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Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
14.08.14, 04:05
Aktualisiert
14.08.14, 04:05
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 20/2014 12.08.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.09.2014 Kreistag 01.10.2014 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Ende September 2014 aufzustellen und am 01.10.2014 dem Kreistag zuzuleiten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet und bitte um Kenntnisnahme. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)