Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
01.10.2014
Erstellt
14.08.14, 04:05
Aktualisiert
14.08.14, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Aktenausfertigung:
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Gegen Empfangsbekenntnis
«Gemeinde»
Herrn Bürgermeister «Bgm»
«Straße»
«Straße2»
«Ort»
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/20.20.100/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 079
Datum:
Servicezeiten:
12.08.2014
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm»,
es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Ende
September 2014 aufzustellen.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein.
Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 25.09.2014
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um
ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines
„Einvernehmens“ abzielt.
Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung
des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre
«StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung.
Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher
Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von
Einwendungen mit.
f:\amt_20\20_1\haushalt_nkf\haushalt2015\gesetzlichesverfahren\benehmen_01.docx
Telefon: (02251) 15-0
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Telefax: (02251) 15-666
Konten der Kreiskasse:
mailbox@kreis-euskirchen.de
Kreissparkasse Euskirchen
VR-Bank Nordeifel eG
www.kreis-euskirchen.de
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
USt-Id Nr. DE 122393798
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
-2-
Zur Festsetzung der Kreisumlage
Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter
Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im
Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der
Kreisumlage dargestellt werden.
Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben:
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum Nord gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW
(Förderschulumlage)
Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf
keine Modellrechnung des Landes zum GFG zurückgegriffen werden konnte. Da dieser Umstand
die Qualität einer Haushaltsaufstellung bzw. der noch weit davor liegenden Benehmensherstellung maßgeblich beeinträchtigt, hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) eine eigene
Simulationsrechnung durchgeführt. Im Hinblick auf die Ermittlung der Steuerkraft wurde über die
Umlageverbände eine Abfrage der relevanten Steuereinnahmen bei den Städten und Gemeinden
durchgeführt.
Ich möchte mich bei allen Städten und Gemeinden unseres Kreises für die Datenübermittlung
herzlich bedanken. Denn nur so konnte gelingen, dass auf der Seite der Steuerkraft 395
gemeldete Datensätze (von 396 möglichen) zu den ersten drei Quartalen des Referenzzeitraumes bzw. sämtliche 396 Datensätze zum letzten Quartal des Referenzzeitraumes
vorliegen. Die Datenlage ist aufgrund von möglichen Übermittlungsfehlern, etwaigen Abweichungen gegenüber den Landesmeldungen sowie der Art und Weise der Berücksichtigung
der ELAG-Abrechnungen zwar nicht vollständig, bildet aber einen sehr guten Anhaltspunkt für die
weitere Abschätzung.
Die Ermittlung des fiktiven Bedarfs folgt zwar grundsätzlich der herkömmlichen GFG-Systematik,
jedoch unterliegen Grunddatenanpassungen und auch systematische Festlegungen der Entscheidung des Gesetzgebers, die insofern im Vorfeld nur abgeschätzt werden können. An dieser
Stelle wurden die vom Land im Juni veröffentlichten Daten der Eckpunkte zum Entwurf eines
GFG 2015 verwendet.
Wesentliche Größe der Berechnung des fiktiven Bedarfs ist die zur Verfügung stehende Masse.
Die vom Land zunächst angekündigte Steigerungsrate (+ 1,56 %) kann theoretisch Grundlage
einer Planung sein, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Entwicklung im aktuellen Quartal: Der
Verbundzeitraum wird – anders als der mit dem 30.06.2014 abgeschlossene Referenzzeitraum
zur Ermittlung der Steuerkraft – erst mit Ablauf des 30.09.2014 enden. Abschließende Abweichungen an dieser Stelle beeinflussen daher das Ergebnis – ggf. auch erheblich.
Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im
Dezember beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende
Modellrechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von folgenden Daten aus:
1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden
Unter Berücksichtigung der o.g. LKT-Erhebung sowie zwischenzeitlicher weiterer Erkenntnisse
gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe um
ca. 5,2 Mio. € (ca. 3,3 %) verbessern wird, wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen
Städten und Gemeinden erheblich sind.
-3-
2. Umlagegrundlagen
Geht man von einer Verbundmassenerhöhung gemäß Landeseckdaten aus, dürften die
Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden um ca. 1,7 Mio. € sinken.
Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge
obiger Annahmen um ca. 3,5 Mio. €. Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit
212 Mio. € zu Grunde gelegt.
Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt)
entwickeln sich dabei wie folgt:
9,04%
8,65%
8,61%
8,59%
8,58%
Bad Münstereifel
3,92%
4,30%
4,21%
4,33%
4,36%
Blankenheim
Dahlem
1,86%
2,12%
2,13%
2,05%
2,10%
32,80%
33,53%
33,52%
33,94%
34,29%
Euskirchen
Hellenthal
3,92%
4,28%
5,13%
4,06%
4,13%
5,73%
5,76%
5,50%
5,59%
5,52%
Kall
14,13%
13,41%
13,05%
13,36%
13,22%
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
3,41%
3,38%
3,30%
3,30%
3,35%
6,56%
6,39%
6,35%
6,50%
6,53%
8,14%
7,99%
8,08%
8,20%
8,08%
10,50%
10,20%
10,12%
10,08%
9,84%
Anteil 2011
Anteil 2012
Anteil 2013
Anteil 2014
Anteil 2015
(Basis: 2011 bis 2014: endgültiges GFG; 2015: LKT-Simulation/eigene Berechnung)
-4Anteil an den Umlagegrundlagen 2015:
Bad Münstereifel
8,6%
Zülpich
9,8%
Blankenheim
4,4%
Weilerswist
8,1%
Dahlem
2,1%
Schleiden
6,5%
Nettersheim
3,3%
Euskirchen
34,3%
Mechernich
13,2%
Kall
5,5%
Hellenthal
4,1%
(2015: Basis: LKT-Simulation/eigene Berechnung)
Entwicklung im Kreis Euskirchen (Summe aller Städte und Gemeinden)
250,0
250,0
208,5
202,1
200,0
196,3
193,5
188,8
200,0
180,0
170,6
148,9
43,9
41,1
43,0
50,0
48,3
50,3
154,4
48,1
150,0
Mio. €
53,3
212,0
200,0
150,0
47,5
39,5
42,4
Schlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
100,0
100,0
138,5
50,0
109,4
112,0
2005
2006
148,8
152,5
152,4
157,0
158,5
163,7
131,9
123,1
50,0
0,0
0,0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(Basis: 2005 bis 2014: endgültiges GFG; 2015: LKT-Simulation/eigene Berechnung)
-5a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage
von 36,47 % in 2014 auf 37,73 % in 2015 (Differenz: 1,26 %-Punkte).
Es ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Umlagehöhe von ca. 4,0 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr.
Allgemeine Umlage
100
50%
43,38%
90
41,33%
40,52%
80
37,11%
30,67%
29,66%
30,44%
31,50%
36,47% 37,73%
36,65% 36,49% 36,33%
35%
30,84%
30,61%
30,19%
60
Mio. €
40%
30%
24,93%
25,85%
50
25%
40
20%
30
15%
20
10%
10
Hebesatz
70
45%
40,21% 39,57%
5%
41,3
40,6
41,6
44,6
46,2
38,6
40,4
44,9
45,9
54,7
62,3
62,4
68,9
73,4
80,3
78,1
78,0
79,2
76,0
80,0
0
0%
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ertrag
Hebesatz
Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus
denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte:
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
Der Planungsstand des letzten Jahres erlaubte eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im
Haushaltsjahr 2014 von 3,0 Mio. €, davon 2,8 Mio. € zugunsten der Allgemeinen Kreisumlage.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (voraussichtlich negative Jahresabschlüsse 2013 und
2014) wird mit Ausnahme der beschlossenen Finanzierung der Schulsozialarbeit im Haushaltsentwurf 2015 (205.000 €) keine weitere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgesehen.
Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01)
Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II zeichnet sich ab, dass der
Haushaltsansatz von brutto 24,1 Mio. € bereits im Haushaltsjahr 2014 nicht eingehalten wird.
Insb. bedingt durch die Folgen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes wird von
Mehraufwendungen 2014 in Höhe von ca. 500 T€ ausgegangen. Da sich der Bund quotal an den
Kosten der Unterkunft beteiligt, bedeutet dies im Ergebnis einen Netto-Mehraufwand von ca. 0,3
Mio. €.
