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Beschlussvorlage (Förderplan Teil 1)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
786 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
07.09.15, 17:08
Aktualisiert
07.09.15, 17:08

Inhalt der Datei

Entwurf Kinder-und Jugendförderplan für die Jahre 2015-2020 Stadt Wesseling 22.09.2015 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz 1.1.1 Grundsätze des Kinder- und Jugendförderungsgesetz 1.1.2 Zielgruppe des Kinder- und Jugendförderungsgesetz 1.2 Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79-80 SGB VIII 2. Kommunale Strukturdaten der Stadt Wesseling 2.1 Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Wesseling 2.2 Die Schulbildung der Stadt Wesseling 3. Berücksichtigung von Querschnittsaufgaben 3.1 Gender Mainstreaming 3.2 Interkulturelle Bildung 3.3 Partizipation und Mitbestimmung 3.4 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule 3.5 Exkurs: Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit 4. Planungen in vier Handlungsfeldern 4.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit 4.1.1 Handlungsempfehlungen 4.2 Jugendverbandsarbeit 4.2.1 Handlungsempfehlungen 4.3 Jugendsozialarbeit 4.3.1 Handlungsempfehlungen 4.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 4.4.1 Handlungsempfehlungen 5. Auswertung der Schülerbefragung 6. Bestandserhebung der Vereine 7. Fazit 8. Anlagen 2 1. Rechtliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendhilfeplanung sind im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Nach § 1 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Um dieses Recht zu verwirklichen soll Jugendhilfe insbesondere • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen • Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 1.1. Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mit dem dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden die Grundlagen der in §§ 11-14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder geschaffen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung dieser Bereiche geregelt. 1.1.1. Grundsätze des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (§2 KJFöG) • Die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen soll, unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse, gefördert werden • Individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen sollen durch sozialpädagogische Maßnahmen ausgeglichen werden (Jugendsozialarbeit) • Junge Menschen und Familien sollen über Risiko- und Gefährdungssituationen informiert und aufgeklärt werden, so dass die Fähigkeit zur eigenständigen Konfliktlösung gestärkt wird (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) 1.1.2. Zielgruppe des Kinder-und Jugendförderungsgesetz (§3 KJFöG) 3 Die Angebote und Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetz richten sich gemäß §3 KJFöG an: • Junge Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr • Bei besonderen Maßnahmen und Angeboten sollen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden. • Junge Menschen mit Migrationshintergrund • Junge Menschen mit Behinderung • Junge Menschen in benachteiligten Lebensräumen 1.1.3. Förderbereiche des Kinder- und Jugendhilfegesetz §§11- 14 SGB VIII Eine Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie eine Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Verwendung und zum Abbau von Benachteiligungen erfolgen in den §§ 11-14 SGB VIII. §§ 11-14 SGB VIII – Förderbereiche des KJFöG §11 KJFöG: Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden (…) (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und Gemeinwesen orientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: • Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit • Arbeitswelt-, schul-, und familienbezogene Jugendarbeit • Internationale Jugendarbeit • Kinder- und Jugenderholung • Jugendberatung § 12 KJFöG: Förderung der Jugendverbände (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen 4 ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. §13 KJFöG: Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulisch und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogischen Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. 1.2. JEltern und Erziehungsberechtigte sollen dazu befähigt werden, Kinder und uJugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. g endhilfeplanung gemäß §§ 79- 80 SGB VIII Die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung aller Jugendhilfeaufgaben haben nach § 79 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass zur Erfüllung der Aufgaben die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erfolgt. 