Daten
Kommune
Wesseling
Größe
821 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
26.10.15, 13:01
Aktualisiert
26.10.15, 13:01
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Entwurf
Kinder-und Jugendförderplan
für die Jahre 2015-2020
Stadt Wesseling
28.09.2015
1
Impressum:
Kinder- und Jugendförderplan:
Bestand- und Bedarfsfeststellung, Handlungsempfehlungen
Herausgeber:
Stadt Wesseling, Der Bürgermeister
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling
Redaktion:
Michael Tschersich, Tel: 02236/701422
E-Mail: mtschersich@wesseling.de
Markus Kröger, Tel: 02236/9499957
E-Mail: mkroeger@wesseling.de
Beschlossen:
vom Jugendhilfeausschuss am 29.10.2015
vom Rat am
Stand:
Gültig:
28.10.2015
bis 31.12.2020
Internet
Der Kinder- und Jugendförderplan wird auch auf der
Internetseite der Stadt Wesseling veröffentlicht.
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Rechtliche Grundlagen
1.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz
1.1.1 Grundsätze des Kinder- und Jugendförderungsgesetz
1.1.2 Zielgruppe des Kinder- und Jugendförderungsgesetz
1.2 Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79-80 SGB VIII
2. Kommunale Strukturdaten der Stadt Wesseling
2.1 Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Wesseling
2.2 Die Schulbildung der Stadt Wesseling
3. Berücksichtigung von Querschnittsaufgaben
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Gender Mainstreaming
Interkulturelle Bildung
Partizipation und Mitbestimmung
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
Exkurs: Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit
4. Planungen in vier Handlungsfeldern
4.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
4.1.1 Handlungsempfehlungen
4.2 Jugendverbandsarbeit
4.2.1 Handlungsempfehlungen
4.3 Jugendsozialarbeit
4.3.1 Handlungsempfehlungen
4.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
4.4.1 Handlungsempfehlungen
5. Auswertung der Schülerbefragung
6. Bestandserhebung der Vereine
7. Fazit
8. Anlagen
3
Vorwort
Am 06.10.2004 wurde das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetztes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinderund Jugendförderungsgesetz – (3. AG-KJHG-KJFöG) im nordrhein-westfälischen
Landtag. Es verpflichtet die Kommunen und Kreise, auf Grundlage der
Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, welcher die
inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder- und Jugendförderung jeweils
für die Dauer der laufenden Legislaturperiode festschreibt und gleichzeitig als
Förderinstrumentarium dienen soll. Hierbei regelt der Kinder- und
Jugendförderplan die Förderung der in den §§ 11 bis 14 KJHG (Sozialgesetzbuch
VIII) beschriebene Bereiche.
Der nun vorliegende Kinder- und Jugendförderplan hat das Ziel, die in der Stadt
Wesseling tätigen Vereine und Verbände sowie die Angebote der Stadt Wesseling
für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vorzustellen und weiterzuentwickeln.
Hierfür wurde eine Reihe von Handlungsempfehlungen gemeinsam mit Trägern
der Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Kindern und Jugendlichen und dem
Unterausschuss Jugendhilfeplanung entwickelt. Mit diesen Maßnahmen soll das
Leben für Kinder, Jugendliche und Familien in der Stadt Wesseling noch
angenehmer gestaltet werden.
4
1. Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendhilfeplanung sind im achten
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt.
Nach § 1 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat jeder junge Mensch ein
Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Um dieses Recht zu
verwirklichen soll Jugendhilfe insbesondere
•
Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu
beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
•
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen
•
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
•
Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen.
1.1.
Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Mit dem dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
werden die Grundlagen der in §§ 11-14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder
geschaffen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Rahmenbedingungen für
die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung dieser Bereiche geregelt.
1.1.1. Grundsätze des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (§2 KJFöG)
•
Die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen soll,
unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse, gefördert werden
•
Individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen sollen durch
sozialpädagogische Maßnahmen ausgeglichen werden (Jugendsozialarbeit)
•
Junge Menschen und Familien sollen über Risiko- und
Gefährdungssituationen informiert und aufgeklärt werden, so dass die
Fähigkeit zur eigenständigen Konfliktlösung gestärkt wird (Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz)
1.1.2. Zielgruppe des Kinder-und Jugendförderungsgesetz (§3 KJFöG)
Die Angebote und Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetz richten
sich gemäß §3 KJFöG an:
5
•
Junge Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr
•
Bei besonderen Maßnahmen und Angeboten sollen auch junge Menschen bis
zum 27. Lebensjahr einbezogen werden.
•
Junge Menschen mit Migrationshintergrund
•
Junge Menschen mit Behinderung
•
Junge Menschen in benachteiligten Lebensräumen
1.1.3. Förderbereiche des Kinder- und Jugendhilfegesetz §§11- 14 SGB VIII
Eine Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf Förderung junger Menschen in
ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie eine Beschreibung möglicher
Maßnahmen zur Verwendung und zum Abbau von Benachteiligungen erfolgen in
den §§ 11-14 SGB VIII.
§§ 11-14 SGB VIII – Förderbereiche des KJFöG
§11 KJFöG: Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen
Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den
Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und
mitgestaltet werden (…)
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen Initiativen der
Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die
offene Jugendarbeit und Gemeinwesen orientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
• Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer,
gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer
Bildung
• Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
• Arbeitswelt-, schul-, und familienbezogene Jugendarbeit
• Internationale Jugendarbeit
• Kinder- und Jugenderholung
• Jugendberatung
§ 12 KJFöG: Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen
ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des
§ 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen
Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.
6
Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder
ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht
Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden
Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und
vertreten.
§13 KJFöG: Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf
Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale
Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und
Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können
geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und
dem Entwicklungstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder
beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung
Unterkunft in sozialpädagogischen Wohnformen angeboten werden. In
diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen
sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der
Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher
Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt
werden.
§14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des
erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden
Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit
und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren
Mitmenschen führen.
Eltern und Erziehungsberechtigte sollen dazu befähigt werden, Kinder und
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
7
1.2.
Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79- 80 SGB VIII
Die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die
Erfüllung aller Jugendhilfeaufgaben haben nach § 79 SGB VIII die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass zur Erfüllung
der Aufgaben die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und
Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen und eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung erfolgt.
Jugendhilfeplanung
Gesamtverantwortung: öffentlicher Träger
Adressatenbeteiligung /
Beteiligung von jungen Menschen
und Personensorgeberechtigten
Beteiligung der Freien Träger (z.B.
AG 78)
Abb. 1: Jugendhilfeplanung
Die Vorgehensweise zur Erstellung einer Jugendhilfeplanung ist in § 80 SGB VIII
geregelt. Demnach soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum einen eine
Bestands- und Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse
und Interessen der jungen Menschen und der Personenberechtigten durchführen
sowie die zur Befriedigung des Bedarfs notwendige Vorhaben rechtzeitig und
ausreichend planen. Hier ein Überblick über die durchzuführenden Schritte einer
Jugendhilfeplanung:
8
Abb. 2: Jugendhilfeplanung gemäß §80 SGB VIII
Ziel der Jugendhilfeplanung ist, den Bedürfnissen und Interessen junger Mensch
und ihrer Familien Rechnung zu tragen.
Grundlagen der Planung
Gemäß der folgenden Abbildung ist die Jugendhilfeplanung ein permanent
kommunikativer Prozess, an dem Akteure wie Betroffene und Anbieter von
Jugendhilfeleistungen frühzeitig zu beteiligen sind. Durch einen zirkulären
Planungsprozess soll ein regelmäßiger Informationsaustausch sichergestellt
werden, damit sich die Freien Träger und Nutzer der Leistungen bei der
Gestaltung des Jugendförderplans mit einbringen können.
Auf der Grundlage von Situations- und Bedarfsanalysen können gemeinsame
Ziele und Handlungsstrategien entwickelt und aufgezeigt werden, damit die
bestehenden Angebote und Leistungen ein abgestimmtes Gesamtangebot für
junge Menschen und ihre Familien in der Stadt darstellen.
Ziel der Jugendhilfeplanung ist es also, eine breite Beteiligung aller Betroffenen
herzustellen, um deren Wünsche, Bedürfnisse und Interessen zu erfahren.
Ein bewährtes Beispiel der Partizipation ist die seit Jahren erfolgreich
durchgeführte Kinder- und Jugendanhörung.
9
Abb. 3
Der ideale Kommunikations- und Planungsprozess
Planungsprozess
Jugendhilfeausschuss
beschließt und kontrolliert
organisiert,
moderiert
werden
beteiligt
Planungs
-prozess
Verwaltung
Freie Träger
Fachkräfte
gestalten
werden beteiligt
Betroffene
Kooperationspartner
10
2. Kommunale Strukturdaten der Stadt Wesseling
2.1.
Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Wesseling
Bevölkerungsentwicklung
gesamtes Stadtgebiet Wesseling
5000
4000
0-6
3000
6-18
2000
18-25
1000
0
25-30
2011
2020
2030
Quelle:IT.NRW,Landesdatenbank
Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Wesseling
Die Abbildung zeigt die geschätzte Bevölkerungsentwicklung der Stadt Wesseling
von 2011 bis 2030. Während die Anzahl der 0-6 jährigen relativ konstant um 1700
liegt, sinkt die Anzahl der 6-18 jährigen von ca. 4700 im Jahr 2011 auf ca. 3800
im Jahr 2020 und um weitere 100 im Jahr 2030.
Die Gruppe der 18 – 25 jährigen sinkt ebenfalls von 3200 im Jahr 2011 auf
voraussichtlich ca. 2300 im Jahr 2030, während der Anteil der 25-30 jährigen im
Jahr 2020 auf ca. 2400 steigt. Im Jahr 2030 fällt dieser Anteil, laut Prognosen,
wieder auf ca. 2000.
11
Bevölkerungsenwicklung im Vergleich
125
120
115
110
105
100
95
90
1983
1988
Wesseling, Stadt
1993
1998
2003
Nordrhein-Westfalen
2008
2013
Typ: Kleine Mittelstadt
Quelle:IT.NRW,Landesdatenbank
Abb. 5: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich
Im Vergleich zu anderen kleinen Mittelstädten und NRW gesamt nahm die
Bevölkerung in Wesseling zwischen 1988 und 2013 stärker zu und pendelte sich
bis 2013 insgesamt auf einem höheren Level ein. In Summe ist die
Bevölkerungszahl von 29.619 im Jahr 1982 auf 34.039 im Jahr 2013 gestiegen.
Das bedeutet einen Anstieg von ca. 15%.
Bevölkerungsentwicklung
nach Stadtteilen
800
600
400
200
0
Kerngebiet
Wesseling
1993-1996
1997-2000
Keldenich
2001-2004
Berzdorf
2005-2008
Urfeld
2009-2011
2012-2014
Quelle: KDVZ Frechen
Abb. 6: Bevölkerungsentwicklung nach Stadtteilen
Die Abbildung 6 zeigt, dass die Bevölkerung von 1993 bis 2011 in allen
Stadtteilen abfällt. Ab 2011 nimmt die Bevölkerung im Kerngebiet Wesseling, in
Keldenich und Berzdorf wieder geringfügig zu, während sie im Stadtteil Urfeld
weiter sinkt.
12
2.2.
