Daten
Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
07.09.15, 17:08
Aktualisiert
07.09.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
145/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.08.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 145/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
14.08.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2014 (Vorlage 30/2014) wurde die Durchführungsplanung für den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) beschlossen. In der Sitzung am 10.12.2014 (Vorlage
217/2014) stellte die Verwaltung die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling vor. Es wurden sowohl eine Fragebogenaktion bei den freien Träger und
den Vereinen mit eigener Jugendarbeit durchgeführt, als auch ein Workshop zu diesem Themen organisiert.
Für die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist die Partizipation von Kinder- und Jugendlichen ein
wichtiger Bestandteil der zukünftigen Planung. Aus diesem Grund wurde auf Beschluss des JHA ein Fragebogen zum Freizeitverhalten von Kinder- und Jugendlichen entwickelt und an 800 Schülern der Klassen 3
bis 10 verteilt und ausgewertet. Auch diese Ergebnisse stellte die Verwaltung in der Sitzung am 10.12.2014
vor.
Weitere Planungsdaten für die zukünftige Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind die kommunalen
Strukturdaten der Stadt Wesseling. Der KJFP soll u.a. Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung nach Jahrgängen und Ortsteilen und zur Bildung enthalten.
Der KJFP orientiert sich an den §§ 11 – 14 des SGB VIII. Hier sind die rechtlichen Grundlagen der Handlungsfelder
- offenen Kinder- und Jugendarbeit,
- Jugendverbandsarbeit
- Jugendsozialarbeit und des
- erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
geregelt.
Für alle dieser Bereiche müssen Planungs- und Handlungsempfehlungen entwickelt werden.
Erste Ideen dazu sollen am 29.09.2015 in einem weiteren Workshop mit Vertretern der Verbände und Vereine entwickelt und im nächsten Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Gleichzeitig soll der KJFP Aussagen über die finanzielle Ausstattung in den einzelnen Arbeitsbereichen enthalten.
2. Lösung
Der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020 ist als Anlage beigefügt.
Dieser Entwurf wird noch ergänzt durch die Ergebnisse des Workshops und durch die Anregungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Bestands- und Bedarfsanalyse entstehen keine Kosten. Sollten im Rahmen der Handlungsempfehlungen für die einzelnen Teilgebiete Kosten für die Angebote der freien Träger und der städtischen
Maßnahmen entstehen, sind diese für die Folgejahre im Haushalt zu kalkulieren.
Anlage zu Vorlage 145/2015
Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020
Wegen eines Defekts am Farbdrucker werden die Anlagen zum Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans
2015-2020 nachgeliefert.
Im Internet (SDNet) steht der komplette Entwurf des Plans zur Verfügung.
Im Auftrag
Hedwig Hilger
07.09.2015