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Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
10.08.15, 13:01
Aktualisiert
10.08.15, 13:01
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Sitzungsvorlage Nr.: 135/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Seniorenbeirat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.07.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 135/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Rudolf 29.07.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Seniorenbeirat Betreff: Bestellung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege Beschlussentwurf: Der Seniorenbeirat Wesseling benennt für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege als ordentliches Mitglied: als stellvertretendes Mitglied: Sachdarstellung: 1. Problem Am 20.05.2015 wurde die Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Rhein-Erft-Kreis auf der Grundlage des § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) neu eingerichtet. Diese Konferenz hat die Aufgabe, durch Beteiligung aller an der pflegerischen, sozialen und allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mitwirkenden Institutionen Strukturen zu entwickeln, die ein quantitativ ausreichendes und qualitativ möglichst hochwertiges Angebot an pflegerischen Leistungen zum Ziel haben. Das Gremium tagt in der Regel 2x jährlich oder bei Bedarf. Den Vorsitz hat der für die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zuständige Dezernent des Rhein-Erft-Kreises. Die Geschäftsführung der laufenden Geschäfte dieser Konferenz obliegt dem nach dem APG NRW zuständigen Fachbereich im Rhein-Erft-Kreis. Mitglieder der Konferenz sind insbesondere die Kreisangehörigen Kommunen auf Wunsch. Des Weiteren nehmen Vertreter/innen der ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen bzw. –dienste teil sowie Vertreter/innen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der örtlichen Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Interessensvertretungen von Betroffenen und Selbsthilfegruppen. Die Konferenz wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mit. Hierzu gehören insbesondere: 1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung, 2. die Mitwirkung an der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen, 3. die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen, 4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige, 5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs.1 an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen, 6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich Beratung und des Fallmanagements und 7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu speziellen Themen Arbeitsgruppen gebildet werden. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Sitzung offiziell durch den Vorsitzenden der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege bestellt sind. Als kommunale Vertreterin wurde die Seniorenbeauftragte Birgit Rudolf benannt (stellvertretend Karl-Heinz Meschede). Darüber hinaus können u.a. Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Seniorenvertretungen und der kommunalen Integrationsräte als Mitglieder benannt werden. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen. 2. Lösung Die Verwaltung bittet den Seniorenbeirat bei entsprechendem Interesse, ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Konferenz Alter und Pflege zu benennen. 3. Alternativen Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.