Die Schulbildung der Stadt Wesseling
Verteilung der Schüler/innen in der 7. Jahrgangsstufe auf
die Schulformen 2007 – 2012 in %
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Quelle:
Stadt
Wesseling
Abb. 7: Verteilung der Schüler/innen in der 7. Jahrgangsstufe (nur Schulzentrum)
Die Prozentuale Verteilung der Schüler/innen in den verschiedenen Schulformen
hat sich zwischen 2007 und 2012 sichtlich verändert. 2007 und 2008 besuchten
noch ca. 35% der Schüler/innen in Wesseling in der Jahrgangsstufe 7 ein
Gymnasium. Der prozentuale Anteil der Gymnasiasten/innen sinkt nach 2007
kontinuierlich bis auf ca. 28% im Jahr 2012. Der Anteil der Realschüler/innen
steigt hingegen von ca. 30% im Jahr 2007 auf ca. 43% im Jahr 2012. Während
der Anteil der Hauptschüler/innen im Jahr 2007 prozentual noch über dem der
Realschüler/innen lag, verschiebt sich dieses Verhältnis bis 2012 stark. Hier liegt
der Anteil der Hauptschüler/innen bei ca. 25%, während die Realschüler/innen
einen Anteil von 43% ausmachen.
13
In der nachfolgenden Übersicht werden die Schulentlassungen von 2013 bis 2015
der verschiedenen Schulformen in Wesseling dargestellt.
Auffallend ist hier, dass im Vergleich zu 2013 weniger Abschlüsse auf dem
Gymnasium gemacht werden. Waren es 2013 noch ca. 115 Schülerinnen und
Schüler, sind es im Jahr 2015 nur noch ca. 70 Schülerinnen und Schüler. Die
Anzahl der Abschlüsse auf der Realschule erhielt dagegen einen kleinen
Zuwachs. Die Schulentlassungen der Hauptschule variieren zwischen den Jahren
2013 bis 2015 nur gering.
Beide Tabellen zeigen deutlich, dass die Realschule und das Gymnasium relativ
viele Wesselinger Schüler an andere Schulen der Nachbarkommunen verlieren.
Bei den Abgängen aus den vierten Schuljahren des Schuljahres 2014/2015 haben
sich 33 % der Eltern von Kindern mit gymnasialer Empfehlung für eine Schule
außerhalb von Wesseling entschieden. Bei den Realschülern liegt die Quote
sogar bei 40%.
120
100
80
Schulabgänge 2013
60
Schulabgänge 2014
Schulabgänge 2015
40
20
0
Quelle: Stadt
Wesseling
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Abb. 8: Schulentlassungen 2013 bis 2015 (nur Schulzentrum)
14
3. Berücksichtigung von Querschnittsaufgaben
Im 3. Ausführungsgesetz zum KJHG für Nordrhein-Westfalen hat der
Gesetzgeber vier zentrale Themenschwerpunkte für die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen festgelegt, die einen übergeordneten Stellenwert haben sollen. Zu
diesen Schwerpunkten gehören:
•
Gender Mainstreaming
•
Interkulturelle Bildung
•
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
•
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
3.1 Gender Mainstreaming (§4 KJFöG)
Bei der Ausgestaltung haben die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip zu
beachten. Hierbei sollen geschlechtsspezifische Belange von Mädchen und
Jungen berücksichtigt und zur Verbesserung der Lebenssituation sowie zum
Abbau geschlechtsspezifischer Nachteile beigetragen werden.
Unterschiedliche Lebensentwürfe, sexuelle Orientierungen und geschlechtliche
Identitäten sollen anerkannt werden.
3.2 Interkulturelle Bildung (§5 KJFöG)
Bei der interkulturellen Bildung innerhalb der Kinder- und Jugendförderung stehen
das Wissen über die Verschiedenheit der Kulturen und ein angemessener
Umgang mit dieser Vielfältigkeit im Vordergrund. Sie hat das Ziel, Toleranz,
Demokratie und Gewaltfreiheit zu fördern, so dass allen Menschen - unabhängig
von Herkunft, Sprache, Hautfarbe oder Bildungsstand – Respekt und Achtung
entgegengebracht wird. Zudem soll eine gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben ermöglicht
werden.
Die Stadt Wesseling bietet regelmäßig eine deutsch-türkische Jugendbegegnung
für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren an. Die einwöchige Begegnung findet
sowohl in Wesseling als auch in der Türkei statt.
Der CVJM-Wesseling engagiert sich im Rahmen der Offenen Arbeit für die
interkulturelle Bildung. Für viele Sport- und Kulturvereine ist es selbstverständlich
interkulturell und ohne Vorurteile zu arbeiten und Kinder und Jugendliche aus
Migrationsfamilien zu fördern und zu integrieren.
15
3.3 Partizipation und Mitbestimmung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder
und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden
Angelegenheiten, rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend
unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der
Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Kinder und Jugendliche sollen an allen ihren Interessen berührenden Planungen,
Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und
Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlagen und Unterhaltung von
Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in
angemessener Weise beteiligt werden.
Dies geschieht sowohl innerhalb des eigenen Verbandes als auch in
jugendpolitischen und anderen gesellschaftlichen Bezügen. Erste Erfahrungen
von Mitbestimmung machen Kinder und Jugendliche in der Gruppenarbeit.
Fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse auf allen Ebenen des
Jugendverbandes bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen.
Die Stadt Wesseling organisiert seit 20 Jahren die jährliche Kinder- und
Jugendanhörung. Die Grundidee ist die Partizipation und Mitwirkung von Kinder
und Jugendlichen an politischen Gestaltungsprozessen und der Stadtentwicklung
in Wesseling. Hierbei werden Wünsche, Anregungen und Ideen der Kinder und
Jugendlichen im Alter zwischen 8 und 18 Jahren vorgebracht und diskutiert. Viele
Fragen können von den Fachkräften vor Ort beantwortet werden.
Natürlich wird den Kindern und Jugendlichen auch erklärt, dass die Stadt nicht für
alle Belange der Schülerinnen und Schüler zuständig ist und aufgrund des
Nothaushaltes viele Wünsche nicht umgesetzt werden können.
Da aufgrund der Ausweitung der Nachmittagsbetreuung im Schulzentrum und der
OGS die Teilnehmerzahl langsam sank, wurde für 2015 ein neues Konzept der
Kinder und Jugendanhörung entwickelt. Die Grundidee bleibt in diesem erhalten.