Zu bemerken ist ferner, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften sich bis zum Ende des
ersten Quartals 2014 ungünstiger entwickeln als in den Vorjahren, wie der folgende Vergleich im
Jahresverlauf zeigt:
-6-
312 01: Zahl der Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende)
6.000
5.900
5.800
5.700
5.600
5.500
5.400
31.1.
28.2.
31.3.
30.4.
2007
2008
31.5.
2009
30.6.
2010
31.7.
2011
31.8.
2012
30.9.
2013
31.10.
30.11.
31.12.
2014
Als Folge der Entwicklung wird auch das Haushaltsjahr 2015 mit einer entsprechenden
Verschlechterung prognostiziert. Der Verschlechterung steht die sog. Übergangsmilliarde
gegenüber, s.u.
SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €) und Bundesbeteiligung
(ohne Bildungs- und Teilhabepaket und Übergangsmilliarde)
25,0
34,0%
24,6
24,0
23,7
31,2%
23,0
23,9
24,1
32,0%
23,3
22,8
22,0
29,1%
29,1%
21,6
22,1
21,3
28,0%
Quote
Mio. €
21,0
22,0
28,6%
30,0%
26,4%
20,0
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,0%
25,4%
19,5
19,0
24,0%
18,0
23,0%
22,0%
17,0
16,0
20,0%
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
JR 2009
JR 2010
vorl. JR 2011 vorl. JR 2012 vorl. JR 2013
HH 2014
HH 2015
-7Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 332 01, früher 311 01)
Bei der delegierten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind weiter massive
Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen:
332 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06.
400
350
300
250
200
340
150
256
184
86
111
119
128
131
2006
2007
2008
2009
100
200
146
50
0
2005
am 30.6.
Fallzahl
Veränderung ggü. Vj.
prozentual
prozentual 2014/2010
2010
146
+ 15
+ 11,5%
2010
2011
184
+ 38
+ 26,0%
2011
2012
200
+ 16
+ 8,7%
2012
2013
2013
256
+ 56
+ 28,0%
2014
2014
340
+ 84
+ 32,8%
+ 132,9%
Es zeigt sich bereits jetzt, dass nicht nur der Haushaltsansatz 2014 deutlich überschritten wird,
sondern auch für das Haushaltsjahr 2015 von einer erheblichen Mehrbelastung in Höhe von ca.
800 T€ gegenüber dem Haushalt 2014 auszugehen ist.
332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt (T€)
2.555
75
2.480
1.748
1.612
1.368
1.043
161
947
882
88
860
JR 2005
JR 2006
1.022
80
941
JR 2007
1.111
1.100
75
1.036
118
JR 2008
JR 2009
982
1.153
119
1.420
48
1.564
Einmalige Leistungen
75
1.673
Laufende Leistungen
64
1.356
1.248
100
1.053
JR 2010
vorl. JR 2011 vorl. JR 2012
vorl. JR 2013
HH 2014
HH 2015
-8-
Landschaftsumlage
Der Landschaftsverband Rheinland hat das Benehmen für den Landschaftsverbandshaushalt
noch nicht eingeleitet. Im letzten Finanzplan kalkuliert der LVR einen Umlagesatz für 2015 von
16,7 %.
Wendet man diesen Umlagesatz auf die sich voraussichtlich ergebenden Umlagegrundlagen
(s.o.) an, ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 39,5 Mio. € auszugehen,
was einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr (2014: 38,4 Mio. € Landschaftsumlage zzgl. 0,3
Mio. € Bedarfsumlage) von ca. 850 T€ entspricht.
Entwicklung der Landschaftsumlage:
Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage)
40
24%
22%
20%
18,5%
18,5%
Mio. €
18,0%
17,3%
17,2%
17,3%
16,9%
16,7%
17,1%
17,0%
16,5%
18%
16,7% 16,65%
15,85% 15,85% 16,0%
15,7%
16,37%
16,70%
Hebesatz
35
16%
15,2%
30
14%
12%
27,8
28,3
27,3
27,1
28,2
26,5
27,3
26,8
29,2
28,2
28,9
30,9
33,1
35,1
34,2
34,1
36,2
37,1
38,4
39,5
25
10%
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Aufwand
Hebesatz
Schlüsselzuweisungen
Der o.g. Annahme zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 26,5 Mio. €
ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 0,8 Mio. €.
