Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
07.09.15, 17:08
Aktualisiert
07.09.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
156/2015
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kontrolle von Essensausgaben an Schulen durch den Rhein-Erft-Kreis
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.08.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 156/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
24.08.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Hauptausschuss
Betreff:
Kontrolle von Essensausgaben an Schulen durch den Rhein-Erft-Kreis
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 16.06.2015 hat Herr Helmut Halbritter die Verwaltung gebeten,
beim Rhein-Erft-Kreis nachzufragen, ob regelmäßige Kontrollen der Essensausgaben in Schulen, OGSEinrichtungen und Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden. Hintergrund dieser Anfrage war ein Fernsehbericht über Unregelmäßigkeiten bei der Zubereitung des Essens bei der Cateringfirma „Vitesca“. Betroffen hiervon waren Teilnehmer/innen an den Offenen Ganztagsschulen der Rheinschule und der Brigidaschule. Der mit der Organisation der OGS beauftragte Träger „Rapunzel“ hatte einen Vertrag mit „Vitesca“. Sofort
nach Bekanntwerden der Schlechtleistung beendete „Rapunzel“ die Zusammenarbeit mit „Vitesca“ durch
fristlose Kündigung und informierte umgehend alle Betroffenen in einem Elternbrief. Zunächst wurde durch
das Personal in der Schule eine alternative Essenszubereitung organisiert und innerhalb kürzester Zeit wurde ein neuer seriöserer Caterer gefunden. Die besonnene Art, wie hier „Rapunzel“ auf diesen Problemfall
reagiert und gehandelt hat, verdient große Anerkennung.
Nach Rücksprache mit der Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen beim Rhein-Erft-Kreis, Frau Dr. Birgit Roos-von Danwitz, ist dieses Amt u. a. zuständig für die
Hygienekontrollen in allen Küchenbetrieben im Rhein-Erft-Kreis. In der Regel erfolgen die Kontrollen in den
Schulen und Kitas ohne Anmeldung alle sechs bis zwölf Monate. Bei den Kontrollen geht es um die Sauberkeit in der Küche und im Umgang mit den Lebensmitteln vor Ort. Dabei kann bei einer Anlieferung des Essens von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises hier nicht beurteilt werden, wie die hygienischen Zustände in den
Herstellerküchen sind Deren Überwachung obliegt den dort örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern.
Das Lebensmittelüberwachungsamt hat nicht die Aufgabe, die Qualität des Essens vor Ort zu beurteilen.
Kontrollparameter bei angeliefertem Essen sind vor allem die Heißhaltung bzw. Kühlung und die hygienisch
korrekte Ausgabe. Der Betreiber der Essensausgabe ist zunächst selbst zuständig für die Rückmeldung von
Mängeln an den Hersteller oder die Zurückweisung von schlechtem Essen. Gleichzeitig können Betroffene
dem Amt für Lebensmittelüberwachung konkrete Verbraucherbeschwerden melden.
Gelegentlich werden auch Lebensmittelproben aus den Küchen der Schulen und Kitas entnommen. Diese
Proben werden dann vor allem auf Bakterien, manchmal auch auf die Zusammensetzung hin untersucht.
Bisher hat es bei diesen Proben keine nennenswerten Beanstandungen gegeben.
Aus aktuellem Anlass wurden am 10.06.2015 in Bergheim bei Küchen, die von der Fa. „Vitesca“ beliefert
werden, insgesamt sechs Proben verschiedener Speisen zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen.
Es gab keine Beanstandungen.
Bezüglich des im Fernsehen gezeigten Einzelfalles ist die Lebensmittelüberwachung in Wuppertal zuständig.
Es handelte sich hier um Aufnahmen, die mehrere Monate vor der Ausstrahlung heimlich angefertigt worden
sind, und es gibt keine amtliche Bestätigung zum tatsächlichen Wahrheitsgehalt der dort geäußerten Vorwürfe.
Alle Caterer im Rhein-Erft-Kreis werden in den vorgeschriebenen Regelkontrollzeiten überwacht. Gravierende Verstöße sind bisher nicht bekannt geworden.