Die Kinder und Jugendanhörung findet im Rahmen eines Workshops à 2
Schulstunden in der Unterrichtszeit für max. 30 Kinder und Jugendliche statt. Die
Workshops finden sowohl in den Grundschulen als auch in den weiterführenden
Schulen statt und werden durch zwei pädagogische Fachkräfte referiert.
16
Bewährte Workshop-Themen sind:
•
Freizeit und Sport
•
Verkehr und Ordnung
•
Schule
•
Spielplätze
3.4 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien
Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen
zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten
der Jugendhilfe abstimmen.
In diesem Arbeitsfeld ist Wesseling gut aufgestellt. Zu nennen sind insbesondere:
•
Es bestehen persönliche Kontakte aus dem Sozialen Dienst des
Jugendamtes zu den Grundschulen
•
Der Einsatz von Schulsozialarbeit in den Grundschulen und der
Hauptschule
•
Die Einbeziehung von Vereinen und Verbänden in die Arbeit der Offenen
Ganztagsschule
•
Gemeinsame Fortbildung mit Lehrkräften, Mitarbeitern der OGS und der
Jugendhilfe
3.5 Exkurs: Inklusion in der Kinder und Jugendarbeit
Die UN-Konvention fordert Inklusion, d.h. die gleichberechtige Teilhabe aller
Menschen am gesellschaftlichen Leben. In der Kinder und Jugendhilfe bedeutet
dies, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinwirken sollen, die
besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten
Lebenswelten zu berücksichtigen. Angebote und Maßnahmen der Kinder und
Jugendhilfe sollen dazu beitragen, jungen Menschen mit Behinderung den
Zugang und die Mitwirkung in der Jugendarbeit zu ermöglichen.
Im Rahmen dieser Vorgaben sind alle Angebote der Stadt Wesseling so angelegt,
dass alle Kinder die Veranstaltungen wahrnehmen können.
17
Für die freien Träger gilt dies ebenso. Die betroffenen Eltern können sich bei den
jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder und Jugendhilfe
entsprechend beraten lassen.
4. Planungen in vier Handlungsfeldern §§ 11-14 SGB VIII
Die Kinder- und Jugendförderung umfasst hier die folgenden vier
Handlungsfelder:
•
•
•
•
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendverbandsarbeit
Jugendsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern werden von kommunaler Seite
und freien Trägern der Jugendhilfe und Vereinen wahrgenommen. Die Angebote
richten sich primär an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren.
Im Bedarfsfall werden vereinzelte Angebote auch für Menschen bis zum 27.
Lebensjahr angeboten.
Im Folgenden werden die jeweiligen Bereiche der Kinder und Jugendförderung
vorgestellt. Für jedes Arbeitsfeld sind Handlungsempfehlungen und Vorschläge für
Maßnahmen beschrieben, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Diese
Handlungsempfehlungen sind gemeinsam mit dem Unterausschuss
Jugendhilfeplanung, des Bereichs Kinder, Jugend und Familie und besonders mit
der Arbeitsgemeinschaft AG 78 diskutiert und entwickelt worden. Die Maßnahmen
sind in verschiede Zeiträume eingeteilt, in denen sie umgesetzt werden sollen:
Kurzfristig (K):
ab 2016;
Mittelfristig (M):
ab 2017;
Langfristig (L):
ab 2018
Vereinsintern (V): nach eigenem Ermessen
4.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und
Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und
Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen
statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendliche und hält für besondere
Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit.
18
Die vorhandenen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im
Stadtgebiet Wesseling bieten den Kindern und Jugendlichen seit vielen Jahren ein
gutes Freizeit- und Bildungsangebot. Verschiedene Altersgruppen,
unterschiedliche Zielgruppen und vielfältige Interessensgruppen werden mit
diesen Angeboten erreicht.
Das Jugendzentrum in Wesseling bietet folgende regelmäßige offene Angebote
an:
•
Offene Angebote im Bistro des Jugendzentrums
•
Billard
•
Ferienspaß in den Schulferien
•
Familientreffen
•
Mädchen und Frauenfrühstück
•
Discos
•
Wöchentliches Kinderkino
•
Jugendkultur
•
Musikevents
•
Theater
Neben den Angeboten des Jugendzentrums zählt zu den offenen Angeboten für
Kinder und Jugendliche der Abenteuerspielplatz unter der Trägerschaft des
Jugendring e.V. Dieser ist nachmittags von Dienstags bis Samstags geöffnet.
Darüber hinaus bietet sowohl die katholische als auch die evangelische
Jugendarbeit offene Angebote für Kinder und Jugendliche an.
Haushaltsansätze 2015 „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Personalaufwendungen offene Arbeit
50 Std. / Wo = 1,25 VZ Stellen +
-ohne Abteilungsleitung-
1 Praktikantin im Anerkennungsjahr
(teilweise)
Jugendkulturarbeit
1.800 €
Kinder- und jugendfreundliche Stadt
1.000 €
Freizeit und Bildungsmaßnahmen
21.900 €
Sachaufwendungen Jugendzentrum
16.000 €
19
4.1.1 Handlungsempfehlungen
•
Beibehaltung der offenen Angebote für Kinder- und Jugendliche in Berzdorf
(Abenteuerspielplatz, Jugendtreffpunkt „Sportoase“) (UA JHP) –K-
•
Stärkere Einbeziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen (UA JHP) –K-
•
Verstärkte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus
Flüchtlingsfamilien (UA JHP) –K-
•
Schaffung von offenen Angeboten in Wesseling und Keldenich (UA JHP) –L-
•
Förderung eines Angebotes in Urfeld (Verw.) –K-
•
Broschüre für Kinder und Jugendliche über Angebote im Bereich Kinder- und
Jugendarbeit (AG 78) –M-
•
4.2
Kooperation mit kommerziellen Anbietern (AG 78)-M-
Jugendverbandsarbeit
Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten, von Jugendlichen
selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern
und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben
aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen
Engagements junger Menschen einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und
Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendverbandsarbeit ist gekennzeichnet durch spezifische
Arbeitsweisen und Prinzipien:
Selbstorganisation:
Die Jugendarbeit wird hier von Jugendlichen selbst organisiert, gemeinschaftlich
gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen dazu befähigt werden,
Verantwortung wahrzunehmen und Entscheidungen zu treffen.