5 Jugendhilfeplanung Gesamtverantwortung: öffentlicher Träger Adressatenbeteiligung / Beteiligung von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten Beteiligung der Freien Träger (z.B. AG 78) Abb. 1: Jugendhilfeplanung Die Vorgehensweise zur Erstellung einer Jugendhilfeplanung ist in § 80 SGB VIII geregelt. Demnach soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum einen eine Bestands- und Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personenberechtigten durchführen sowie die zur Befriedigung des Bedarfs notwendige Vorhaben rechtzeitig und ausreichend planen. Hier ein Überblick über die durchzuführenden Schritte einer Jugendhilfeplanung: Abb. 2: Jugendhilfeplanung gemäß §80 SGB VIII Ziel der Jugendhilfeplanung ist, den Bedürfnissen und Interessen junger Mensch und ihrer Familien Rechnung zu tragen. 6 Grundlagen der Planung Gemäß der folgenden Abbildung ist die Jugendhilfeplanung ein permanent kommunikativer Prozess, an dem Akteure wie Betroffene und Anbieter von Jugendhilfeleistungen frühzeitig zu beteiligen sind. Durch einen zirkulären Planungsprozess soll ein regelmäßiger Informationsaustausch sichergestellt werden, damit sich die Freien Träger und Nutzer der Leistungen bei der Gestaltung des Jugendförderplans mit einbringen können. Auf der Grundlage von Situations- und Bedarfsanalysen können gemeinsame Ziele und Handlungsstrategien entwickelt und aufgezeigt werden, damit die bestehenden Angebote und Leistungen ein abgestimmtes Gesamtangebot für junge Menschen und ihre Familien in der Stadt darstellen. Ziel der Jugendhilfeplanung ist es also, ein breite Beteiligung aller Betroffenen herzustellen, um deren Wünsche, Bedürfnisse und Interessen zu erfahren. Ein bewährtes Beispiel der Partizipation ist die seit Jahren erfolgreich durchgeführte Kinder- und Jugendanhörung. Abb. 3 Der ideale Kommunikations- und Planungsprozess Planungsprozess Jugendhilfeausschu beschließt und kontrolliert organisiert, moderiert werden beteiligt Planungs -prozess Verwaltung Freie Träger Fachkräfte gestalten werden beteiligt Betroffene Kooperationspartner 7 2. Kommunale Strukturdaten der Stadt Wesseling 2.1. Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Wesseling Bevölkerungsentwicklung Gesamte Stadtgebiet Wesseling 5000 4000 0-6 3000 6-18 2000 18-25 1000 0 25-30 2011 2020 2030 Quelle:IT.NRW,Landesdatenbank Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Wesseling Die Abbildung zeigt die geschätzte Bevölkerungsentwicklung der Stadt Wesseling von 2011 bis 2030. Während die Anzahl der 0-6 jährigen relativ konstant um 1500 liegt, sinkt die Anzahl der 18-25 jährigen von ca. 5000 im Jahr 2011 auf ca. 4200 im Jahr 2020 und um weitere 100 im Jahr 2030. Die Gruppe der 18 – 25 jährigen sinkt ebenfalls von 3500 im Jahr 2011 auf voraussichtlich ca. 2700 im Jahr 2030, während der Anteil der 25-30 im Jahr 2020 auf ca. 2700 steigt. Im Jahr 2030 fällt dieser Anteil, laut Prognosen, wieder auf ca. 1900. 8 Bevölkerungsenwicklung im Vergleich 125 120 115 110 105 100 95 90 1983 1988 Wesseling, Stadt 1993 1998 2003 Nordrhein-Westfalen 2008 2013 Typ: Kleine Mittelstadt Quelle:IT.NRW,Landesdatenbank Abb. 5: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich Im Vergleich zu anderen kleinen Mittelstädten und NRW gesamt nahm die Bevölkerung in Wesseling zwischen 1988 und 2013 stärker zu und pendelte sich bis 2013 insgesamt auf einem höheren Level ein. In Summe ist die Bevölkerungszahl von 29.619 im Jahr 1982 auf 34.039 im Jahr 2013 gestiegen. Das bedeutet einen Anstieg von ca. 15%. Bevölkerungsentwicklung nach Stadtteilen 800 600 400 200 0 Kerngebiet Wesseling 1993-1996 1997-2000 Keldenich 2001-2004 Berzdorf 2005-2008 Urfeld 2009-2011 2012-2014 Quelle: Stadt Wesseling Abb. 6: Bevölkerungsentwicklung nach Stadtteilen Die Abbildung 6 zeigt, dass die Bevölkerung von 1993 bis 2011 in allen Stadtteilen abfällt. Ab 2011 nimmt die Bevölkerung im Kerngebiet Wesseling, in Keldenich und Berzdorf wieder geringfügig zu, während sie im Stadtteil Urfeld weiter sinkt. 