 28.8.2015 an den
Rhein-Erft-Kreis als Planfeststellungsbehörde senden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlage:
Übersichtsplan zur Lage der beantragten und genehmigten Abgrabungsbereiche