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Info GB (Anlage zu Info 20/2014 - Schreiben an die Städte und Gemeinden vom 12.08.2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
01.10.2014
Erstellt
14.08.14, 04:05
Aktualisiert
14.08.14, 04:05

Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Gegen Empfangsbekenntnis «Gemeinde» Herrn Bürgermeister «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/20.20.100/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: Servicezeiten: 12.08.2014 Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm», es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Ende September 2014 aufzustellen. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein. Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 25.09.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre «StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung. Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von Einwendungen mit. f:\amt_20\20_1\haushalt_nkf\haushalt2015\gesetzlichesverfahren\benehmen_01.docx Telefon: (02251) 15-0 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Telefax: (02251) 15-666 Konten der Kreiskasse: mailbox@kreis-euskirchen.de Kreissparkasse Euskirchen VR-Bank Nordeifel eG www.kreis-euskirchen.de IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 USt-Id Nr. DE 122393798 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK -2- Zur Festsetzung der Kreisumlage Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der Kreisumlage dargestellt werden. Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben: a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum Nord gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf keine Modellrechnung des Landes zum GFG zurückgegriffen werden konnte. Da dieser Umstand die Qualität einer Haushaltsaufstellung bzw. der noch weit davor liegenden Benehmensherstellung maßgeblich beeinträchtigt, hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) eine eigene Simulationsrechnung durchgeführt. Im Hinblick auf die Ermittlung der Steuerkraft wurde über die Umlageverbände eine Abfrage der relevanten Steuereinnahmen bei den Städten und Gemeinden durchgeführt. Ich möchte mich bei allen Städten und Gemeinden unseres Kreises für die Datenübermittlung herzlich bedanken. Denn nur so konnte gelingen, dass auf der Seite der Steuerkraft 395 gemeldete Datensätze (von 396 möglichen) zu den ersten drei Quartalen des Referenzzeitraumes bzw. sämtliche 396 Datensätze zum letzten Quartal des Referenzzeitraumes vorliegen. Die Datenlage ist aufgrund von möglichen Übermittlungsfehlern, etwaigen Abweichungen gegenüber den Landesmeldungen sowie der Art und Weise der Berücksichtigung der ELAG-Abrechnungen zwar nicht vollständig, bildet aber einen sehr guten Anhaltspunkt für die weitere Abschätzung. Die Ermittlung des fiktiven Bedarfs folgt zwar grundsätzlich der herkömmlichen GFG-Systematik, jedoch unterliegen Grunddatenanpassungen und auch systematische Festlegungen der Entscheidung des Gesetzgebers, die insofern im Vorfeld nur abgeschätzt werden können. An dieser Stelle wurden die vom Land im Juni veröffentlichten Daten der Eckpunkte zum Entwurf eines GFG 2015 verwendet. Wesentliche Größe der Berechnung des fiktiven Bedarfs ist die zur Verfügung stehende Masse. Die vom Land zunächst angekündigte Steigerungsrate (+ 1,56 %) kann theoretisch Grundlage einer Planung sein, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Entwicklung im aktuellen Quartal: Der Verbundzeitraum wird – anders als der mit dem 30.06.2014 abgeschlossene Referenzzeitraum zur Ermittlung der Steuerkraft – erst mit Ablauf des 30.09.2014 enden. Abschließende Abweichungen an dieser Stelle beeinflussen daher das Ergebnis – ggf. auch erheblich. Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im Dezember beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende Modellrechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von folgenden Daten aus: 1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden Unter Berücksichtigung der o.g. LKT-Erhebung sowie zwischenzeitlicher weiterer Erkenntnisse gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe um ca. 5,2 Mio. € (ca. 3,3 %) verbessern wird, wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind. -3- 2. Umlagegrundlagen Geht man von einer Verbundmassenerhöhung gemäß Landeseckdaten aus, dürften die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden um ca. 1,7 Mio. € sinken. Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge obiger Annahmen um ca. 3,5 Mio. €. Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit 212 Mio. € zu Grunde gelegt. Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt) entwickeln sich dabei wie folgt: 9,04% 8,65% 8,61% 8,59% 8,58% Bad Münstereifel 3,92% 4,30% 4,21% 4,33% 4,36% Blankenheim Dahlem 1,86% 2,12% 2,13% 2,05% 2,10% 32,80% 33,53% 33,52% 33,94% 34,29% Euskirchen Hellenthal 3,92% 4,28% 5,13% 4,06% 4,13% 5,73% 5,76% 5,50% 5,59% 5,52% Kall 14,13% 13,41% 13,05% 13,36% 13,22% Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 3,41% 3,38% 3,30% 3,30% 3,35% 6,56% 6,39% 6,35% 6,50% 6,53% 8,14% 7,99% 8,08% 8,20% 8,08% 10,50% 10,20% 10,12% 10,08% 9,84% Anteil 2011 Anteil 2012 Anteil 2013 Anteil 2014 Anteil 2015 (Basis: 2011 bis 2014: endgültiges GFG; 2015: LKT-Simulation/eigene Berechnung) -4Anteil an den Umlagegrundlagen 2015: Bad Münstereifel 8,6% Zülpich 9,8% Blankenheim 4,4% Weilerswist 8,1% Dahlem 2,1% Schleiden 6,5% Nettersheim 3,3% Euskirchen 34,3% Mechernich 13,2% Kall 5,5% Hellenthal 4,1% (2015: Basis: LKT-Simulation/eigene Berechnung) Entwicklung im Kreis Euskirchen (Summe aller Städte und Gemeinden) 250,0 250,0 208,5 202,1 200,0 196,3 193,5 188,8 200,0 180,0 170,6 148,9 43,9 41,1 43,0 50,0 48,3 50,3 154,4 48,1 150,0 Mio. € 53,3 212,0 200,0 150,0 47,5 39,5 42,4 Schlüsselzuweisungen Steuerkraftmesszahl 100,0 100,0 138,5 50,0 109,4 112,0 2005 2006 148,8 152,5 152,4 157,0 158,5 163,7 131,9 123,1 50,0 0,0 0,0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (Basis: 2005 bis 2014: endgültiges GFG; 2015: LKT-Simulation/eigene Berechnung) -5a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 36,47 % in 2014 auf 37,73 % in 2015 (Differenz: 1,26 %-Punkte). Es ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Umlagehöhe von ca. 4,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Allgemeine Umlage 100 50% 43,38% 90 41,33% 40,52% 80 37,11% 30,67% 29,66% 30,44% 31,50% 36,47% 37,73% 36,65% 36,49% 36,33% 35% 30,84% 30,61% 30,19% 60 Mio. € 40% 30% 24,93% 25,85% 50 25% 40 20% 30 15% 20 10% 10 Hebesatz 70 45% 40,21% 39,57% 5% 41,3 40,6 41,6 44,6 46,2 38,6 40,4 44,9 45,9 54,7 62,3 62,4 68,9 73,4 80,3 78,1 78,0 79,2 76,0 80,0 0 0% 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ertrag Hebesatz Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte: Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Der Planungsstand des letzten Jahres erlaubte eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2014 von 3,0 Mio. €, davon 2,8 Mio. € zugunsten der Allgemeinen Kreisumlage. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (voraussichtlich negative Jahresabschlüsse 2013 und 2014) wird mit Ausnahme der beschlossenen Finanzierung der Schulsozialarbeit im Haushaltsentwurf 2015 (205.000 €) keine weitere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgesehen. Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01) Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II zeichnet sich ab, dass der Haushaltsansatz von brutto 24,1 Mio. € bereits im Haushaltsjahr 2014 nicht eingehalten wird. Insb. bedingt durch die Folgen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes wird von Mehraufwendungen 2014 in Höhe von ca. 500 T€ ausgegangen. Da sich der Bund quotal an den Kosten der Unterkunft beteiligt, bedeutet dies im Ergebnis einen Netto-Mehraufwand von ca. 0,3 Mio. €. Zu bemerken ist ferner, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften sich bis zum Ende des ersten Quartals 2014 ungünstiger entwickeln als in den Vorjahren, wie der folgende Vergleich im Jahresverlauf zeigt: -6- 312 01: Zahl der Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende) 6.000 5.900 5.800 5.700 5.600 5.500 5.400 31.1. 28.2. 31.3. 30.4. 2007 2008 31.5. 2009 30.6. 2010 31.7. 2011 31.8. 2012 30.9. 2013 31.10. 30.11. 31.12. 2014 Als Folge der Entwicklung wird auch das Haushaltsjahr 2015 mit einer entsprechenden Verschlechterung prognostiziert. Der Verschlechterung steht die sog. Übergangsmilliarde gegenüber, s.u. SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €) und Bundesbeteiligung (ohne Bildungs- und Teilhabepaket und Übergangsmilliarde) 25,0 34,0% 24,6 24,0 23,7 31,2% 23,0 23,9 24,1 32,0% 23,3 22,8 22,0 29,1% 29,1% 21,6 22,1 21,3 28,0% Quote Mio. € 21,0 22,0 28,6% 30,0% 26,4% 20,0 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,0% 25,4% 19,5 19,0 24,0% 18,0 23,0% 22,0% 17,0 16,0 20,0% JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 JR 2009 JR 2010 vorl. JR 2011 vorl. JR 2012 vorl. JR 2013 HH 2014 HH 2015 -7Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 332 01, früher 311 01) Bei der delegierten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind weiter massive Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen: 332 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06. 400 350 300 250 200 340 150 256 184 86 111 119 128 131 2006 2007 2008 2009 100 200 146 50 0 2005 am 30.6. Fallzahl Veränderung ggü. Vj. prozentual prozentual 2014/2010 2010 146 + 15 + 11,5% 2010 2011 184 + 38 + 26,0% 2011 2012 200 + 16 + 8,7% 2012 2013 2013 256 + 56 + 28,0% 2014 2014 340 + 84 + 32,8% + 132,9% Es zeigt sich bereits jetzt, dass nicht nur der Haushaltsansatz 2014 deutlich überschritten wird, sondern auch für das Haushaltsjahr 2015 von einer erheblichen Mehrbelastung in Höhe von ca. 800 T€ gegenüber dem Haushalt 2014 auszugehen ist. 332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt (T€) 2.555 75 2.480 1.748 1.612 1.368 1.043 161 947 882 88 860 JR 2005 JR 2006 1.022 80 941 JR 2007 1.111 1.100 75 1.036 118 JR 2008 JR 2009 982 1.153 119 1.420 48 1.564 Einmalige Leistungen 75 1.673 Laufende Leistungen 64 1.356 1.248 100 1.053 JR 2010 vorl. JR 2011 vorl. JR 2012 vorl. JR 2013 HH 2014 HH 2015 -8- Landschaftsumlage Der Landschaftsverband Rheinland hat das Benehmen für den Landschaftsverbandshaushalt noch nicht eingeleitet. Im letzten Finanzplan kalkuliert der LVR einen Umlagesatz für 2015 von 16,7 %. Wendet man diesen Umlagesatz auf die sich voraussichtlich ergebenden Umlagegrundlagen (s.o.) an, ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 39,5 Mio. € auszugehen, was einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr (2014: 38,4 Mio. € Landschaftsumlage zzgl. 0,3 Mio. € Bedarfsumlage) von ca. 850 T€ entspricht. Entwicklung der Landschaftsumlage: Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage) 40 24% 22% 20% 18,5% 18,5% Mio. € 18,0% 17,3% 17,2% 17,3% 16,9% 16,7% 17,1% 17,0% 16,5% 18% 16,7% 16,65% 15,85% 15,85% 16,0% 15,7% 16,37% 16,70% Hebesatz 35 16% 15,2% 30 14% 12% 27,8 28,3 27,3 27,1 28,2 26,5 27,3 26,8 29,2 28,2 28,9 30,9 33,1 35,1 34,2 34,1 36,2 37,1 38,4 39,5 25 10% 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Aufwand Hebesatz Schlüsselzuweisungen Der o.g. Annahme zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 26,5 Mio. € ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 0,8 Mio. €. