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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
186 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
23.02.15, 17:07
Aktualisiert
23.02.15, 17:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 254/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.02.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 254/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 13.02.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Inklusion Am Dienstag, 11.11.2014, fand im Kreishaus in Bergheim eine Besprechung mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis als untere Schulaufsicht über die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das ab 01.08.2014 in Kraft ist und sich mit der Eingliederung von Kindern mit Förderbedarf in Regelschulen befasst, statt. Von den Begrifflichkeiten her ist der „sonderpädagogische Förderbedarf“ zu ersetzen durch den „sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“. Aus „Gemeinsamem Unterricht“ wird nun „Gemeinsames Lernen“. Die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“ werden zusammengefasst in „Lern- und Entwicklungsstörungen“. Bei Aufnahme von Kindern mit Unterstützungsbedarf in Klasse 1 und Klasse 5 haben die Eltern zum Schuljahr 2015/2016 einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Regelschule. Sie können aber auch weiterhin eine Förderschule wählen. Aufnahmeentscheidungen der Regelschulen können erst kurz vor den Osterferien 2015 getroffen werden, wenn alle Kinder mit Unterstützungsbedarf versorgt sind und Zuweisungsbescheide vom Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis erhalten haben. Wegen Unterbringung von diesen Kindern in den weiterführenden Schulen in Wesseling gab es eine erste Inklusionsrunde am 17.12.2014 mit der unteren Schulaufsicht, der Verwaltung und den Schulleitungen. Hier wurde die Verteilung der Kinder mit Förderbedarf auf die weiterführenden Schulen in Wesseling besprochen. Gymnasialzeit G8/G9 Nachdem im Jahre 2013 der erste Jahrgang nach 8-jähriger Gymnasialzeit (G8) in NRW die Schulen mit doppeltem Abiturjahrgang verlassen hat, formiert sich derzeit bundesweit eine Bewegung zur Rückkehr zum Abitur nach neunjährigem Besuch des Gymnasiums (G9). Die nordrhein-westfälische Schulministerin hat einen Runden Tisch zu diesem Thema einberufen, der am 03.11.2014 getagt hat und sich mit deutlicher Mehrheit – wie auch der Städte- und Gemeindebund - für eine Beibehaltung des G8- Systems ausgesprochen und gleichzeitig die folgenden Empfehlungen für eine Verbesserung dieses Systems gegeben: - Nutzung der Ergänzungsstunden auf eine neue Grundlage stellen - Hausaufgaben begrenzen, Lernzeiten entwickeln - Zahl der Klassenarbeiten pro Woche stärker begrenzen - Fächerbindung in der Jahrgangsstufe 9 lockern - Schülerlaufbahnen in der Sekundarstufe I stärker unterstützen - Nachmittagsunterricht, schulische Ganztagsangebote, außerschulische Angebote und Freizeit in Einklang bringen - In den Schulen wird eine neue Anerkennungskultur etabliert - Bestehende schulinterne Lehrpläne erneut überprüfen - Gestaltungsmöglichkeiten in der Oberstufe stärker nutzen - Wirksamkeit der Maßnahmen sichern und evaluieren Die Empfehlungen werden nun dem Parlament übermittelt und dort beraten. Schulsozialarbeit Die Landesregierung NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die bis Ende 2013 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern für die nächsten drei Jahre mit insgesamt 67,5 Mio € pro Jahr zu fördern. Davon übernimmt das Land mit 70 % rund 47,7 Mio € pro Jahr, während sich der Eigenanteil der Kommunen an den Modalitäten der Stadtbauförderung orientiert und damit die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt. Es soll im übrigen alles versucht werden, um den Bund zu einer Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2018 zu bewegen. Am 01.03.2015 hat eine Sozialarbeiterin mit einer unbefristeten Vollzeitstelle ihre Tätigkeit bei der Stadt aufgenommen. Sie ist für die sechs Grundschulen in Wesseling zuständig. Landeszuweisung OGS Das Land NRW will ab 2015 die Landeszuweisung für die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen (935 € pro OGS-Kind pro Schuljahr, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 1.890 €) um 1,5 % erhöhen, um der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerung bei den Personalkosten Rechnung zu tragen. Ab 2016 soll es dann jährlich