Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
24.08.15, 13:01
Aktualisiert
24.08.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
136/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Integrationsrat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das
Kommunale Integrationszentrum
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.07.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 136/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
24.07.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Integrationsrat
Betreff:
Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat benennt für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum
als ordentliches Mitglied: __________
als stellvertretendes Mitglied: __________
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Kreistages am 12.3.2015 wurde zur Unterstützung und Begleitung des Kommunalen Integrationszentrums und dessen Aufgaben die Einrichtung eines Beirates beschlossen.
Mit der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums und der Erarbeitung des Integrationskonzepts für
den Rhein-Erft-Kreis hat der Kreis erste Schritte zur Integration von Migrantinnen und Migranten unternommen. Um eine Vernetzung des Integrationszentrums mit den Kommunen zu verstärken und die Umsetzung
des Integrationskonzepts zu begleiten, sollen Akteure der kommunalen Integrationspolitik in die Prozesse
eingebunden werden. So können diese ihre spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen direkt in die Integrationsarbeit des Kreises einbringen, sich über die Grenzen ihrer Kommune austauschen und über die Arbeit
des Kreises in ihren Städten berichten.
Der Beirat soll aus sieben Vertreterinnen/Vertretern sowie beratenden Mitgliedern des Kreises und jeweils
einer Vertreterin/einem Vertreter aus den kreisangehörigen Städten bestehen. Die Vertreterinnen/Vertreter
der kreisangehörigen Städte sollen von deren Integrationsräten entsandt werden.
2. Lösung
Die Verwaltung bittet den Integrationsrat, ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den
Beirat für das Kommunale Integrationszentrum zu benennen.
3. Alternativen
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.