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:
-9-
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
28
26
24
Mio. €
22
20
18
25,7
22,9
16
20,3
14
17,8
15,6
12
16,2
14,8
18,2
17,3
16,7
15,9
19,3
19,9
26,5
22,5
20,5
16,9
15,5
15,2
13,0
10
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
2015:
Simulationsrechnung LKT
Zinserträge
Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein
Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von netto ca. 1,0 Mio. €.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 2,0 Mio. € (einschl.
Jugendamt). Davon entfallen 1,2 Mio. € auf Tarif- und Besoldungserhöhungen. Zusätzlich zur
Tarifsteigerung im Beschäftigtenbereich und der prognostizierten Besoldungserhöhung von 2%
für 2015 sind in beiden Bereichen die zusätzlichen Auswirkungen der tatsächlichen Tarifabschlüsse im Vergleich zur Planung 2014 enthalten.
Von den Gesamtsteigerungen entfallen
1,1 Mio. € auf drittfinanzierte Bereiche (insbes. Jobcenter und Rettungsdienst)
0,3 Mio. € auf das Jugendamt
0,6 Mio. € auf über die allgemeine Kreisumlage finanzierte Bereiche.
„Übergangsmilliarde“
Unter Zugrundelegung des in der politischen Einigung auf Bundesebene vom 27.05.2014
genannten Mischschlüssels (hälftig über Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils und
hälftig über Erhöhung des Bundesanteils an der Kosten der Unterkunft und Heizung für SGB IIBedarfsgemeinschaften) zur ab 2015 vom Bund gewährten sogenannten „Übergangsmilliarde“
ergäbe sich nach Modellrechnungen ein Anteil für den Kreis Euskirchen von ca. 0,9 Mio. €, der
sich im Haushalt 2015 als Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellen wird.
Bußgelder
Bei den Bußgeldern für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird aufgrund der
Erfahrungen der letzten Jahre ein Mehrertrag von netto 0,4 Mio. € prognostiziert.
- 10 b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von
19,80 % in 2014 auf 20,83 % in 2015 (Differenz: 1,03 %-Punkte).
Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von ca. 44,2 Mio. € (Vorjahr: 41,3 Mio. €).
Jugendamtsumlage
50
20,83%
19,80%
19,18%
18,35%
17,75%
40
16,83%
16,69%
16,39%
16,24%
16,04%
20%
19,00%
18,25%
17,70%
15,35%
16,50%
15,85%
14,43% 14,59% 14,40%
14,53%
15%
Mio. €
Hebesatz
30
10%
20
5%
10
19,6
22,0
22,8
21,7
24,5
27,5
26,3
25,8
27,9
24,2
24,4
24,6
27,5
29,1
32,1
34,5
35,4
38,0
41,3
44,2
0
0%
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ertrag
Hebesatz
Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert:
Budget
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 002
300 510 002
300 510 002
300 510 003
300 510 003
300 510 004
300 510 004
Summe
abzgl.