Partizipation und Mitwirkung:
Dies geschieht sowohl innerhalb des eigenen Verbandes als auch in
jugendpolitischen und anderen Bezügen. Erste Erfahrungen von Mitbestimmung
machen Kinder und Jugendliche in der Gruppenarbeit. Fortgeführt wird dies durch
20
Meinungsbildungsprozesse auf allen ebenen des Jugendverbandes bis hin zur
Übernahme von Leitungsfunktionen.
Ehrenamtliches Engagement:
Grundlage der Jugendverbandsarbeit ist das ehrenamtliche Engagement ihrer
Mitglieder. Ohne dieses Engagement wären die vielfältigen Aktivitäten der
Jugendverbände gar nicht möglich. Sie übernehmen Verantwortung in politischer
Interessenvertretung oder in Vorstandstätigkeiten. Sie leiten Gruppen,
Ferienfreizeiten oder Projekte.
Unterstützung durch hauptamtliches Personal:
Unterstützt werden die ehrenamtlich Tätigen von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jugendverbände. Sie sichern die Kontinuität der Arbeit,
unterstützen die jeweiligen Vorstände des Jugendverbandes, übernehmen die
Qualifizierung der Ehrenamtlichen in Form von Gruppenleiterschulungen.
Werteorientierung:
Ausgehend von ihren je eigenen Traditionen sind Jugendverbände
Wertegemeinschaften, die sich an spezifische Wertevorstellungen orientieren,
welche den Charakter ihrer Angebote prägen. Jugendverbände bieten Kindern
und Jugendlichen durch ihre werteorientierten Ansätze Orientierungshilfen und
stellen gesellschaftlichen Trends bewusst Angebote entgegen, die auf
Gemeinschaftserlebnisse und Mitgestaltung basieren.
Integratives Lernen:
In Jugendverbänden wird altersübergreifend und in peer groups miteinander und
voneinander gelernt. Kinder und Jugendliche werden von Erwachsenen begleitet
und gefördert.
Internationalität:
Jugendverbandsarbeit hat eine lange Tradition in internationalen Projekten, z.B.
auch in Jugendaustauschmaßnahmen. Sie fördern Begegnung, Solidarität und die
Toleranz untereinander.
Die Ausgestaltung des Handlungsfeldes verbandlicher Kinder und Jugendarbeit im
Rahmen nachfolgender finanzieller Bezuschussungen:
•
Freizeit- und Ferienfahrten
•
Örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen
•
Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
21
•
Internationale Jugendbegegnung
•
Sachkostenzuschüsse für Jugendfreizeitmaterial
•
Pädagogische Arbeitsmaterialien
•
Freizeitmaterial (investiver Bereich)
Die Stadt Wesseling verfügt über zahlreiche Verbände und Vereine für Kinder und
Jugendliche. Zu nennen sind beispielsweise die DLRG, KLJB, KJG, CVJM,
Jugendfeuerwehr, Pfadfinder u.a.
Zudem bieten auch viele Sport-, Tanz- und Musikvereine ihren Mitgliedern ein
abwechslungsreiches und interessantes Freizeit- und Bildungsangebot an.
Die Fördersätze und Richtlinien für Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
sowie Mitarbeiterschulungen wurden vom Jugendhilfeausschuss wie folgt
festgelegt:
Fördersätze 2015:
(Stand 2015/2016)
a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
5,00 € p.P. pro Tag
b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig):
3,00 € p.P. pro Tag
c.) Bildungsmaßnahmen
2,50 € p.P. pro Tag
d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
2,50 € p.P. pro Tag
e.) Fahrten in die Partnerstädte:
4,00 € p.P. pro Tag
f.) Sonderzuschüsse:
7,00 € p.P. pro Tag
Allgemeine Förderrichtlinien 2015
•
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
•
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
•
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
•
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei
Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
•
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen:
15 Jahre
22
•
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein
Tag gefördert.
•
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der
Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
•
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
•
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw.
Trainingslehrgängen haben
•
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
•
Veranstaltungen parteipolitischer Art
•
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
•
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
•
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
•
Teilnehmer mit einer Behinderung
•
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
•
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei
besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der
Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des
Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Haushaltsansätze 2015 „Jugendverbandsarbeit“
Personalaufwendungen
19,5 Std/ Wo = 0,5 VZ Stelle
(Abenteuerspielplatz)
Abenteuerspielplatz (Sachbedarf)
20.000 €
Jugendstiftung (Freizeit- und
23.900,00 €
Bildungsmaßnahmen)
Davon ca. 10.000 € derzeitiges
Antragsvolumen
23
4.2.1 Handlungsempfehlungen
•
Weitere Kooperationsverträge zwischen Schulen und Verbänden (z.B. für den
offenen Ganztag) (UA JHP) –M-
•
Schulungsangebote für Mitarbeiter/innen der Vereine und Verbände zum
Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit (UA JHP) –M-
•
Überarbeitung der Förderrichtlinien - bessere Förderung der Vereine und
Verbände – (AG 78) –K/M-
•
Kooperation zwischen Kommune/Kirchen und Vereinen z.B. Nutzung von
Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Sitzungen (AG 78) –L-
•
Regelmäßiger Austausch im Arbeitskreis (AG 78) –K-
•
Programm für Jugendliche über 16 Jahre (AG 78) –V-
•
Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Jugendlichen zu
Übungsleitern. (AG 78) –M-
•
Einbindung von Jugendlichen in Verantwortung im Ehrenamt. (AG 78) –V-
•
Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten und engagierten Persönlichkeiten
entwickeln. (AG 78) –V-
•
Organisation von außersportlichen Angeboten im Verein (AG 78) –V-
Überarbeitung der Förderrichtlinien (AG 78) –K/M•
Nutzbarmachung von Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit
•
Pauschalzuschüsse für Projekte
•
Zuschüsse zu Spiel- und Beschäftigungsmaterial
•
Erhöhung der Tagessätze für Ferien- und Freizeitmaßnahmen
•
Zuschüsse für Veranstaltung für Asylbewerber (Honorare für Dolmetscher und
Übungsleiter)
•
Mitarbeiterfortbildung zum Thema Inklusion und Integration (Zuschüsse für
Referenten und Sachbedarf)
24
4.3 Jugendsozialarbeit
Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische
Beratung, Begleitung und Förderung schulische und beruflicher Bildung sowie die
Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung
in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem
Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken. In diesem
Arbeitsbereich geht es darum, die bestehenden Aktivitäten, Maßnahmen und
Kooperationen (zwischen Schulen, Maßnahmeträgern, Arbeitsgemeinschaften)
neu zu gewichten und ggfls. besser aufeinander abzustimmen. Dabei stellt die
Übergangsphase von der Schule zum Beruf einen Schwerpunkt dar.
