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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
94 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
27.01.12, 10:13
Aktualisiert
03.02.12, 21:17
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“, Gemeinde Leopoldshöhe Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen • • Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB / Scoping) Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB) (Stand: 19.01.2012) Anregungen und Hinweise Entscheidungsvorschlag einschl. Begründung KEINE ANREGUNGEN UND HINWEISE • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen • Bezirksregierung Detmold – Dezernat 33 – Bodenordnung/Ländliche Entwicklung • Stadt Bielefeld • Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen ANREGUNGEN UND HINWEISE 1. TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1.1 Kreis Lippe – Der Landrat (Stellungnahme vom 04.01.2012) Gegen die beabsichtigten Planungen bestehen auch weiterhin keine grundsätzlichen Bedenken. Kenntnisnahme. Im Rahmen der erneuten Beteiligung gebe ich folgende Stellungnahme ab: Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bitte ich folgende Punkte in der weiteren Planung zu berücksichtigen: − Die vorh. Stieleichenbaumreihe entlang der Zufahrtstraße bitte ich nach § 9 (1) Nr. 25 BauGB als zu erhaltend festzusetzen. Der nebenstehenden Anregung folgend, wird die vorhandene Stieleichenreihe im Bebauungsplan gesichert. Die folgende textliche Festsetzung wird unter der Nummer 6.7 redaktionell in die Planzeichnung aufgenommen. „Die innerhalb der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „private Verkehrsfläche“ vorhandene Reihenpflanzung von Stieleichen, bestehend aus 18 Einzelbäumen, ist dauerhaft zu erhalten. Abgänge sind innerhalb der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „private Verkehrsfläche“ mit Bäumen der gleichen Art innerhalb der vorhandenen Reihenanordnung zu ersetzen.“ Die Grundzüge der Planung werde dadurch nicht berührt. − Seite 2 Die geplante Bepflanzung ist aufgrund ihrer Lage auf einem Wall mit dem reduzierten Biotopwert 4 zu belegen. Der Anregung, die Bepflanzungen auf den Wällen mit dem reduzierten Biotopwert 4 in der Eingriffsbilanz zu berücksichtigen, wird gefolgt. Die Kompensationsflächenberechnung wurde redaktionell überarbeitet. Anregungen und Hinweise Entscheidungsvorschlag einschl. Begründung Dementsprechend ist außerhalb des Plangebietes eine Kompensationsmaßnahme mit 22.843 Wertpunkten für die durch den Bebauungsplan zusätzlich zum Bestand ermöglichten Eingriffe zu erbringen. Im Rahmen der Kompensation der im Zusammenhang mit der privilegierten Biogasanlage erfolgten Eingriffe ist eine Maßnahme vorgesehen, welche den erforderlichen Kompensationsbedarf für die privilegierte Biogasanlage und die im Rahmen des Bebauungsplanes zulässigen Nutzungen um 11.708 Wertpunkte überschreitet. Die Maßnahme wurde bereits teilweise realisiert. Die Kompensation der im Plangebiet zulässigen Eingriffe ist somit weiterhin sichergestellt. − Aus Gründen des Artenschutzes ist die Baufeldfreimachung/Gehölzbeseitigung außerhalb von Brutzeiten vorzunehmen. Der nebenstehenden Anregung folgend werden die Begründung zum Bebauungsplan 08/11(Kapitel 8.1) sowie der Umweltbericht um Hinweise zur Baufeldfreimachung wie folgt redaktionell ergänzt: Ergänzung des Umweltberichtes (kursiv): „Neben einer grundsätzlich Flächen sparenden Planung der Anlage sind folgende Minderungsmaßnahmen vorgesehen: • Die Baufeldfreimachung erfolgt außerhalb der Brutzeit von Vögeln;“ Ergänzung der Begründung des Bebauungsplanes (kursiv): „Darüber hinaus ist im Rahmen der Baugenehmigung dafür Sorge zu tragen, dass die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit erfolgt, um Störungen von Arten auch im Umfeld des Plangebietes zu vermeiden.“ 1.2 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Stellungnahme vom 22.12.2011) Am 09.12.2011 wurden die Erschließungsvarianten mit den Investoren eingehend erörtert. ln dem vereinbarten Ortstermin am 16.12.2011 haben wir nun der Erschließung über die bestehende Zufahrt zur L 968 zugestimmt. Somit ist die Erschließung des Vorhabens gesichert. Seite 3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen der Erschließung des Plangebietes über die bestehende Zufahrt zur südlich vorgelagerten Landesstraße L 968 (Eckendorfer Straße) zustimmt und bestätigt, dass die Erschließung des Plangebietes gesichert ist. Aufgrund der vorangegangenen Stellungnahme des Landesbetriebes Anregungen und Hinweise Entscheidungsvorschlag einschl. Begründung Straßenbau Nordrhein-Westfahlen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Stellungnahme vom 25.10.2011) wurde in den Bebauungsplan eine Möglichkeit zur Herstellung einer Zufahrt zur nördlich vorgelagerten Landesstraße L 805 (Bielefelder Straße) aufgenommen. Die Beibehaltung dieser Zufahrt sichert dem Betriebsstandort langfristigt die Möglichkeit, die Erschließung auf sich ändernde Rahmenbedingungen anpassen zu können. Dazu wird die Benutzung beider Zufahrten in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Die südliche Zufahrt wird darin als Hauptzufahrt definiert, welche der Abwicklung der Substratlieferverkehre, dem Abtransport von Gärresten sowie allen im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen dient. Die Benutzung der nördlichen Zufahrt ist ausschließlich für Wartungsarbeiten der im Bebauungsplan zulässigen baulichen Nutzungen vorgesehen. Änderungen der vertraglich geregelten Erschließung sind damit an das Einverständnis der Gemeinde gebunden. Zu den genannten Vorhaben bestehen keine Anregungen oder Bedenken mehr. 1.3 Kenntnisnahme. TenneT TSO GmbH (Stellungnahme vom 02.12.2011) 1.4 Die Planung berührt keine von uns wahrzunehmenden Belange. Es ist keine Planung von uns eingeleitet oder beabsichtigt. Die nebenstehenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bitten wir Sie, uns an diesem Verfahren nicht weiter zu beteiligen. Der Anregung wird gefolgt. WINGAS TRANSPORT GmbH (Stellungnahme vom 14.12.2011) Wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g. Vorhaben. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH & Co. KG sowie OPAL NEL TRANSPORT GmbH. Seite 4 Die nebenstehendenn Hinweise werden im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung lediglich zur Kentnis genommen. Anregungen und Hinweise Entscheidungsvorschlag einschl. Begründung Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Die WINGAS TRANSPORT kann nur für ihre eigenen Anlagen Auskunft geben und für die Anlagen der Anlagenbetreiber, welche WINGAS TRANSPORT mit der Beauskunftung beauftragt haben (s. o.). 2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Im Rahmen der öffenlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden. Ausgearbeitet: Bremen, den 19.01.2012 Institut für Stadt- und Raumplanung Prof. Dr. Hautau & Renneke GmbH Vahrer Straße 180 Seite 5 28309 Bremen