Ergebnis
Produkt
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
363 01 - Erziehungsberatung
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
363 03 - Mitwirkung in Verf. vor dem Familiengericht
363 04 - Mitwirkung in Verf. vor dem Jugendgericht
363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften,
Amtsvormundschaften
363 06 - Adoptionsvermittlung
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von
Einrichtungen
362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz
362 03 – Allg. Förderung der Erziehung in der Familie
363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
361 01 - Tagespflege
365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Entnahme Ausgleichsrücklage für Schulsozialarbeit
2014
1.453.600
621.500
548.000
178.800
227.500
2015
1.461.400
640.700
565.200
188.000
255.200
Diff. 15/14
+ 7.800
+ 19.200
+ 17.200
+ 9.200
+ 27.700
592.900
619.800
+ 26.900
52.100
51.500
- 600
677.500
702.700
+ 25.200
700.200
217.500
4.513.000
14.783.000
1.404.800
15.511.700
41.482.100
192.000
41.290.100
736.100
238.200
5.158.700
15.414.400
1.593.000
16.747.900
44.372.800
205.000
44.167.800
+ 35.900
+ 20.700
+ 645.700
+ 631.400
+ 188.200
+ 1.236.200
+ 2.890.700
+ 13.000
+ 2.877.700
- 11 -
Budget 300 510 - Haushalt 2015
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
1.461 T€
3%
363 10 - Hilfen zur Erziehung
(stationär/teilstationär)
15.414 T€
35%
362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und
Jugendschutz
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit
736 T€
in/außerhalb von Einrichtungen
2%
703 T€
2%
363 09 - Ambulante Hilfe zur
Erziehung
5.159 T€
12%
363 01 - Erziehungsberatung
641 T€
1%
363 05 - Beistandschaften,
Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
620 T€
1%
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
188 T€
0%
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
565 T€
1%
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
255 T€
1%
365 01 - Plätze in
Tageseinrichtungen für Kinder
16.748 T€
38%
362 03 - Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
238 T€
0%
361 01 - Tagespflege
1.593 T€
4%
363 06 - Adoptionsvermittlung
52 T€
0%
Die Steigerung hat folgende Ursachen:
Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10)
Für 2015 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 aktuell von einer Mehrbelastung von ca. 1,3
Mio. € ausgegangen, deren Hauptgrund die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sind.
Die wesentlichen Fallarten der Transferaufwendungen entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€):
Produkt 363 10 (stationär):
Hilfeart (stationär)
Heimerziehung
Eingliederungshilfe (Heimerziehung)
Vollzeitpflege
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Betreutes Wohnen
Inobhutnahmen
Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern
mit ihren Kindern
Erziehung in Tagesgruppen
Summe
Differenz zum Vorjahr
JR
2010
7.946
1.054
2.604
213
666
486
vorl. JR
2011
7.612
743
2.903
276
508
351
vorl. JR
2012
7.567
773
2.850
144
646
460
vorl. JR
2013
8.754
951
3.000
233
649
388
HH
2014
8.900
1.050
2.950
240
690
340
HH
2015
9.780
903
3.020
190
545
435
Diff. HH
15/HH 14
+ 880
- 147
+ 70
- 50
- 145
+ 95
326
603
733
749
858
790
- 68
833
14.128
+ 1.656
909
13.904
- 225
933
14.106
+ 202
896
880
15.622 15.908
+ 1.516
+ 286
936
16.599
+ 691
+ 56
+ 691
JR
2010
1.872
279
282
268
2.700
+ 274
vorl. JR
2011
2.177
347
340
317
3.181
+ 481
vorl. JR
2012
2.205
466
466
284
3.421
+ 241
vorl. JR
2013
2.578
656
611
289
4.133
+ 712
HH
2015
2.590
720
650
400
4.360
+ 577
Diff. HH
15/HH 14
+ 160
+ 215
+ 125
+ 77
+ 577
Produkt 363 09 (ambulant):
Hilfeart (ambulant)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Ambulante Eingliederungshilfen
Erziehungsbeistandschaft
Sonstige Hilfen
Summe
Differenz zum Vorjahr
HH
2014
2.430
505
525
323
3.783
- 350
- 12 -
Tagespflege (Produkt 361 01)
Die Auswirkungen des aktuellen Urteils des VG Aachen vom 17.06.2014 zur Tagespflege, in
welchem die Leistungsgerechtigkeit der hiesigen Richtlinien ab dem 01.08.2013 verneint wurde,
werden mit einer Mehrbelastung von ca. 150 T€ gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 kalkuliert.
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01)
Für 2015 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 von einer Mehrbelastung von ca. 1,2 Mio. €
ausgegangen, die sich aus der Fortschreibung der zum 15.03.2014 gemeldeten Zahlen sowie der
vom Land mit dem 2. Kibiz-Änderungsgesetz eingeführten erweiterten Elternbeitragsfreiheit
ergibt.