eine Dynamisierung des Landesanteils von 1,5 % geben. Die neuen Fördersätze betragen dann: ab 01.02.2015 (950 €/1.918 €), ab 01.08.2015 (965 €/1.946 €), ab 01.08.2016 (979 €/1.975 €). Der Pflichteigenanteil des Schulträgers (Stadt Wesseling) beträgt ab dem 01.02.2015 416 € (bisher 410 €), ab dem 01.08.2015 422 €, ab dem 01.08.2016 428 €. Diese zusätzlichen Kosten für die Stadt werden kompensiert durch entsprechende Kürzungen des freiwilligen Anteils der Stadt für die OGS-Betreuung. Anmeldetermine weiterführende Schulen Die diesjährigen Anmeldetermine zu den fünften Klassen der weiterführenden Schulen im Schulzentrum sind wie folgt festgelegt: Gymnasium (02.02. – 20.02.2015, mo – do 07.30 – 15.00 Uhr, Freitag 06.02.2015 bis 18.00 Uhr, Freitag 20.02.2015 bis 12.30 Uhr, 12.02. – 17.02.2015 keine Anmeldung wegen Karneval), Realschule (19.02. – 27.02.2015, 08.00 – 13.00 Uhr, zusätzlich 19.02.2015 15.00 – 18.00 Uhr), Hauptschule (02.03. – 13.03.2015, 08.00 – 13.00 Uhr). Sanierung der Fünffachturnhalle im Schulzentrum Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat als zuständiger Werksausschuss die Vergabe und Ausführung der Sanierungsmaßnahme der Fünffachturnhalle im Schulzentrum am 14.01.2015 beschlossen. Wegen der umfangreichen Sanierung des ganzen Gebäudes wird sich der Sanierungszeitraum über drei Jahre erstrecken. Bis Ende des Jahres 2015 soll die Fertigstellung der Sanierung der Hallen 1-3 mit Dach, Tribüne, Behindertenumkleide, Behindertentoilette und neuen Fensteröffnungen erfolgen. Bis Juli 2016 werden im 1. OG Umkleiden, Duschen, Toiletten und Flure saniert. Bis März 2017 erfolgt die Ertüchtigung der Hallen 4 und 5 mit dem Einbau neuer Fensteröffnungen und bis Juni 2017 soll die Sanierung der außen liegenden Treppen und der Fassade erfolgen. Bei der Planung wurden die Nutzer angehört und deren Vorschläge aufgenommen. Die Schulen waren durch die Fachschaft Sport und die Schülervertretung beteiligt; die Vereine waren durch den TUS Wesseling und die Spvg Wesseling-Urfeld vertreten. Ausstattung des Campus mit einer WLAN-Struktur In der Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014 hat die CDU-Fraktion einen Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt. Die zuständigen Bereiche der Verwaltung, nämlich IT-Service und Immobilienmanagement haben diesen Auftrag schon länger in ihren Aufgabenfeldern als Priorität. Für den Aufbau einer strukturierten IT-Verkabelung im Campus muss ein Planungsbüro beauftragt werden, um zu ermitteln, wie primär (zwischen den einzelnen Gebäuden), sekundär (Verbindung der Etagen innerhalb der einzelnen Gebäude) und tertiär (Verbindung zwischen den Räumen innerhalb der Etage) eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann. Um eine schnelle Auftragsvergabe zu ermöglichen, sollen die bereits im Haushalt vorhandenen Mittel für die Planung der Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume in der Zentraleinheit in Höhe von 50.000 € nunmehr für die Planung der Verkabelung im Campus genutzt werden. Für diese Umnutzung wird das Finanzmanagement eine entsprechende Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 24.03.2015 vorbereiten. Die Umsetzung der Verkabelung nach der Planung wird nach ersten Schätzungen ca. 350.000 € kosten. Die Verkabelung ist auch Grundlage für eine Modernisierung der Fachräume im naturwissenschaftlichen Bereich, so dass die Sanierung der Fachräume, für die im Haushalt innerhalb von drei Jahren je 545.000 € eingeplant sind, erst in 2016 beginnen kann. Qualitätsanalyse Käthe-Kollwitz-Gymnasium Die Bezirksregierung Köln hat eine Qualitätsanalyse im Gymnasium angekündigt. Ein Abstimmungsgespräch über das weitere Vorgehen mit Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträger soll am 06.05.2015 stattfinden. Die Qualitätsanalyse hat das Ziel, durch ein Verfahren der externen Evaluation Schulen in ihrem eigenverantwortlichen systematischen Entwicklungsprozess, insbesondere der Unterrichtsentwicklung, zu unterstützen. Bisher haben sich bereits die Albert-EinsteinRealschule, die Schillerschule und die Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule dieser Qualitätsanalyse mit guten Ergebnissen unterzogen. Ehemaliger Realschuldirektor Der ehemalige Direktor der Albert-Einstein-Realschule, Herr Josef Müller, ist 88-jährig am 01.02.2015 verstorben. Er war der erste Direktor der im Jahre 1963 in Wesseling entstandenen Realschule, die erste weiterführende Schule in der damaligen Gemeinde Wesseling war. Herr Müller war Lehrer für Mathematik, Physik und Chemie. Für 78 Jungen und Mädchen begann der Unterricht am 17.04.1963 in der Baracke der Berufsschule neben der Feuerwehr in der Bahnhofstraße. Ein Jahr später wurde in einem Nebengebäude der Goetheschule mit vier Klassen unterrichtet, ein weiteres Jahr später in der Schillerschule mit sechs Klassen. Ostern 1966 wurde das neue rote Backsteingebäude an der Gartenstr. bezogen, das jetzt Schulstandort der Gutenbergschule ist. Am 15.06.1968 konnten die ersten Realschulabsolventen die Realschule mit der sog. „Mittleren Reife“ verlassen. 