9 2.2. Die Schulbildung der Stadt Wesseling Verteilung der Schüler/innen in der 7. Jahrgangsstufe auf die Schulformen 2007 – 2012 in % 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Hauptschule Realschule Gymnasium 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Stadt Wesseling Abb. 7: Verteilung der Schüler/innen in der 7. Jahrgangsstufe Die Prozentuale Verteilung der Schüler/innen in den verschiedenen Schulformen hat sich zwischen 2007 und 2012 sichtlich verändert. 2007 und 2008 besuchten noch ca. 35% der Schüler/innen in Wesseling in der Jahrgangsstufe 7 ein Gymnasium. Der prozentuale Anteil der Gymnasiasten/innen sinkt nach 2007 kontinuierlich bis auf ca. 28% im Jahr 2012. Der Anteil der Realschüler/innen steigt hingegen von ca. 30% im Jahr 2007 auf ca. 43% im Jahr 2012. Während der Anteil der Hauptschüler/innen im Jahr 2007 prozentual noch über dem der Realschüler/innen lag, verschiebt sich dieses Verhältnis bis 2012 stark. Hier liegt der Anteil der Hauptschüler/innen bei ca. 25%, während die Realschüler/innen einen Anteil von 43% ausmachen. 10 2010 wurden insgesamt 257 Schüler von der Schule entlassen. Davon gingen 93 mit Hauptschulabschluss, 95 mit Realschulabschluss und 60 machten Ihren Abschluss auf dem Gymnasium. Hierbei ist zu beachten, das 53 von den 60 Gymnasiasten mit der Hochschulreife, 5 mit Fachhochschulreife, 2 mit Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk entlassen wurden. 9 Schülerinnen und Schüler wurden von einer Förderschule entlassen. Insgesamt wurden von den 257 Schülerinnen und Schülern 21 ohne einen Abschluss entlassen. 100 90 80 70 60 Schulabgänge 50 ohne Abschlus 40 30 20 Quelle: Stadt Wesseling 10 0 Hauptschule Realschule Gymnasium Förderschule Abb. 8: Schulentlassungen 2010 (wird noch aktualisiert) 11 3. Berücksichtigung von Querschnittsaufgaben Im 3. Ausführungsgesetz zum KJHG für Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzgeber vier zentrale Themenschwerpunkte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen festgelegt, die einen übergeordneten Stellenwerthaben sollen. Zu diesen Schwerpunkten gehören: • Gender Mainstreaming • Interkulturelle Bildung • Partizipation von Kindern und Jugendlichen • Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule 3.1 Gender Mainstreaming (§4 KJFöG) Bei der Ausgestaltung haben die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip zu beachten. Hierbei sollen geschlechtsspezifische Belange von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden und zur Verbesserung der Lebenssituation sowie zum Abbau geschlechtsspezifischer Nachteile beigetragen werden. Unterschiedliche Lebensentwürfe, sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten sollen anerkannt werden. 3.2 Interkulturelle Bildung (§5 KJFöG) Bei der interkulturellen Bildung innerhalb der Kinder- und Jugendförderung stehen das Wissen über die Verschiedenheit der Kulturen und ein angemessener Umgang mit dieser Vielfältigkeit im Vordergrund. Sie hat das Ziel, Toleranz, Demokratie und Gewaltfreiheit zu fördern, so dass allen Menschen - unabhängig von Herkunft, Sprache, Hautfarbe oder Bildungsstand – Respekt und Achtung entgegengebracht wird. Zudem soll eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Stadt Wesseling bietet jährlich eine deutsch-türkische Jugendbegegnung für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren an. Die einwöchige Begegnung findet sowohl in Wesseling als auch in der Türkei statt. Der CVJM-Wesseling engagiert sich im Rahmen der Offenen Arbeit für die interkulturelle Bildung. Für viele Sport- und Kulturvereine ist es selbstverständlich interkulturell und ohne Vorurteile zu arbeiten und Kinder und Jugendliche aus Migrationsfamilien zu fördern und zu integrieren. 12 3.3 Partizipation und Mitbestimmung Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten, rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Kinder und Jugendliche sollen an allen ihren Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlagen und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. Dies geschieht sowohl innerhalb des eigenen Verbandes als auch in jugendpolitischen und anderen gesellschaftlichen Bezügen. Erste Erfahrungen von Mitbestimmung machen Kinder und Jugendliche in der Gruppenarbeit. Fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse auf allen Ebenen des Jugendverbandes bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen. Die Stadt Wesseling organisiert seit 20 Jahren die jährliche Kinder- und Jugendanhörung. Die Grundidee ist die Partizipation und Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen an politischen Gestaltungsprozessen und der Stadtentwicklung