Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
24.08.15, 17:07
Aktualisiert
24.08.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
141/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung des Geschäftskreises eines Beigeordneten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.08.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 141/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
12.08.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Änderung des Geschäftskreises eines Beigeordneten
Beschlussentwurf:
Der Bereich „Recht“ wird zum 01.10.2015 aus dem Geschäftskreis des Beigeordneten und Kämmerers Manfred Hummelsheim ausgegliedert.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 73 Abs. 1 GO NRW kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit
dem Bürgermeister festlegen.
Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 14.04.2015 (Vorlage 59/2015) durch Beschluss die Geschäftskreise
der Beigeordneten festgelegt.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist dem Geschäftskreis des Beigeordneten und Kämmerers Manfred
Hummelsheim (Dezernat II) die Organisationseinheit „30/32 Recht, Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen“ zugeordnet. Herr Bürgermeister Erwin Esser hat kraft der ihm obliegenden Organisationshoheit entschieden, aus dem Bereich 30/32 zwei eigenständige Organisationseinheiten - „30/Recht“ und „32/Sicherheit
und Ordnung, Einwohnerwesen“ - zu bilden. Die Änderung tritt zum 01.10.2015 in Kraft.
2. Lösung
Herr Bürgermeister Erwin Esser hat mit dem Beigeordneten und Kämmerer Manfred Hummelsheim Einvernehmen darüber erzielt, dass der Aufgabenbereich „Recht“ zum 01.10.2015 aus dem Geschäftskreis von
Herrn Hummelsheim (Dezernat II) ausgegliedert werden soll. Der Aufgabenbereich wird dem Dezernat des
Bürgermeisters zugeordnet.
Hinweis: Der Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit wird nur durch die Ratsmitglieder gefasst.
Der Bürgermeister stimmt bei dieser Angelegenheit nicht mit.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
keine.