365 01: Tageseinrichtungen für Kinder (T€)
45.000
39.993
40.000
35.822
36.568
35.000
29.749
30.000
27.799
26.258
24.726
25.000
22.441
22.668
21.834
22.844
20.870
18.710
20.000
16.859
15.000
10.000
5.000
12.899
9.458
9.932
16.497
15.315
14.893
15.724
12.550
10.913
9.731
9.592
9.307
10.184
9.819
11.977
11.972
9.125
8.921
3.859
3.816
3.762
3.944
4.067
3.968
3.699
3.334
3.758
3.390
3.480
0
0
0
0
437
428
426
450
518
847
854
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
JR 2009
JR 2010
vorl. JR 2011
vorl. JR 2012
vorl. JR 2013
HH 2014
HH 2015
8.342
0
Betriebskostenzuweisungen
Landeszuweisungen
Elternbeiträge
Auflösung ARAP/PRAP
Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.)
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich im Hinblick auf die Entwicklung der
Kindpauschalen sowie des Buchungsverhaltens auf die Ihnen vorliegende Vorlage D 18/2014
vom 24.02.2014 einschl. der Z 2 / D 18/2014 vom 21.03.2014 hinweisen.
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 3.523.200 € in 2014
auf 4.596.700 € in 2015 (Differenz: 1.073.500 €).
Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der
RVK einerseits sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits. Zudem wird auf Nachzahlungen aus der moD aus Vorjahren und einen voraussichtlich höheren Kostenzuschuss an die
RVK in 2014 hingewiesen, die nicht in der ÖPNV-Umlage 2015 Berücksichtigung finden können,
sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
- 13 Die Erträge aus Beteiligungen vermindern sich sukzessive aufgrund der anstehenden eneVerkäufe an die Städte und Gemeinden.
Bei den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) wirken sich nach
Auskunft der RVK insbesondere rückläufige Schülerzahlen in den integrierten Verkehren sowie
allgemeine Fahrgastzahlentwicklungen (z.B. demografischer Wandel) verschlechternd aus.
Weiterhin führen Tarif- und Vergütungsanpassungen zu deutlichen Kostensteigerung bei den
Kosten für Fahrpersonal und Auftragsunternehmen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Ausweitung von Schülerverkehren aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft im Kreis
Euskirchen. Weiterhin wurden die Rückstellungen für die Risiken aus der VRS-Einnahmeaufteilung erhöht. Aufgrund der in den vergangenen Jahren regelmäßig aufgetretenen Differenzen
zwischen dem von der RVK prognostizierten und dem tatsächlich eingetretenen Zuschussbedarf
wird die aktuelle RVK-Prognose aufwandserhöhend angepasst.
Bei den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK ist nach derzeitiger Lage davon auszugehen, dass ab 2015 der Mindestlohn im Taxigewerbe eingeführt wird. Dem Vernehmen nach
werden die Taxiunternehmen daher voraussichtlich einen Antrag auf Erhöhung des Taxitarifs
stellen. Weiterhin werden durch die Integration AST und TaxiBus in Schleiden und Hellenthal voraussichtlich Mehrkosten im TaxiBus im Wesentlichen für diese Kommunen entstehen, die durch
Einsparungen im AST-Verkehr größtenteils kompensiert werden.
Die Mehrbelastung für 2015 ergibt folgendes Bild:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
in % der
Umlagegrundlagen
2015
3,3179679045
5,3874864736
3,4082574828
0,9202981659
4,6101686774
3,1331238279
1,4387712837
4,8547713549
3,0042472886
2,2062668877
1,7361107904
- 14 -
d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum Nord gemäß § 56 Abs. 4 KrO
NRW (Förderschulumlage)
Erstmalig in 2015 ist eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das am 01.08.2015 eröffnende
Förderschulzentrum Nord zu erheben.
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich auf die Ihnen vorliegende Vorlage V 108/2014 vom
28.02.2014 verweisen, in der die Grundzüge der Förderschulumlage hinreichend beschrieben
sind.
Insgesamt ist 2015 über die Mehrbelastung ein Betrag in Höhe von 377.800 € abzuwickeln.
Die Mehrbelastung für 2015 ergibt folgendes Bild:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Euskirchen
Kall
Mechernich
Weilerswist
Zülpich
in % der
Umlagegrundlagen
2015
0,2086640656
0,0171014104
0,3826810500
0,0135096556
0,0225540296
0,2674601814
0,0303149290
- 15 -
Gesamtüberblick:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2014
19,80%
36,47%
56,27%
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2015
20,83%
37,73%
58,56%
2014
41.290.100
76.049.800
117.339.900
Differenz
+ 1,03 %-Pkt.