in Wesseling. Hierbei werden Wünsche, Anregungen und Ideen der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 8 und 18 Jahren vorgebracht und diskutiert. Viele Fragen können in den Fachkräften vor Ort beantwortet werden. Natürlich wird den Kindern und Jugendlichen auch erklärt, dass die Stadt nicht für alle Belange der Schülerinnen und Schüler zuständig ist und aufgrund des Nothaushaltes viele Wünsche nicht umgesetzt werden können. Da aufgrund der Ausweitung der Nachmittagsbetreuung im Schulzentrum und der OGS die Teilnehmerzahl langsam sank, wurde für 2015 ein neues Konzept der Kinder und Jugendanhörung entwickelt. Die Grundidee bleibt in diesem erhalten. Die Kinder und Jugendanhörung findet im Rahmen eines Workshops à 2 Schulstunden in der Unterrichtszeit für max. 30 Kinder und Jugendliche statt. Die Workshops finden sowohl in den Grundschulen als auch in den weiterführenden Schulen statt und werden durch zwei pädagogische Fachkräfte referiert. 13 Mögliche Workshop-Themen sind: • Freizeit und Sport • Verkehr und Ordnung • Schule • Spielplätze 3.4 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. In diesem Arbeitsfeld ist Wesseling gut aufgestellt. Zu nennen sind insbesondere: • Es bestehen persönliche Kontakte aus dem Sozialen Dienst des Jugendamtes zu den Grundschulen • Der Einsatz von Schulsozialarbeit in den Grundschulen und der Hauptschule • Die Einbeziehung von Vereinen und Verbänden in die Arbeit der Offenen Ganztagsschule • Gemeinsame Fortbildung mit Lehrkräften, Mitarbeitern der OGS und der Jugendhilfe 3.5 Exkurs: Inklusion in der Kinder und Jugendarbeit Die UN-Konvention fordert Inklusion, d.h. die gleichberechtige Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. In der Kinder und Jugendhilfe bedeutet die, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinwirken sollen, die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten zu berücksichtigen. Angebote und Maßnahmen der Kinder und Jugendhilfe sollen dazu beitragen, jungen Menschen mit Behinderung den Zugang und die Mitwirkung in der Jugendarbeit zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Vorgaben sind alle Angebote der Stadt Wesseling so angelegt, dass alle Kinder die Veranstaltungen wahrnehmen können. 14 Für die freien Träger gilt dies ebenso. Die betroffenen Eltern können sich bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder und Jugendhilfe entsprechend beraten lassen. 4. Planungen in vier Handlungsfeldern Die Kinder und Jugendförderung umfasst hier die folgenden vier Handlungsfelder: • • • • Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Die Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern werden von kommunaler Seite und freien Trägern der Jugendhilfe und Vereinen wahrgenommen. Die Angebote richten sich primär an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren. Im Bedarfsfall werden vereinzelte Angebote auch für Menschen bis zum 27. Lebensjahr angeboten. Im Folgenden werden die jeweiligen Bereiche der vorgestellt und in Bezug zur Stadt Wesseling gestellt. 4.1 Offene Kinder und Jugendarbeit Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendliche und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet Wesseling bietet den Kindern und Jugendlichen seit vielen Jahren ein breit gefächertes Freizeit- und Bildungsangebot. Verschiedene Altersgruppen, unterschiedliche Zielgruppen und vielfältige Interessensgruppen werden mit diesen Angeboten erreicht. Das Jugendzentrum in Wesseling bietet folgende regelmäßige offene Angebote an: • Offene Angebote im Bistro des Jugendzentrums 15 • Billard • Ferienspaß in den Schulferien • Familientreffen • Mädchen und Frauenfrühstück • Discos • Wöchentliches Kinderkino • Jugendkultur • Musikevents • Theater • Beratung und Berufshilfe Neben den Angeboten des Jugendzentrums zählt zu den offenen Angeboten für Kinder und Jugendliche der Abenteuerspielplatz unter der Trägerschaft des Jugendring e.V. Dieser ist nachmittags von Dienstags bis Samstags geöffnet. Darüber hinaus bietet sowohl die katholische als auch die evangelische Jugendhilfe zahlreiche offene Angebote für Kinder und Jugendliche an. Haushaltsansätze 2015 „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ Die Haushaltsansätze werden in der Sitzung dargestellt 4.1.1 Handlungsempfehlungen Hier werden die Ergebnisse des Workshops am 29.09.2015 eingefügt. 