Ziele der Jugendsozialarbeit sind die Stärkung der Persönlichkeit, der
Berufsfähigkeit junger Menschen und der Ausgleich individueller und
gesellschaftlicher Beeinträchtigungen. Dies wird erreicht durch
sozialpädagogische Maßnahmen, untere anderem durch werkpädagogische
Angebote und verpflichtet die Träger der Jugendsozialarbeit zur konzeptionellen
Zusammenarbeit mit allen in diesem Prozess beteiligten Akteuren.
Die Stadt Wesseling beschäftigt derzeit eine Schulsozialarbeiterin für 6
Grundschulen in Wesseling. Bei der Zielgruppe der Schulsozialarbeit handelt es
sich insbesondere um anspruchsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Außerdem werden die inklusiven Schüler
der Grundschulen in Wesseling als spezielle Zielgruppe angesehen, sowie auch
Lehrerinnen und Lehrer und OGS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche ein
Beratung zum Thema Inklusion benötigen. Zu den Aufgaben der
Schulsozialarbeiterin gehören:
•
Die Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Sorgeberechtigten
in der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
•
Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes
•
Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Training“ mit
Schulklassen
•
Freizeit- und Bildungsangebote
•
Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit
•
Unterstützung von Inklusionsschülerinnen und –schülern
•
Freizeitpädagogische Angebote in den Schulen
•
Beratung und Berufshilfe über die Mitarbeiter des Jugendzentrums.
25
Darüberhinaus ist derzeit ein Schulsozialarbeiter in der Hauptschule in Wesseling
tätig, welcher von der Bezirksregierung gestellt und finanziert wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit ist seit vielen Jahren die mobile
Arbeit / Streetwork im Stadtgebiet. Die Streetworkerin ist bei der Stadt Wesseling
angestellt und hat ihr Büro im städtischen Jugendzentrum Taunusstraße. Von
Dienstag bis Samstag bietet die Streetworkerin Beratung für Jugendliche und
deren Eltern an. Sie sucht Treffpunkte im Stadtgebiet auf und leitet erfolgreich
eine internationale Frauengruppe aus vielen Nationen. Sie organisiert Freizeit- und
Bildungsangebote und beteiligt sich an Veranstaltungen des Jugendzentrums.
Haushaltsansätze 2015 „Jugendsozialarbeit“
Personalaufwendungen
ca. 39 Std/ Wo. = 1 / VZ Stelle
(Schulsozialarbeit)
Sachkosten
27.100 €
Personalaufwendungen (Streetwork)
39 Std./ Wo = 1 VZ Stelle
Sachbedarf Streetwork
3.000 €
4.3.1 Handlungsempfehlungen
•
Einbeziehung der Berufsschule (Gartenstraße) für den Bereich
Jugendsozialarbeit (UA JHP) –L-
•
Fortsetzung von Schulsozialarbeit –erledigt-
•
Beibehaltung bzw. Ausbau von Streetwork (Verw.) –K/L-
4.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz
junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei
sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den
Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie
sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen,
um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit
verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu
beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und
ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
26
Auch hier gilt es, die Vorgabe der Aufstellung eines kommunalen Förderplans zu
nutzen, um die aktuellen Gefährdungstendenzen und- momente für Minderjährige
zu erfassen, um in Verbindung mit den Dienststellen gemeinsame Strategien zu
entwickeln. Dabei sollte z.B. die regelmäßige Einberufung eines Arbeitskreises
Jugendschutz (oder kriminalpräventiver Rat o.ä.) dazu dienen, Informationen
auszutauschen, kooperative Präventionsmaßnahmen abzustimmen und akute
Gefahrenabwehr einzuleiten.
Bestandsaufnahme und derzeitige Arbeitsschwerpunkte
•
•
•
•
•
•
Sucht- und Drogenprävention (Schwerpunkt Karneval)
Jugendmedienschutz –ElternberatungMultiplikatorenfortbildung im Bereich Kinderschutz
Regelmäßige Gewaltpräventions- und Sozialkompetenztrainings für
Schulklassen
Organisation „Erftprävent“
Arbeitskreis „Offener Ganztag“
Haushaltsansätze 2015 „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“
Personalanteile Schulsozialarbeit und
Jugendzentrum
Sachbedarf
1.000 €
4.4.1 Handlungsempfehlungen
•
Kompetenzangebot für Jugendliche in Schulen –Mz.B. durch Einbeziehung der Fachstelle für Suchtprävention in Hürth als
Kooperationspartner (UA JHP)
•
Regelmäßige Treffen des Arbeitskreises Jugendschutz (Verw.) –K-
5. Auswertung der Schülerbefragung
Wie bereits erwähnt ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine
wichtige Säule des Kinder- und Jugendförderplans. Um mehr über deren die
Bedürfnisse, Wünsche und Interessen zu erfahren, wurde eine flächendeckende
Befragung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Aus den Ergebnissen der
Befragung lassen sich wiederum Handlungsempfehlungen ableiten. Im Folgenden
ist ein Auszug aus dieser Befragung abgebildet.
