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Mitteilungsvorlage (Kontrolle von Essensausgaben an Schulen durch den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
07.09.15, 17:08
Aktualisiert
07.09.15, 17:08
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 156/2015 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kontrolle von Essensausgaben an Schulen durch den Rhein-Erft-Kreis Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.08.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 156/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 24.08.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Hauptausschuss Betreff: Kontrolle von Essensausgaben an Schulen durch den Rhein-Erft-Kreis Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der Sitzung des Hauptausschusses vom 16.06.2015 hat Herr Helmut Halbritter die Verwaltung gebeten, beim Rhein-Erft-Kreis nachzufragen, ob regelmäßige Kontrollen der Essensausgaben in Schulen, OGSEinrichtungen und Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden. Hintergrund dieser Anfrage war ein Fernsehbericht über Unregelmäßigkeiten bei der Zubereitung des Essens bei der Cateringfirma „Vitesca“. Betroffen hiervon waren Teilnehmer/innen an den Offenen Ganztagsschulen der Rheinschule und der Brigidaschule. Der mit der Organisation der OGS beauftragte Träger „Rapunzel“ hatte einen Vertrag mit „Vitesca“. Sofort nach Bekanntwerden der Schlechtleistung beendete „Rapunzel“ die Zusammenarbeit mit „Vitesca“ durch fristlose Kündigung und informierte umgehend alle Betroffenen in einem Elternbrief. Zunächst wurde durch das Personal in der Schule eine alternative Essenszubereitung organisiert und innerhalb kürzester Zeit wurde ein neuer seriöserer Caterer gefunden. Die besonnene Art, wie hier „Rapunzel“ auf diesen Problemfall reagiert und gehandelt hat, verdient große Anerkennung. Nach Rücksprache mit der Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen beim Rhein-Erft-Kreis, Frau Dr. Birgit Roos-von Danwitz, ist dieses Amt u. a. zuständig für die Hygienekontrollen in allen Küchenbetrieben im Rhein-Erft-Kreis. In der Regel erfolgen die Kontrollen in den Schulen und Kitas ohne Anmeldung alle sechs bis zwölf Monate. Bei den Kontrollen geht es um die Sauberkeit in der Küche und im Umgang mit den Lebensmitteln vor Ort. Dabei kann bei einer Anlieferung des Essens von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises hier nicht beurteilt werden, wie die hygienischen Zustände in den Herstellerküchen sind Deren Überwachung obliegt den dort örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern. Das Lebensmittelüberwachungsamt hat nicht die Aufgabe, die Qualität des Essens vor Ort zu beurteilen. Kontrollparameter bei angeliefertem Essen sind vor allem die Heißhaltung bzw. Kühlung und die hygienisch korrekte Ausgabe. Der Betreiber der Essensausgabe ist zunächst selbst zuständig für die Rückmeldung von Mängeln an den Hersteller oder die Zurückweisung von schlechtem Essen. Gleichzeitig können Betroffene dem Amt für Lebensmittelüberwachung konkrete Verbraucherbeschwerden melden. Gelegentlich werden auch Lebensmittelproben aus den Küchen der Schulen und Kitas entnommen. Diese Proben werden dann vor allem auf Bakterien, manchmal auch auf die Zusammensetzung hin untersucht. Bisher hat es bei diesen Proben keine nennenswerten Beanstandungen gegeben. Aus aktuellem Anlass wurden am 10.06.2015 in Bergheim bei Küchen, die von der Fa. „Vitesca“ beliefert werden, insgesamt sechs Proben verschiedener Speisen zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen. Es gab keine Beanstandungen. Bezüglich des im Fernsehen gezeigten Einzelfalles ist die Lebensmittelüberwachung in Wuppertal zuständig. Es handelte sich hier um Aufnahmen, die mehrere Monate vor der Ausstrahlung heimlich angefertigt worden sind, und es gibt keine amtliche Bestätigung zum tatsächlichen Wahrheitsgehalt der dort geäußerten Vorwürfe. Alle Caterer im Rhein-Erft-Kreis werden in den vorgeschriebenen Regelkontrollzeiten überwacht. Gravierende Verstöße sind bisher nicht bekannt geworden.