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen: -9- Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 28 26 24 Mio. € 22 20 18 25,7 22,9 16 20,3 14 17,8 15,6 12 16,2 14,8 18,2 17,3 16,7 15,9 19,3 19,9 26,5 22,5 20,5 16,9 15,5 15,2 13,0 10 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2015: Simulationsrechnung LKT Zinserträge Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von netto ca. 1,0 Mio. €. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 2,0 Mio. € (einschl. Jugendamt). Davon entfallen 1,2 Mio. € auf Tarif- und Besoldungserhöhungen. Zusätzlich zur Tarifsteigerung im Beschäftigtenbereich und der prognostizierten Besoldungserhöhung von 2% für 2015 sind in beiden Bereichen die zusätzlichen Auswirkungen der tatsächlichen Tarifabschlüsse im Vergleich zur Planung 2014 enthalten. Von den Gesamtsteigerungen entfallen 1,1 Mio. € auf drittfinanzierte Bereiche (insbes. Jobcenter und Rettungsdienst) 0,3 Mio. € auf das Jugendamt 0,6 Mio. € auf über die allgemeine Kreisumlage finanzierte Bereiche. „Übergangsmilliarde“ Unter Zugrundelegung des in der politischen Einigung auf Bundesebene vom 27.05.2014 genannten Mischschlüssels (hälftig über Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils und hälftig über Erhöhung des Bundesanteils an der Kosten der Unterkunft und Heizung für SGB IIBedarfsgemeinschaften) zur ab 2015 vom Bund gewährten sogenannten „Übergangsmilliarde“ ergäbe sich nach Modellrechnungen ein Anteil für den Kreis Euskirchen von ca. 0,9 Mio. €, der sich im Haushalt 2015 als Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellen wird. Bußgelder Bei den Bußgeldern für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ein Mehrertrag von netto 0,4 Mio. € prognostiziert. - 10 b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von 19,80 % in 2014 auf 20,83 % in 2015 (Differenz: 1,03 %-Punkte). Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in Höhe von ca. 44,2 Mio. € (Vorjahr: 41,3 Mio. €). Jugendamtsumlage 50 20,83% 19,80% 19,18% 18,35% 17,75% 40 16,83% 16,69% 16,39% 16,24% 16,04% 20% 19,00% 18,25% 17,70% 15,35% 16,50% 15,85% 14,43% 14,59% 14,40% 14,53% 15% Mio. € Hebesatz 30 10% 20 5% 10 19,6 22,0 22,8 21,7 24,5 27,5 26,3 25,8 27,9 24,2 24,4 24,6 27,5 29,1 32,1 34,5 35,4 38,0 41,3 44,2 0 0% 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ertrag Hebesatz Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert: Budget 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 002 300 510 002 300 510 002 300 510 003 300 510 003 300 510 004 300 510 004 Summe abzgl. Ergebnis Produkt 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 363 01 - Erziehungsberatung 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 363 03 - Mitwirkung in Verf. vor dem Familiengericht 363 04 - Mitwirkung in Verf. vor dem Jugendgericht 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 363 06 - Adoptionsvermittlung 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 362 03 – Allg. Förderung der Erziehung in der Familie 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 361 01 - Tagespflege 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Entnahme Ausgleichsrücklage für Schulsozialarbeit 2014 1.453.600 621.500 548.000 178.800 227.500 2015 1.461.400 640.700 565.200 188.000 255.200 Diff. 15/14 + 7.800 + 19.200 + 17.200 + 9.200 + 27.700 592.900 619.800 + 26.900 52.100 51.500 - 600 677.500 