4.2 Jugendverbandsarbeit Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten, von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit. Kinder- und Jugendverbandsarbeit ist gekennzeichnet durch spezifische Arbeitsweisen und Prinzipien: 16 Selbstorganisation: Die Jugendarbeit wird hier von Jugendlichen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen dazu befähigt werden, Verantwortung wahrzunehmen und Entscheidungen zu treffen. Partizipation und Mitwirkung: Dies geschieht sowohl innerhalb des eigenen Verbandes als auch in jugendpolitischen und anderen Bezügen. Erste Erfahrungen von Mitbestimmung machen Kinder und Jugendliche in der Gruppenarbeit. Fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse auf allen ebenen des Jugendverbandes bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen. Ehrenamtliches Engagement: Grundlage der Jugendverbandsarbeit ist das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder. Ohne dieses Engagement wären die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände gar nicht möglich. Sie übernehmen Verantwortung in politischer Interessenvertretung oder in Vorstandstätigkeiten. Sie leiten Gruppen, Ferienfreizeiten oder Projekte. Unterstützung durch hauptamtliches Personal: Unterstützt werden die ehrenamtlich Tätigen von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendverbände. Sie sichern die Kontinuität der Arbeit, unterstützen die jeweiligen Vorstände des Jugendverbandes, übernehmen die Qualifizierung der Ehrenamtlichen in Form von Gruppenleiterschulungen. Werteorientierung: Ausgehend von ihren je eigenen Traditionen sind Jugendverbände Wertegemeinschaften, die sich an spezifische Wertevorstellungen orientieren, welche den Charakter ihrer Angebote prägen. Jugendverbände bieten Kindern und Jugendlichen durch ihre werteorientierten Ansätze Orientierungshilfen und stellen gesellschaftlichen Trends bewusst Angebote entgegen, die auf Gemeinschaftserlebnisse und Mitgestaltung basieren. Integratives Lernen: In Jugendverbänden wird altersübergreifend und in peer groups miteinander und voneinander gelernt. Kinder und Jugendliche werden von Erwachsenen begleitet und gefördert. 17 Internationalität: Jugendverbandsarbeit hat eine lange Tradition in internationalen Projekten, z.B. auch in Jugendaustauschmaßnahmen. Sie fördern Begegnung, Solidarität und die Toleranz untereinander. Die Ausgestaltung des Handlungsfeldes verbandlicher Kinder und Jugendarbeit im Rahmen nachfolgender finanzieller Bezuschussungen: • Freizeit- und Ferienfahrten • Örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen • Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Internationale Jugendbegegnung • Jugendzeltplatz • Sachkostenzuschüsse für Jugendfreizeitstätten • Pädagogische Arbeitsmaterialien • Freizeitmaterial (investiver Bereich) Die Stadt Wesseling verfügt über zahlreiche Verbände und Vereine für Kinder und Jugendliche. Zu nennen sind beispielsweise die DLRG, KLJB, KJG, CVJM, Jugendfeuerwehr, Pfadfinder u.a. Alle diese Verbände bieten ihren Mitgliedern ein abwechslungsreiches und interessantes Freizeit- und Bildungsangebot. Die Fördersätze und Richtlinien für Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen wurden vom Jugendhilfeausschuss wie folgt festgelegt: Fördersätze 2015: (Stand 2015/2016) a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): 5,00 € p.P. pro Tag b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig): 3,00 € p.P. pro Tag c.) Bildungsmaßnahmen 2,50 € p.P. pro Tag d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen: 2,50 € p.P. pro Tag e.) Fahrten in die Partnerstädte: 4,00 € p.P. pro Tag f.) Sonderzuschüsse: 7,00 € p.P. pro Tag 18 Allgemeine Förderrichtlinien 2015 • Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. • Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. • Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre • Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre • Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre • Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. • Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen: • Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten • Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben • Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art • Veranstaltungen parteipolitischer Art • Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter • Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse • Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) • Teilnehmer mit einer Behinderung • Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug • Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. 