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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB), - Satzungs- und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
27.01.12, 10:13
Aktualisiert
03.02.12, 21:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB)   und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4          Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB)   und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4          Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB)   und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4          Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 8/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 3. Februar 2012 Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 hier: BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB), - Satzungs- und Feststellungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 09.02.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Begründung Die nach § 35 BauGB genehmigte privilegierte Biogasanlage Gut Eckendorf wurde im Jahr 2011 errichtet und wurde im selben Jahr in Betrieb genommen. Die Leistung der Anlage liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt maßgeblichen „Privilegierungsgrenze“ bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine Leistungssteigerung über die Grenzen der Privilegierung hinaus auf maximal 1,5 MW elektrisch (etwa 3,0 MW Feuerungswärmeleistung) planungsrechtlich zu ermöglichen. Im Zuge der beantragten Leistungssteigerung der Biogasanlage werden auch bauliche Erweiterungen der genehmigten Anlage erfolgen. Es ist vorgesehen, mit dem erzeugten Biogas bis zu acht externe Blockheizkraftwerke (BHKW) zu versorgen. Davon wurden in der Zwischenzeit sechs BHKW errichtet, welche derzeit in Teillast betrieben werden. Die externen Blockheizkraftwerke wurden überwiegend im nahegelegenen Gewerbegebiet westlich der Autobahn A 2 errichtet. An den einzelnen externen BHKW-Standorten wird Biogas, welches mittels eines bereits verlegten Rohrleitungsnetzes zugeführt wird, zu elektrischer Energie (Strom) und thermischer Energie (Wärme) umgewandelt werden. Während der so gewonnene regenerative Strom in das lokale Netz eingespeist wird, wird die gewonnene regenerative Wärme gezielt an Endverbraucher abgegeben, die an den Standorten bereits vorhanden sind. Die Wärme wird zu Heizzwecken und als Prozesswärme in Gewerbebetrieben genutzt. Durch diese kleinteilige Versorgungsstruktur ist eine effektive Wärmeabgabe an eine Vielzahl von Endverbrauchern möglich. Für die Erweiterung der Biogasanlage über die Grenzen der Privilegierung hinaus, ist es erforderlich, neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. -2- Vom 04.10.2011 bis einschließlich 02.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Am 20.10.2011 wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Grundzüge der Planung informiert. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Bauleitpläne herangezogen. In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 24.11.2011 wurde den Entwürfen zugestimmt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. Die wesentliche Neuerung im Entwurf des Bebauungsplanes, gegenüber dem Vorentwurf, ist die vom Straßenbaulastträger (Straßen NRW) geforderte Aufnahme der Möglichkeit, eine Zufahrt zur nördlich vorgelagerten Landesstraße 805 (Bielefelder Straße) herstellen zu können. Die Entwürfe der Bauleitpläne haben vom 06.12.2011 bis einschließlich 06.01.2012 öffentlich ausgelegen. Im selben Zeitraum wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen Stellungnahmen abzugeben. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung hat zu redaktionellen Ergänzungen der Begründungen und des Umweltberichtes geführt, welche die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Erschließung des Plangebietes wurde während der Trägerbeteiligung mit der Straßenbauverwaltung (Straßen NRW) u. a. bei einem Vororttermin ausführlich besprochen. Im Ergebnis teilte Straßen NRW in einer Stellungnahme zum Planverfahren mit, dass die Erschließung des Plangebietes über die südliche Zufahrt gesichert ist. Auf dieser Grundlage kann den in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 24.11.2011 geäußerten Bedenken gegen die Lieferung der Substrate über eine Zufahrt von der nördlich vorgelagerten Landesstraße L 805 (Bielefelder Straße) Rechnung getragen werden. In einem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird geregelt, dass die südliche Zufahrt als Hauptzufahrt der Lieferung der Substrate, dem Abtransport der Gärreste sowie allen im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen dient. Die gemäß Bebauungsplan zulässige nördliche Zufahrt wird im Städtebaulichen Vertrag ausschließlich für Wartungsarbeiten zugelassen. Eine Änderung der Erschließung ist ausschließlich mit der Zustimmung der Gemeinde möglich. Die Wechselwirkungen zwischen der vorliegenden Bauleitplanung und dem in Planung befindlichen Bürgerradweg wurden geprüft. Aus den Satzungsfassungen der Bauleitpläne ergeben sich keine Konflikte mit der Radwegeplanung. Die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz wurde mit Schreiben vom 02.01.2012 positiv beschieden. Nach Prüfung der ergänzten Antragsunterlagen bestehen nunmehr aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Bauleitplanung. Bei entsprechender Beschlusslage über die Entscheidungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und der förmlichen Trägerbeteiligung (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie über die Satzungsfassungen der Bauleitpläne sollen der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung an den Rat empfohlen werden. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ an und billigt die Satzungsfassung. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe an und billigt die Feststellungsfassung. -3- 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Feststellungsbeschluss zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Schemmel Anlagen: Entscheidungsvorschläge zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 08/11“Biogasanlage Gut Eckendorf“ Entscheidungsvorschläge zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe Satzungs- bzw. Feststellungsfassung der Planzeichnungen und der Begründungen des Bebauungsplanes Nr. 08/11“Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe (Hinweis: Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie das Schall- und Geruchsgutachten sind für beide Bauleitpläne identisch.) Städtebaulicher Vertrag