27
Insgesamt wurden 770 Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 10. Klasse
befragt. Je Schule wurde eine Klasse pro Jahrgangsstufe zur Befragung
ausgewählt, daraus ergaben sich 12 Klassen in der Grundschule und 18 Klassen
des Schulzentrums mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Daraus ergibt
sich folgende Gesamtverteilung:
Jahrgangsstufe
Rückläufer
In Prozent
3. Klasse
151
19,61%
4. Klasse
155
20,13%
5. Jahrgangsstufe
74
9,61%
6. Jahrgangsstufe
68
8,83%
7. Jahrgangsstufe
69
8,96%
8. Jahrgangsstufe
73
9,48%
9. Jahrgangsstufe
83
10,78%
10. Jahrgangsstufe
95
12,34%
Keine Angabe
2
0,26%
Abb. 6: Rückläufer der Schülerbefragung
Die Schülerinnen und Schüler wurden u.a zu ihrem Freizeitverhalten befragt. Bei
der Frage nach den Hobbies der Kinder und Jugendlichen, waren
Mehrfachnennungen erlaubt.
Hobbys
Musik hören
Computer
Ins Jugendzentrum gehen
Sport
Instrument spielen
Freunde treffen
Fernsehen
Lesen
sonstiges
0
100
200
300
400
500
600
Quelle: Stadt Wesseling
Abb. 9: Verteilung der Hobbies der Schülerinnen und Schüler
Die Grafik zeigt, dass zu den meist genannten Hobbies der Schülerinnen und
Schüler Sport, Freunde treffen und Musik hören gehören. Auch die Beschäftigung
mit dem Computer, Fernsehen und Lesen wurde häufig genannt.
28
Zeitaufwand
1-4 Stunden
33%
46%
5-8 Stunden
9-12 Stunden
15%
12 Stunden und
mehr
2% 4%
Keine Angaben
Quelle: Stadt Wesseling
Abb. 10: Wöchentliche freie Zeit
Bei der Frage wie viel Zeit die Schülerinnen und Schüler wöchentlich für die
Freizeitgestaltung zur Verfügung haben, wurde von 46% keine Angabe gemacht.
Die meisten Kinder und Jugendlichen gaben an, 1 bis 4 Stunden Zeit in der
Woche für ihre Freizeitgestaltung zu haben. 15% haben 5 bis 8 Stunden Zeit. Nur
4 % gaben an 9 bis 12 Stunden Zeit für die Freizeitgestaltung zu haben.
Bei der Frage, ob die Schülerinnen und Schüler schon einmal in einem
Jugendzentrum oder Jugendtreff gewesen seien, gaben 50% derjenigen, die mit ja
geantwortet haben, den Abenteuerspielplatz an. 41% waren schon mal im
Jugendzentrum. 7% besuchten die Angebote der CVJM und 2% gaben die
Antwort Sonstige an.
Offene Angebote
Städt.
Jugendzentrum
Taunusstraße
2%
41%
50%
7%
CVJM
(Apostelkirche)
Abentuerspielplatz
(Entenfang)
sonstige
29
Abb. 11: Inanspruchnahme offener Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in
Wesseling
Die Kinder und Jugendlichen, die mit nein antworteten wurden nach ihren
Gründen gefragt.
Hiervon gaben ca. 22% an, dass sie ihre Freizeit lieber alleine gestalten möchten.
Ca. 17% ist die Einrichtung nicht bekannt und 15% gaben an, dass ihre Freunde
da auch nicht hingehen würden. 9% der Schülerinnen und Schülern gefällt das
Angebot nicht und ca. 5% empfinden die Öffnungszeiten als unpassend.
Gründe
25
20
15
10
5
0
Quelle: Stadt Wesseling
Abb. 12: Gründe für das nicht Besuchen der offenen Angebote
Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber hinaus gefragt, unter welchen
Voraussetzungen sie die offenen Angebote besuchen bzw. häufiger besuchen
würden.
30
Voraussetzungen für häufigere Besuche
Angaben in %
40
30
20
10
0
Quelle: Stadt Wesseling
Abb. 13: Voraussetzung für das Besuchen der offenen Angebote
Die meisten gaben an, dass sie häufiger die Angebote nutzen würden, wenn ihre
Freunde auch mitkämen. Ca. 10% würden die Angebote wahrnehmen, wenn diese
auch am Wochenende stattfinden würden und ca. 11% würden die Einrichtungen
besuchen, wenn es passende Angebote in ihrer Altersstufe geben würde.
6. Bestandserhebung der Vereine
Neben der Betroffenenbefragung ist die Bestands- und Bedarfserhebung der in
Wesseling tätigen Vereine und Verbände die zweite wichtige Säule des Kinder- und
Jugendförderplans.
Wie im Kapitel Schülerbefragung, ist auch hier ein Auszug aus dem Fragebogen
samt graphischer Darstellung der Ergebnisse dargestellt.
Von 35 angeschriebenen Verbände, Vereine und Träger der Kinder- und
Jugendhilfe der Stadt Wesseling, haben sich 22 an einem Workshop oder an der
Fragebogenaktion zur Bestandserhebung beteiligt.
Die Vereine und Verbände decken verschiedene Bereiche der Kinder- und
Jugendarbeit ab. Hierzu zählen die außerschulische Jugendbildung, die
Jugendarbeit in Sport und Freizeit, die schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
die Kinder- und Jugenderholung, die internationale Jugendarbeit, die
Jugendberatung und die Kinder- und Jugendarbeit im Verein.