+ 1,26 %-Pkt.
+ 2,29 %-Pkt.
2015
Differenz
44.167.800 + 2.877.700
80.003.400 + 3.953.600
124.171.200 + 6.831.300
Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes1:
Budget 600, Einheitslasten
und Sonstiges
5.279 T€
Budget 500
3%
3.272 T€
2%
Zuschussbedarf Ergebnishaushalt 2015
Schulen
6.248 T€
4%
Budget 400
12.924 T€
8%
Budget 200
461 T€
0%
Soziales
33.461 T€
21%
Budget 100
11.066 T€
7%
Budget 300
86.147 T€
55%
Landschaftsumlage
39.500 T€
25%
Jugend
43.563 T€
28%
Gesundheit, VHS, KoBiZ
2.875 T€
2%
1
Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes
Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die
bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt.
- 16 -
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der o.g. Umlagen folgender Gesamtergebnisplan:
Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben
Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zeile 3 - Sonstige Transfererträge
Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte
Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge
Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen
Zeile 9 - Bestandsveränderungen
Zeile 10 - Ordentliche Erträge
Zeile 11 - Personalaufwendungen
Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen
Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen
Zeile 15 - Transferaufwendungen
Zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zeile 17 - Ordentliche Aufwendungen
Zeile 18 - Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 19 - Finanzerträge
Zeile 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zeile 21 - Finanzergebnis
Zeile 22 - Ordentliches Ergebnis
Zeile 23 - Außerordentliche Erträge
Zeile 24 - Außerordentliche Aufwendungen
Zeile 25 - Außerordentliches Ergebnis
Zeile 26 - Jahresergebnis
Zeile 27 - Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Zeile 29 - Ergebnis
2014
4.300.000
174.975.100
2.961.500
33.520.700
1.364.400
24.716.700
8.714.200
51.000
0
250.603.600
42.537.400
4.316.300
31.952.100
9.684.900
138.113.200
33.444.800
260.048.700
-9.445.100
6.495.400
39.000
6.456.400
-2.988.700
0
0
0
-2.988.700
17.691.600
17.691.600
-2.988.700
2015
4.300.000
188.375.800
2.950.500
32.602.800
1.273.000
29.305.000
8.136.700
51.000
0
266.994.800
44.771.500
4.095.000
29.763.500
9.329.300
150.292.200
34.048.400
272.299.900
-5.305.100
5.148.100
48.000
5.100.100
-205.000
0
0
0
-205.000
17.823.600
17.823.600
-205.000
Diff. 15/14
+0
+ 13.400.700
- 11.000
- 917.900
- 91.400
+ 4.588.300
- 577.500
+0
+0
+ 16.391.200
+ 2.234.100
- 221.300
- 2.188.600
- 355.600
+ 12.179.000
+ 603.600
+ 12.251.200
+ 4.140.000
- 1.347.300
+ 9.000
- 1.356.300
+ 2.783.700
+0
+0
+0
+ 2.783.700
+ 132.000
+ 132.000
+ 2.783.700
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
2. z.K.: Kreistag
3. z.K.: GBL-Runde
4. z.V.
Verteiler:
Gemeinde
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Kreisstadt Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Stadt Mechernich
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich
Straße
Postfach 12 40
Rathausplatz 16
Hauptstraße 23
Kölner Straße 75
Rathausstr. 2
Bahnhofstraße 9
Bergstraße 1
Krausstraße 2
Blankenheimer Straße 2-4
Bonner Str. 29
Markt 21
Straße2
Ort
53896 Bad Münstereifel
53945 Blankenheim
Schmidtheim 53949 Dahlem
53879 Euskirchen
53940 Hellenthal
53925 Kall
53894 Mechernich
Zingsheim
53947 Nettersheim
53937 Schleiden
53919 Weilerswist
53909 Zülpich
Bgm
Büttner
Hartmann
Lembach
Dr. Friedl
Westerburg
Radermacher
Dr. Schick
Pracht
Meister
Schlösser
Bergmann
StadtGemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Kreisstadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Stadt