19 . Haushaltsansätze 2015 „Jugendverbandsarbeit“ Jugendstiftung 23.900,00 € Weitere Haushaltsansätze werden in der Sitzung dargestellt 4.2.1 Handlungsempfehlungen Hier werden die Ergebnisse des Workshop am 29.09.2015 eingefügt. 4.3 Jugendsozialarbeit Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulische und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken. In diesem Arbeitsbereich geht es darum, die bestehenden Aktivitäten, Maßnahmen und Kooperationen (zwischen Schulen, Maßnahmeträgern, Arbeitsgemeinschaften) neu zu gewichten und ggfls. Besser aufeinander abzustimmen. Dabei stellt die Übergangsphase von der Schule zum Beruf einen Schwerpunkt dar. Ziele der Jugendsozialarbeit sind die Stärkung der Persönlichkeit, der Berufsfähigkeit junger Menschen und der Ausgleich individueller und gesellschaftlicher Beeinträchtigungen. Dies wird erreicht durch sozialpädagogische Maßnahmen, untere anderem durch werkpädagogische Angebote und verpflichtet die Träger der Jugendsozialarbeit zur konzeptionellen Zusammenarbeit mit allen in diesem Prozess beteiligten Akteuren. Die Stadt Wesseling beschäftigt derzeit eine Schulsozialarbeiterin für 6 Grundschulen in Wesseling. Bei der Zielgruppe der Schulsozialarbeit handelt es sich insbesondere um anspruchsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Außerdem werden die inklusiven Schüler der Grundschulen in Wesseling als spezielle Zielgruppe angesehen, sowie auch Lehrerinnen und Lehrer und OGS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche ein 20 Beratung zum Thema Inklusion benötigen. Zu den Aufgaben der Schulsozialarbeiterin gehören: • Die Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Sorgeberechtigten in der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket • Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes • Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Training“ mit Schulklassen • Freizeit- und Bildungsangebote • Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit • Unterstützung von Inklusionsschülerinnen und –schülern • Freizeitpädagogische Angebote in den Schulen Darüberhinaus ist derzeit ein Schulsozialarbeiter in der Hauptschule in Wesseling tätig, welcher von der Bezirksregierung gestellt und finanziert wird. Ein weiterer Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit ist seit vielen Jahren die mobile Arbeit / Streetwork im Stadtgebiet. Die Streetworkerin ist bei der Stadt Wesseling angestellt und hat ihr Büro im städtischen Jugendzentrum Taunusstraße. Von Dienstag bis Samstag bietet die Streetworkerin Beratung für Jugendliche und deren Eltern an. Sie sucht Treffpunkte im Stadtgebiet auf und leitet erfolgreich eine internationale Frauengruppe aus vielen Nationen. Sie organisiert Freizeit- und Bildungsangebote und beteiligt sich an Veranstaltungen des Jugendzentrums. Haushaltsansätze 2015 „Jugendsozialarbeit“ 4.3.1 Handlungsempfehlungen Hier werden die Ergebnisse des Workshop am 29.09.2015 eingefügt. 4.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den 21 Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch hier gilt es, die Vorgabe der Aufstellung eines kommunalen Förderplans zu nutzen, um die aktuellen Gefährdungstendenzen und- momente für Minderjährige zu erfassen, um in Verbindung mit den Dienststellen gemeinsame Strategien zu entwickeln. Dabei sollte z.B. die regelmäßige Einberufung eines Arbeitskreises Jugendschutz (oder kriminalpräventiver Rat o.ä.) dazu dienen, Informationen auszutauschen, kooperative Präventionsmaßnahmen abzustimmen und akute Gefahrenabwehr einzuleiten. Haushaltsansätze 2015 „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ 4.4.1 Handlungsempfehlungen Hier werden die Ergebnisse des Workshops am 29.09.2015 eingefügt. 