Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
24.08.15, 17:07
Aktualisiert
24.08.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
58/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
- 66 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
28. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Anbaustraße "Düsseldorfer Straße“ in Wesseling-Keldenich)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
16.03.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 58/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
16.03.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
28. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Anbaustraße "Düsseldorfer Straße“ in Wesseling-Keldenich)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
28. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Anbaustraße "Düsseldorfer Straße“ in Wesseling-Keldenich)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) und Artikel 1
Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV NRW 2007
S. 380) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (ABl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt
Wesseling am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße Düsseldorfer Straße in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) der
Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den zwischen der Neusser Straße und der Krefelder Straße auf
der nördlichen Straßenseite in einer Länge von ca. 30 Metern fehlenden Gehweg sowie ohne Parkflächen
und Grünanlagen endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf der nördlichen Straßenseite der Düsseldorfer Straße wurde im Bereich zwischen der Neusser Straße
und der Krefelder Straße wegen der auf dem hier angrenzenden Privatgrundstück vorhandenen Garagenzeile von der Anlegung eines Gehweges abgesehen. Aufgrund der lockeren Bebauung der angrenzenden
Grundstücke und der hohen Anzahl an vorhandenen privaten Stellplätzen und Garagen bestand keine Notwendigkeit zur Herstellung von Parkflächen im Straßenraum. Grünanpflanzungen sind in der Düsseldorfer
Straße ebenfalls nicht vorhanden.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB können frühestens nach endgültiger Herstellung der Düsseldorfer
Straße erhoben werden.