702.700 + 25.200 700.200 217.500 4.513.000 14.783.000 1.404.800 15.511.700 41.482.100 192.000 41.290.100 736.100 238.200 5.158.700 15.414.400 1.593.000 16.747.900 44.372.800 205.000 44.167.800 + 35.900 + 20.700 + 645.700 + 631.400 + 188.200 + 1.236.200 + 2.890.700 + 13.000 + 2.877.700 - 11 - Budget 300 510 - Haushalt 2015 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 1.461 T€ 3% 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 15.414 T€ 35% 362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit 736 T€ in/außerhalb von Einrichtungen 2% 703 T€ 2% 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 5.159 T€ 12% 363 01 - Erziehungsberatung 641 T€ 1% 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 620 T€ 1% 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 188 T€ 0% 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 565 T€ 1% 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 255 T€ 1% 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 16.748 T€ 38% 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 238 T€ 0% 361 01 - Tagespflege 1.593 T€ 4% 363 06 - Adoptionsvermittlung 52 T€ 0% Die Steigerung hat folgende Ursachen: Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10) Für 2015 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 aktuell von einer Mehrbelastung von ca. 1,3 Mio. € ausgegangen, deren Hauptgrund die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sind. Die wesentlichen Fallarten der Transferaufwendungen entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€): Produkt 363 10 (stationär): Hilfeart (stationär) Heimerziehung Eingliederungshilfe (Heimerziehung) Vollzeitpflege Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betreutes Wohnen Inobhutnahmen Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern Erziehung in Tagesgruppen Summe Differenz zum Vorjahr JR 2010 7.946 1.054 2.604 213 666 486 vorl. JR 2011 7.612 743 2.903 276 508 351 vorl. JR 2012 7.567 773 2.850 144 646 460 vorl. JR 2013 8.754 951 3.000 233 649 388 HH 2014 8.900 1.050 2.950 240 690 340 HH 2015 9.780 903 3.020 190 545 435 Diff. HH 15/HH 14 + 880 - 147 + 70 - 50 - 145 + 95 326 603 733 749 858 790 - 68 833 14.128 + 1.656 909 13.904 - 225 933 14.106 + 202 896 880 15.622 15.908 + 1.516 + 286 936 16.599 + 691 + 56 + 691 JR 2010 1.872 279 282 268 2.700 + 274 vorl. JR 2011 2.177 347 340 317 3.181 + 481 vorl. JR 2012 2.205 466 466 284 3.421 + 241 vorl. JR 2013 2.578 656 611 289 4.133 + 712 HH 2015 2.590 720 650 400 4.360 + 577 Diff. HH 15/HH 14 + 160 + 215 + 125 + 77 + 577 Produkt 363 09 (ambulant): Hilfeart (ambulant) Sozialpädagogische Familienhilfe Ambulante Eingliederungshilfen Erziehungsbeistandschaft Sonstige Hilfen Summe Differenz zum Vorjahr HH 2014 2.430 505 525 323 3.783 - 350 - 12 - Tagespflege (Produkt 361 01) Die Auswirkungen des aktuellen Urteils des VG Aachen vom 17.06.2014 zur Tagespflege, in welchem die Leistungsgerechtigkeit der hiesigen Richtlinien ab dem 01.08.2013 verneint wurde, werden mit einer Mehrbelastung von ca. 150 T€ gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 kalkuliert. Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01) Für 2015 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 von einer Mehrbelastung von ca. 1,2 Mio. € ausgegangen, die sich aus der Fortschreibung der zum 15.03.2014 gemeldeten Zahlen sowie der vom Land mit dem 2. Kibiz-Änderungsgesetz eingeführten erweiterten Elternbeitragsfreiheit ergibt. 