Die Verbände, Vereine und Träger wurden zu ihren Angeboten, der
Besucherstruktur und zu Problemen bei der Durchführung der Angebote befragt.
31
Die Frage nach der Besucherstruktur der Vereine ergab folgendes, in der Grafik
dargestelltes Ergebnis:
Besucherstruktur
n= 2769
Angaben in %
30
25
20
6-10 Jahre
15
11-14 Jahre
10
15-18 Jahre
5
0
Junge
Mädchen
Quelle: Stadt Wesseling
Abb. 14: Besucherstruktur der Vereine, Verbände und Träger
Die meisten Besucherinnen und Besucher der Vereine und Verbände sind
zwischen 6 und 10 Jahren alt. Davon sind ca. 27% Jungen und 23% Mädchen.
Die zweithäufigste Altersgruppe ist die Gruppe der 15 bis 18 jährigen. Wobei der
Abstand zu den 11 bis 14 jährigen sehr gering ist.
Bei der Frage, ob es derzeit Probleme bei der Durchführung der Angebote geben
würde, antworteten 56,25% der Vereine mit nein
Es bestehen Probleme bei der
Durchführung
Es bestehen keine Probleme bei der
Durchführung
43,75%
56,25%
Nachfolgend werden die häufigsten Antworten der Fragen, was läuft gut, was
könnte man verbessern und welche Ziele es gibt aufgelistet:
Was läuft gut?
•
Außersportliche Angebote
•
Zusammenhalt der Kinder und Jugendlichen
•
Kooperationen / Bildungspartner
32
•
Weiterbildung der Jugend
Was könnte man verbessern?
•
Qualität der Sportstätten
•
Beteiligung an außersportlichen Angeboten
•
Programm für Jugendliche über 16 Jahre
•
Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Jugendlichen
(Übungsleiter).
•
Einbindung von Jugendlichen in Verantwortung (Ehrenamt)
Ziele
6.1
•
Mehr Trainingsräume
•
Mehr Kinder unterbringen / motivieren
•
Vereinsjugend ausbauen
•
Außersportliche Angebote
•
Kinder und Jugendliche als selbstbewusste und engagierte Persönlichkeiten
entwickeln.
Einzelauswertung der Fragebögen je Verband und Verein
Wesseling besitzt eine bunte Vielfalt von Verbänden und Vereinen mit eigener
Jugendarbeit. Viele Kinder, Jugendliche und Familien sind Mitglied in einem Verein
oder nutzen die offenen Angebote der Jugendverbände. Im Rahmen der Bestandsund Bedarfserhebung für die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans wurde
jeder Fragebogen nach bestimmten Kriterien ausgewertet, um ein umfassendes Bild
über die Jugendarbeit zu erhalten und darstellen zu können.
Die Ergebnisse des ersten Workshops zum Thema „Wünsche, Probleme und
Anregungen“ der Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling wurden für jeden Verband
und Verein getrennt aufgelistet.
Da es in Wesseling mehr Sport, Musik und Traditionsvereine gibt, als Anbieter der
offenen Jugendarbeit, war es ein Anliegen im Rahmen der Aufstellung des Kinderund Jugendförderplans, auch die Arbeit der Vereine vorzustellen.
Zudem können über den Jugendförderplan auch Maßnahmen der Vereine gefördert
werden. (Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Jugendpflegematerial u.a.)
33
Die Bestands- und Bedarfsdokumentation beginnt mit den Trägern der offenen
Kinder- und Jugendarbeit; die Vorstellung der Vereine schließt sich an.
Auswertungskriterien sind:
•
Name des Vereins
•
Fachliche und Personelle Besetzung
•
Öffnungszeiten bzw. Trainingszeiten
•
Besucherstruktur
•
Bewertung der Ausstattung und Räumlichkeiten
•
Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Arbeit
•
Verbesserungsvorschläge als mögliche Handlungsempfehlung
34
7. Fazit
Der Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2015 bis 2020 wurde für die Stadt
Wesseling erstmalig in dieser Form aufgestellt. Viele Kinder- Jugendliche,
Vereins- und Verbandsvertreter und Kolleginnen und Kollegen des Bereichs
Jugendhilfe haben zum Gelingen dieses Berichtes beigetragen. Dafür vielen Dank.
Dieser Förderplan ist zunächst in großen Teilen eine Bestands- und
Bedarfsanalyse für die Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling.
Einige Handlungsempfehlungen, Wünsche und Notwendigkeiten für eine
zukunftsorientierte Jugendarbeit konnten dank der engagierten Arbeit der
beteiligten Personen und Gruppen bereits aufgenommen werden. Der Kinder- und
Jugendförderplan soll neben Bestands- und Bedarfsfeststellungen eben auch
zukünftig eine Fördersicherheit für Maßnahmen und Projekte gewährleisten.
Es ist aufgrund der Haushaltslage wichtig, maßvolle Handlungsempfehlungen zu
geben. Das Augenmerk sollte auf Machbarkeit und Realisierbarkeit von
Angeboten liegen. Lieber mit kleinen finanzierbaren neuen Projekten anfangen
und Bewährtes weiter unterstützen. Aus diesem Grund sind die verschiedenen
Maßnahmen zeitlich gestaffelt worden und können - abhängig von den finanziellen
Möglichkeiten und Personalressourcen - entsprechend umgesetzt werden.
Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ab 2020 könnte dann den
Schwerpunkt Qualitätssicherung und Wirksamkeitsdialog haben, um Angebote
überprüfen und anpassen zu können.
35
8. Anlagen
Anlage Nr. 1
•
Einzelauswertung der Fragebögen je Vereine und Verband zu den
Strukturen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit.
Anlage Nr. 2
•
Umfrage zum Freizeitverhalten der Schüler in Wesseling
Anlage Nr. 3
•
Fragebogen zur Bestands- und Bedarfsabfrage bei Vereinen und
Verbänden
Anlage Nr. 4
•
Konzept der Schulsozialarbeit in Wesseling
Anlage Nr. 5
•
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
36