Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
14.08.14, 04:05
Aktualisiert
14.08.14, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Öffentliche Sitzung
Info 20/2014
12.08.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreistag
01.10.2014
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2015
Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Ende September
2014 aufzustellen und am 01.10.2014 dem Kreistag zuzuleiten.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet
und bitte um Kenntnisnahme.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)