1973 erfolgte der Einzug in das Schulzentrum. Herr Müller leitete 28 Jahre lang bis 1991 die Realschule. Bei seinem Ausscheiden waren 480 Schüler/innen auf der Schule. Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Neugestaltung der Förderschullandschaft Das am 01.08.2014 in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Eingliederung von Kindern mit Förderbedarf in Regelschulen befasst, sieht vor, dass alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und alle Verbundschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung, die zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 nicht mindestens 144 Förderschulkinder beschulen kann, auslaufen müssen und nicht weiter existieren können. Diese Regelung betrifft alle derartigen Schulen im Rhein-Erft-Kreis. Die Fröbelschule in Wesseling mit dem Förderschwerpunkt Lernen musste bereits zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgelöst werden, weil nur noch 38 Kinder zu beschulen gewesen wären. Größtenteils wurden diese Kinder von der städtischen Förderschule „Pestalozzischule“ mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in Brühl übernommen. In Besprechungen im Kreishaus in Bergheim, an der der Schuldezernent des Kreises, ein Vertreter der Bezirksregierung, und die Dezernenten und Bereichsleiter der zehn Rhein-Erft-Kreis-Kommunen teilnahmen wurde ein kreisweiter Schulentwicklungsplan mit dem Konzept der kreisweiten Entwicklung der Förderschullandschaft thematisiert. Um jeweils die nötige Schülerzahl zu erreichen ist angedacht, die folgenden drei Förderschulstandorte im Rhein-Erft-Kreis zu bilden: Nord: Bergheim, Elsdorf, Bedburg Mitte: Frechen, Kerpen, Pulheim Süd: Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling Es soll jeweils ein Hauptstandort und ein Nebenstandort gebildet werden. Im Bereich Süd soll Hauptstandortförderschule die Pestalozzischule in Brühl sein mit einer Dependance in Hürth. Der Rhein-Erft-Kreis wird ein Gebäudekataster aller geeigneten und noch zur Verfügung stehenden Förderschulgebäude erstellen. Angedacht ist, dass der Rhein-Erft-Kreis die Trägerschaft von allen Standortschulen übernimmt. Finanziell würde dies dann Auswirkungen auf die Kreisumlage haben. Mit einer Umsetzung ist frühestens 2017 zu rechnen. Haushaltsberatungen Der Doppelhaushalt 2015/2016 wird am 14.04.2015 in der Sitzung des Stadtrates eingebracht und soll am 23.06.2015 in der Stadtratssitzung verabschiedet werden. Daher kann erst in der Sitzung des Schulausschusses am 13.05.2015 über das Schulbudget beraten werden. Auffangklassen für schulpflichtige Kinder In der Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014 hat die SPD-Fraktion eine Tischvorlage mit o.g. Thema eingebracht, über die in der Sitzung bereits beraten wurde und die Fragen zu Auffangklassen beantwortet wurden (siehe Niederschrift). Offen ist die Darstellung der Verwaltung, wie viele Kinder und davon schulpflichtige Kinder derzeit in Wesseling als Flüchtlinge aufgenommen und versorgt werden und wie viele davon in welcher Schule beschult werden. Hier ist die erbetene Aufstellung: Schule Afghanistan Albanien Kosovo Serbien Syrien Albert-Schweitzer-Schule 1 Brigidaschule Fehlanzeige Goetheschule Fehlanzeige Joh.-Gutenberg-Schule 3 Rheinschule 1 Fehlanzeige Wilhelm-Busch-Schule 3 Albert-Einstein-Realschule 1 Gesamt: 1 7 3 Schillerschule Käthe-Kollwitz-Gymnasium Gesamt 4 1 1 1 1 9 1 Fehlanzeige 19 Von 38 aufgelisteten Kindern besuchen 19 eine Wesselinger Schule. 16 von diesen Kindern sind noch nicht schulpflichtig. Drei schulpflichtige Kinder sind aber noch an keiner Schule gemeldet. Die Familien wurden angeschrieben, und die Schulpflicht wird überprüft. Im Käthe-Kollwitz-Gymnasium wird von den 19 Kindern zur Zeit ein afghanisches Kind unterrichtet, das an der Wilhelm-Busch-Schule gemeldet ist.