Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
27.01.12, 10:13
Aktualisiert
03.02.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
8/2012
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
3. Februar 2012
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2
hier:
BauGB)
und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4
Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
09.02.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Begründung
Die nach § 35 BauGB genehmigte privilegierte Biogasanlage Gut Eckendorf wurde im Jahr 2011
errichtet und wurde im selben Jahr in Betrieb genommen. Die Leistung der Anlage liegt
entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt maßgeblichen „Privilegierungsgrenze“ bei 0,5 MW
elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine Leistungssteigerung über die Grenzen der Privilegierung
hinaus auf maximal 1,5 MW elektrisch (etwa 3,0 MW Feuerungswärmeleistung) planungsrechtlich
zu ermöglichen. Im Zuge der beantragten Leistungssteigerung der Biogasanlage werden auch
bauliche Erweiterungen der genehmigten Anlage erfolgen.
Es ist vorgesehen, mit dem erzeugten Biogas bis zu acht externe Blockheizkraftwerke (BHKW) zu
versorgen. Davon wurden in der Zwischenzeit sechs BHKW errichtet, welche derzeit in Teillast
betrieben werden. Die externen Blockheizkraftwerke wurden überwiegend im nahegelegenen
Gewerbegebiet westlich der Autobahn A 2 errichtet. An den einzelnen externen BHKW-Standorten
wird Biogas, welches mittels eines bereits verlegten Rohrleitungsnetzes zugeführt wird, zu
elektrischer Energie (Strom) und thermischer Energie (Wärme) umgewandelt werden. Während
der so gewonnene regenerative Strom in das lokale Netz eingespeist wird, wird die gewonnene
regenerative Wärme gezielt an Endverbraucher abgegeben, die an den Standorten bereits
vorhanden sind. Die Wärme wird zu Heizzwecken und als Prozesswärme in Gewerbebetrieben
genutzt. Durch diese kleinteilige Versorgungsstruktur ist eine effektive Wärmeabgabe an eine
Vielzahl von Endverbrauchern möglich.
Für die Erweiterung der Biogasanlage über die Grenzen der Privilegierung hinaus, ist es
erforderlich, neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
-2-
Vom 04.10.2011 bis einschließlich 02.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Am 20.10.2011
wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Grundzüge der Planung informiert. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und als Grundlage für die
Erarbeitung der Entwürfe der Bauleitpläne herangezogen. In der Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses am 24.11.2011 wurde den Entwürfen zugestimmt und die Durchführung der
öffentlichen Auslegung beschlossen.
Die wesentliche Neuerung im Entwurf des Bebauungsplanes, gegenüber dem Vorentwurf, ist die
vom Straßenbaulastträger (Straßen NRW) geforderte Aufnahme der Möglichkeit, eine Zufahrt zur
nördlich vorgelagerten Landesstraße 805 (Bielefelder Straße) herstellen zu können.
Die Entwürfe der Bauleitpläne haben vom 06.12.2011 bis einschließlich 06.01.2012 öffentlich
ausgelegen. Im selben Zeitraum wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen Stellungnahmen abzugeben. Die Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung hat zu redaktionellen Ergänzungen der
Begründungen und des Umweltberichtes geführt, welche die Grundzüge der Planung jedoch nicht
berühren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Erschließung des Plangebietes wurde während der Trägerbeteiligung mit der Straßenbauverwaltung (Straßen NRW) u. a. bei einem Vororttermin ausführlich besprochen. Im Ergebnis
teilte Straßen NRW in einer Stellungnahme zum Planverfahren mit, dass die Erschließung des
Plangebietes über die südliche Zufahrt gesichert ist. Auf dieser Grundlage kann den in der Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses vom 24.11.2011 geäußerten Bedenken gegen die
Lieferung der Substrate über eine Zufahrt von der nördlich vorgelagerten Landesstraße L 805
(Bielefelder Straße) Rechnung getragen werden. In einem Städtebaulichen Vertrag zum
Bebauungsplan wird geregelt, dass die südliche Zufahrt als Hauptzufahrt der Lieferung der
Substrate, dem Abtransport der Gärreste sowie allen im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen
dient. Die gemäß Bebauungsplan zulässige nördliche Zufahrt wird im Städtebaulichen Vertrag
ausschließlich für Wartungsarbeiten zugelassen. Eine Änderung der Erschließung ist
ausschließlich mit der Zustimmung der Gemeinde möglich.
Die Wechselwirkungen zwischen der vorliegenden Bauleitplanung und dem in Planung
befindlichen Bürgerradweg wurden geprüft. Aus den Satzungsfassungen der Bauleitpläne ergeben
sich keine Konflikte mit der Radwegeplanung.
Die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz wurde mit Schreiben
vom 02.01.2012 positiv beschieden. Nach Prüfung der ergänzten Antragsunterlagen bestehen
nunmehr aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Bauleitplanung.
Bei entsprechender Beschlusslage über die Entscheidungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung
(gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und der förmlichen Trägerbeteiligung (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie
über die Satzungsfassungen der Bauleitpläne sollen der Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan sowie der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung an den
Rat empfohlen werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des
Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ an und billigt die Satzungsfassung.
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Beschlussempfehlung für den Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als
Satzung zu beschließen.
3.
Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des
Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der
20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe an und billigt die
Feststellungsfassung.
-3-
4.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Beschlussempfehlung für den Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe, den Feststellungsbeschluss zur 20. Flächennutzungsplanänderung
der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
Entscheidungsvorschläge zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 08/11“Biogasanlage Gut Eckendorf“
Entscheidungsvorschläge zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
Satzungs- bzw. Feststellungsfassung der Planzeichnungen und der Begründungen des Bebauungsplanes
Nr. 08/11“Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde
Leopoldshöhe (Hinweis: Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie das Schall- und
Geruchsgutachten sind für beide Bauleitpläne identisch.)
Städtebaulicher Vertrag