22 5. Auswertung der Schülerbefragung Wie bereits erwähnt ist die Partizipation von Kinder und Jugendlichen eine wichtige Säule des Kinder- und Jugendförderplans. Um mehr über deren die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen zu erfahren, wurde eine flächendeckende Befragung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Aus den Ergebnissen der Befragung lassen sich wiederrum Handlungsempfehlungen ableiten. Im Folgenden ist ein Auszug aus dieser Befragung abgebildet. Insgesamt wurden 770 Schülerinnen und Schüler von der 3. Bis zur 10. Klasse befragt. Je Schule wurde eine Klasse pro Jahrgangsstufe zur Befragung ausgewählt, daraus ergaben sich 12 Klassen in der Grundschule und 18 Klassen des Schulzentrums mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Daraus ergibt sich folgende Gesamtverteilung: Jahrgangsstufe Rückläufer In Prozent 3. Klasse 151 19,61% 4. Klasse 155 20,13% 5. Jahrgangsstufe 74 9,61% 6. Jahrgangsstufe 68 8,83% 7. Jahrgangsstufe 69 8,96% 8. Jahrgangsstufe 73 9,48% 9. Jahrgangsstufe 83 10,78% 10. Jahrgangsstufe 95 12,34% Keine Angabe 2 0,26% Abb. 6: Rückläufer der Schülerbefragung Die Schülerinnen und Schüler wurden zu ihrem Freizeitverhalten befragt. Bei der Frage nach den Hobbies der Kinder und Jugendlichen, waren Mehrfachnennungen erlaubt. 23 Hobbys Musik hören Computer Ins Jugendzentrum gehen Sport Instrument spielen Freunde treffen Fernsehen Lesen sonstiges 0 100 200 300 400 500 600 Quelle: Stadt Wesseling Abb. 9: Verteilung der Hobbies der Schülerinnen und Schüler Die Grafik zeigt, dass zu den meist genannten Hobbies der Schülerinnen und Schüler Sport, Freunde treffen und Musik hören gehören. Auch die Beschäftigung mit dem Computer, Fernsehen und Lesen wurde häufig genannt. Zeitaufwand 1-4 Stunden 33% 46% 5-8 Stunden 9-12 Stunden 15% 12 Stunden und mehr 2% 4% Keine Angaben Quelle: Stadt Wesseling Abb. 10: Wöchentliche freie Zeit Bei der Frage wie viel Zeit die Schülerinnen und Schüler wöchentlich für die Freizeitgestaltung zur Verfügung haben, wurde von 46% keine Angabe gemacht. Die meisten Kinder und Jugendlichen gaben an, 1 bis 4 Stunden Zeit in der Woche für ihre Freizeitgestaltung zu haben. 15% haben 5 bis 8 Stunden Zeit. Nur 4 % gaben an 9 bis 12 Stunden Zeit für die Freizeitgestaltung zu haben. 24 Bei der Frage, ob die Schülerinnen und Schüler schon einmal in einem Jugendzentrum oder Jugendtreff gewesen seien, gaben 50% derjenigen, die mit ja geantwortet haben, den Abenteuerspielplatz an. 41% waren schon mal im Jugendzentrum. 7% besuchten die Angebote der CVJM und 2% gaben die Antwort Sonstige an. Offene Angebote Städt. Jugendzentrum Taunusstraße 2% 41% 50% 7% CVJM (Apostelkirche) Abentuerspielplat z (Entenfang) sonstige Abb. 11: Inanspruchnahme offener Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Wesseling Die Kinder und Jugendlichen, die mit nein antworteten wurden nach ihren Gründen gefragt. Hiervon gaben ca. 22% an, dass sie ihre Freizeit lieber alleine gestalten möchten. Ca. 17% ist die Einrichtung nicht bekannt und 15% gaben an, dass ihre Freunde da auch nicht hingehen würden. 9% der Schülerinnen und Schülern gefällt das Angebot nicht und ca. 5% empfinden die Öffnungszeiten als unpassend. 25 Gründe 25 20 15 10 5 0 Quelle: Stadt Wesseling Abb. 12: Gründe für das nicht Besuchen der offenen Angebote Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber hinaus gefragt, unter welchen Voraussetzungen sie die offenen Angebote besuchen bzw. häufiger besuchen würden. Voraussetzungen für häufigere Besuche Angaben in % 40 30 20 10 0 Quelle: Stadt Wesseling Abb. 13: Voraussetzung für das Besuchen der offenen Angebote Die meisten gaben an, dass sie häufiger die Angebote nutzen würden, wenn ihre Freunde auch mitkämen. Ca. 10% würden die Angebote wahrnehmen, wenn diese auch am Wochenende stattfinden würden und ca. 11% würden die Einrichtungen besuchen, wenn es passende Angebote in ihrer Altersstufe geben würde. 26 6. Bestandserhebung der Vereine Neben der Betroffenenbefragung ist die Bestands- und Bedarfserhebung der in Wesseling tätigen Vereine und Verbände die zweite wichtige Säule des Kinder- und Jugendförderplans. Wie im Kapitel Schülerbefragung, ist auch hier ein Auszug aus dem Fragebogen samt graphischer Darstellung der Ergebnisse dargestellt. Von 35 angeschriebenen Verbände, Vereine und Träger der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wesseling, haben sich 22 an einem Workshop oder an der Fragebogenaktion zur Bestandserhebung beteiligt. Die Vereine und Verbände decken verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit ab. Hierzu zählen die außerschulische Jugendbildung, die Jugendarbeit in Sport und Freizeit, die Schul- und familienbezogene Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung, die internationale Jugendarbeit, die Jugendberatung und die Kinder- und Jugendarbeit im Verein. Die Verbände, Vereine und Träger wurden zu ihren Angeboten, der Besucherstruktur und zu Problemen bei der Durchführung der Angebote befragt. Die Frage nach der Besucherstruktur der