365 01: Tageseinrichtungen für Kinder (T€) 45.000 39.993 40.000 35.822 36.568 35.000 29.749 30.000 27.799 26.258 24.726 25.000 22.441 22.668 21.834 22.844 20.870 18.710 20.000 16.859 15.000 10.000 5.000 12.899 9.458 9.932 16.497 15.315 14.893 15.724 12.550 10.913 9.731 9.592 9.307 10.184 9.819 11.977 11.972 9.125 8.921 3.859 3.816 3.762 3.944 4.067 3.968 3.699 3.334 3.758 3.390 3.480 0 0 0 0 437 428 426 450 518 847 854 JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 JR 2009 JR 2010 vorl. JR 2011 vorl. JR 2012 vorl. JR 2013 HH 2014 HH 2015 8.342 0 Betriebskostenzuweisungen Landeszuweisungen Elternbeiträge Auflösung ARAP/PRAP Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.) Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich im Hinblick auf die Entwicklung der Kindpauschalen sowie des Buchungsverhaltens auf die Ihnen vorliegende Vorlage D 18/2014 vom 24.02.2014 einschl. der Z 2 / D 18/2014 vom 21.03.2014 hinweisen. c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 3.523.200 € in 2014 auf 4.596.700 € in 2015 (Differenz: 1.073.500 €). Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK einerseits sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits. Zudem wird auf Nachzahlungen aus der moD aus Vorjahren und einen voraussichtlich höheren Kostenzuschuss an die RVK in 2014 hingewiesen, die nicht in der ÖPNV-Umlage 2015 Berücksichtigung finden können, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. - 13 Die Erträge aus Beteiligungen vermindern sich sukzessive aufgrund der anstehenden eneVerkäufe an die Städte und Gemeinden. Bei den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) wirken sich nach Auskunft der RVK insbesondere rückläufige Schülerzahlen in den integrierten Verkehren sowie allgemeine Fahrgastzahlentwicklungen (z.B. demografischer Wandel) verschlechternd aus. Weiterhin führen Tarif- und Vergütungsanpassungen zu deutlichen Kostensteigerung bei den Kosten für Fahrpersonal und Auftragsunternehmen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Ausweitung von Schülerverkehren aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft im Kreis Euskirchen. Weiterhin wurden die Rückstellungen für die Risiken aus der VRS-Einnahmeaufteilung erhöht. Aufgrund der in den vergangenen Jahren regelmäßig aufgetretenen Differenzen zwischen dem von der RVK prognostizierten und dem tatsächlich eingetretenen Zuschussbedarf wird die aktuelle RVK-Prognose aufwandserhöhend angepasst. Bei den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK ist nach derzeitiger Lage davon auszugehen, dass ab 2015 der Mindestlohn im Taxigewerbe eingeführt wird. Dem Vernehmen nach werden die Taxiunternehmen daher voraussichtlich einen Antrag auf Erhöhung des Taxitarifs stellen. Weiterhin werden durch die Integration AST und TaxiBus in Schleiden und Hellenthal voraussichtlich Mehrkosten im TaxiBus im Wesentlichen für diese Kommunen entstehen, die durch Einsparungen im AST-Verkehr größtenteils kompensiert werden. Die Mehrbelastung für 2015 ergibt folgendes Bild: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich in % der Umlagegrundlagen 2015 3,3179679045 5,3874864736 3,4082574828 0,9202981659 4,6101686774 3,1331238279 1,4387712837 4,8547713549 3,0042472886 2,2062668877 1,7361107904 - 14 - d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum Nord gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Erstmalig in 2015 ist eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das am 01.08.2015 eröffnende Förderschulzentrum Nord zu erheben. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich auf die Ihnen vorliegende Vorlage V 108/2014 vom 28.02.2014 verweisen, in der die Grundzüge der Förderschulumlage hinreichend beschrieben sind. Insgesamt ist 2015 über die Mehrbelastung ein Betrag in Höhe von 377.800 € abzuwickeln. Die Mehrbelastung für 2015 ergibt folgendes Bild: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Euskirchen Kall Mechernich Weilerswist Zülpich in % der Umlagegrundlagen 2015 0,2086640656 0,0171014104 0,3826810500 0,0135096556 0,0225540296 0,2674601814 0,0303149290 - 15 - Gesamtüberblick: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2014 19,80% 36,47% 56,27% Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2015 20,83% 37,73% 58,56% 2014 41.290.100 76.049.800 117.339.900 Differenz + 1,03 %-Pkt. + 1,26 %-Pkt. + 2,29 %-Pkt. 2015 Differenz 44.167.800 + 2.877.700 80.003.400 + 3.953.600 124.171.200 + 6.831.300 Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes1: Budget 600, Einheitslasten und Sonstiges 5.279 T€ Budget 500 3% 3.272 T€ 2% Zuschussbedarf Ergebnishaushalt 2015 Schulen 6.248 T€ 4% Budget 400 12.924 T€ 8% Budget 200 461 T€ 0% Soziales 33.461 T€ 21% Budget 100 11.066 T€ 7% Budget 300 86.147 T€ 55% Landschaftsumlage 39.500 T€ 25% Jugend 43.563 T€ 28% Gesundheit, VHS, KoBiZ 2.875 T€ 2% 1 Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt. - 16 - Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der o.g. Umlagen folgender Gesamtergebnisplan: Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zeile 3 - Sonstige Transfererträge Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen Zeile 9 - Bestandsveränderungen Zeile 10 - Ordentliche Erträge Zeile 11 - Personalaufwendungen Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen Zeile 15 - Transferaufwendungen Zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen Zeile 17 - Ordentliche Aufwendungen Zeile 18 - Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 19 - Finanzerträge Zeile 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zeile 21 - Finanzergebnis Zeile 22 - Ordentliches Ergebnis Zeile 23 - Außerordentliche Erträge Zeile 24 - Außerordentliche Aufwendungen Zeile 25 - Außerordentliches Ergebnis Zeile 26 - Jahresergebnis Zeile 27 - Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Zeile 29 - Ergebnis 2014 4.300.000 174.975.100 2.961.500 33.520.700 1.364.400 24.716.700 8.714.200 51.000 0 250.603.600 42.537.400 4.316.300 31.952.100 9.684.900 138.113.200 33.444.800 260.048.700 -9.445.100 6.495.400 39.000 6.456.400 -2.988.700 0 0 0 -2.988.700 17.691.600 17.691.600 -2.988.700 2015 4.300.000 188.375.800 2.950.500 32.602.800 1.273.000 29.305.000 8.136.700 51.000 0 266.994.800 44.771.500 4.095.000 29.763.500 9.329.300 150.292.200 34.048.400 272.299.900 -5.305.100 5.148.100 48.000 5.100.100 -205.000 0 0 0 -205.000 17.823.600 17.823.600 -205.000 Diff. 15/14 +0 + 13.400.700 - 11.000 - 917.900 - 91.400 + 4.588.300 - 577.500 +0 +0 + 16.391.200 + 2.234.100 - 221.300 - 2.188.600 - 355.600 + 12.179.000 + 603.600 + 12.251.200 + 4.140.000 - 1.347.300 + 9.000 - 1.356.300 + 2.783.700 +0 +0 +0 + 2.783.700 + 132.000 + 132.000 + 2.783.700 Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) 2. z.K.: Kreistag 3. z.K.: GBL-Runde 4. z.V. Verteiler: Gemeinde Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Kreisstadt Euskirchen Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Stadt Mechernich Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich Straße Postfach 12 40 Rathausplatz 16 Hauptstraße 23 Kölner Straße 75 Rathausstr. 2 Bahnhofstraße 9 Bergstraße 1 Krausstraße 2 Blankenheimer Straße 2-4 Bonner Str. 29 Markt 21 Straße2 Ort 53896 Bad Münstereifel 53945 Blankenheim Schmidtheim 53949 Dahlem 53879 Euskirchen 53940 Hellenthal 53925 Kall 53894 Mechernich Zingsheim 53947 Nettersheim 53937 Schleiden 53919 Weilerswist 53909 Zülpich Bgm Büttner Hartmann Lembach Dr. Friedl Westerburg Radermacher Dr. Schick Pracht Meister Schlösser Bergmann StadtGemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Kreisstadt Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Stadt Gemeinde Stadt