Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
10.08.15, 13:01
Aktualisiert
10.08.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
135/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Seniorenbeirat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz
Alter und Pflege
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.07.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 135/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Rudolf
29.07.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Seniorenbeirat
Betreff:
Bestellung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und
Pflege
Beschlussentwurf:
Der Seniorenbeirat Wesseling benennt für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege
als ordentliches Mitglied:
als stellvertretendes Mitglied:
Sachdarstellung:
1. Problem
Am 20.05.2015 wurde die Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Rhein-Erft-Kreis auf der Grundlage des
§ 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) neu eingerichtet.
Diese Konferenz hat die Aufgabe, durch Beteiligung aller an der pflegerischen, sozialen und allgemeinen
Versorgung der Bevölkerung mitwirkenden Institutionen Strukturen zu entwickeln, die ein quantitativ ausreichendes und qualitativ möglichst hochwertiges Angebot an pflegerischen Leistungen zum Ziel haben.
Das Gremium tagt in der Regel 2x jährlich oder bei Bedarf. Den Vorsitz hat der für die Geschäftsführung der
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zuständige Dezernent des Rhein-Erft-Kreises. Die Geschäftsführung der laufenden Geschäfte dieser Konferenz obliegt dem nach dem APG NRW zuständigen Fachbereich
im Rhein-Erft-Kreis. Mitglieder der Konferenz sind insbesondere die Kreisangehörigen Kommunen auf
Wunsch. Des Weiteren nehmen Vertreter/innen der ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen bzw. –dienste teil sowie Vertreter/innen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der örtlichen Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
sowie Interessensvertretungen von Betroffenen und Selbsthilfegruppen.
Die Konferenz wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mit. Hierzu gehören
insbesondere:
1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
2. die Mitwirkung an der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen,
3. die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den
angrenzenden Kommunen,
4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs.1 an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den
Kommunen,
6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich Beratung und des Fallmanagements und
7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu speziellen Themen Arbeitsgruppen gebildet werden. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Sitzung offiziell durch den Vorsitzenden der
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege bestellt sind.
Als kommunale Vertreterin wurde die Seniorenbeauftragte Birgit Rudolf benannt (stellvertretend Karl-Heinz
Meschede). Darüber hinaus können u.a. Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Seniorenvertretungen
und der kommunalen Integrationsräte als Mitglieder benannt werden. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter
zu benennen.
2. Lösung
Die Verwaltung bittet den Seniorenbeirat bei entsprechendem Interesse, ein ordentliches Mitglied und ein
stellvertretendes Mitglied für die Konferenz Alter und Pflege zu benennen.
3. Alternativen
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.