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Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
24.08.15, 13:01
Aktualisiert
24.08.15, 13:01
Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum) Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum) Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 136/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Integrationsrat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.07.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 136/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 24.07.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Integrationsrat Betreff: Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum Beschlussentwurf: Der Integrationsrat benennt für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum als ordentliches Mitglied: __________ als stellvertretendes Mitglied: __________ Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Kreistages am 12.3.2015 wurde zur Unterstützung und Begleitung des Kommunalen Integrationszentrums und dessen Aufgaben die Einrichtung eines Beirates beschlossen. Mit der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums und der Erarbeitung des Integrationskonzepts für den Rhein-Erft-Kreis hat der Kreis erste Schritte zur Integration von Migrantinnen und Migranten unternommen. Um eine Vernetzung des Integrationszentrums mit den Kommunen zu verstärken und die Umsetzung des Integrationskonzepts zu begleiten, sollen Akteure der kommunalen Integrationspolitik in die Prozesse eingebunden werden. So können diese ihre spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen direkt in die Integrationsarbeit des Kreises einbringen, sich über die Grenzen ihrer Kommune austauschen und über die Arbeit des Kreises in ihren Städten berichten. Der Beirat soll aus sieben Vertreterinnen/Vertretern sowie beratenden Mitgliedern des Kreises und jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter aus den kreisangehörigen Städten bestehen. Die Vertreterinnen/Vertreter der kreisangehörigen Städte sollen von deren Integrationsräten entsandt werden. 2. Lösung Die Verwaltung bittet den Integrationsrat, ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Beirat für das Kommunale Integrationszentrum zu benennen. 3. Alternativen Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.