Vereine ergab folgendes, in der Grafik dargestelltes Ergebnis: Besucherstruktur 30 Angaben in % 25 20 6-10 Jahre 15 11-14 Jahre 10 15-18 Jahre 5 0 Junge Mädchen Quelle: Stadt Wesseling Abb. 14: Besucherstruktur der Vereine, Verbände und Träger 27 Die meisten Besucherinnen und Besucher der Vereine und Verbände sind zwischen 6 und 10 Jahren alt. Davon sind ca. 27% Jungen und 23% Mädchen. Die zweithäufigste Altersgruppe ist die Gruppe der 15 bis 18 jährigen. Wobei der Abstand zu den 11 bis 14 jährigen sehr gering ist. Bei der Frage, ob es derzeit Probleme bei der Durchführung der Angebote geben würde, antworteten 56,25% der Vereine mit nein Es bestehen Probleme bei der Durchführung Es bestehen keine Probleme bei der Durchführung 43,75% 56,25% Nachfolgend werden die häufigsten Antworten der Fragen, was läuft gut, was könnte man verbessern und welche Ziele es gibt aufgelistet: Was läuft gut? • Außersportliche Angebote • Zusammenhalt der Kinder und Jugendlichen • Kooperationen / Bildungspartner • Weiterbildung der Jugend Was Könnte man verbessern? • Qualität der Sportstätten • Beteiligung an Außersportlichen Angeboten • Programm für Jugendliche über 16 Jahre • Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Jugendlichen (Übungsleiter). • Einbindung von Jugendlichen in Verantwortung (Ehrenamt) Ziele • Mehr Trainingsräume • Mehr Kinder unterbringen / motivieren • Vereinsjugend ausbauen • Außersportliche Angebote • Kinder und Jugendliche als selbstbewusste und engagierte Persönlichkeiten entwickeln. 28 6.1 Einzelauswertung der Fragebögen je Verband und Verein Wesseling besitzt eine bunte Vielfalt von Verbänden und Vereinen mit eigener Jugendarbeit. Viele Kinder, Jugendliche und Familien sind Mitglied in einem Verein oder nutzen die offenen Angebote der Jugendverbände. Im Rahmen der Bestandsund Bedarfserhebung für die Aufstellung der Kinder- und Jugendförderplans wurde jeder Fragebogen nach bestimmten Kriterien ausgewertet, um ein umfassendes Bild über die Jugendarbeit zu erhalten und darstellen zu können. Die Ergebnisse des ersten Workshops zum Thema „Wünsche, Probleme und Anregungen“ der Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling, wurden für jeden Verband und Verein getrennt aufgelistet. Da es in Wesseling mehr Sport, Musik und Traditionsvereine gibt, als Anbieter der offenen Jugendarbeit, war es ein Anliegen im Rahmen der Aufstellung des Kinderund Jugendförderplans, auch die Arbeit der Vereine vorzustellen. Zudem können über den Jugendförderplan auch Maßnahmen der Vereine gefördert werden. (Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Jugendpflegematerial u.a.) Die Bestands- und Bedarfsdokumentation beginnt mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit; die Vorstellung der Vereine schließt sich an. Auswertungskriterien sind: • Name des Vereins • Fachliche und Personelle Besetzung • Öffnungszeiten bzw. Trainingszeiten • Besucherstruktur • Bewertung der Ausstattung und Räumlichkeiten • Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Arbeit • Verbesserungsvorschläge als mögliche Handlungsempfehlung 29 7. Fazit Der Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2015 bis 2020 wurde für die Stadt Wesseling erstmalig in dieser Form aufgestellt. Viele Kinder- Jugendliche, Verein- und Verbandsvertreter und Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Jugendhilfe haben zum Gelingen dieses Berichtes beigetragen. Dafür vielen Dank. Dieses Förderplan ist zunächst in großen Teilen eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling. Einige Handlungsempfehlungen, Wünsche und Notwendigkeiten für eine zukunftsorientierte Jugendarbeit konnten bereits aufgenommen werden. Der Kinder- und Jugendförderplan soll neben Bestands- und Bedarfsfeststellungen eben auch zukünftig eine Fördersicherheit für Maßnahmen und Projekte gewährleisten. Es ist aufgrund der Haushaltslage wichtig, maßvolle Handlungsempfehlungen zu geben. Das Augenmerk sollte auf Machbarkeit und Realisierbarkeit von Angeboten liegen. Lieber mit kleinen finanzierbaren neuen Projekten anfangen und Bewährtes weiter unterstützen. Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ab 2020 könnte dann den Schwerpunkt Qualitätssicherung und Wirksamkeitsdialog haben, um Angebote überprüfen und anpassen zu können. 8. Anlagen • Schülerfragebogen • Träger- und Vereinsfragebogen • Konzept der Schulsozialarbeit in Wesseling • Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 30