Daten
Kommune
Wesseling
Größe
186 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
23.02.15, 17:07
Aktualisiert
23.02.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
254/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitteilungen der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.02.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 254/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
13.02.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Inklusion
Am Dienstag, 11.11.2014, fand im Kreishaus in Bergheim eine Besprechung mit dem Schulamt für den
Rhein-Erft-Kreis als untere Schulaufsicht über die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das
ab 01.08.2014 in Kraft ist und sich mit der Eingliederung von Kindern mit Förderbedarf in Regelschulen befasst, statt. Von den Begrifflichkeiten her ist der „sonderpädagogische Förderbedarf“ zu ersetzen durch den
„sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“. Aus „Gemeinsamem Unterricht“ wird nun „Gemeinsames
Lernen“. Die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“ werden
zusammengefasst in „Lern- und Entwicklungsstörungen“. Bei Aufnahme von Kindern mit Unterstützungsbedarf in Klasse 1 und Klasse 5 haben die Eltern zum Schuljahr 2015/2016 einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Regelschule. Sie können aber auch weiterhin eine Förderschule wählen. Aufnahmeentscheidungen der Regelschulen können erst kurz vor den Osterferien 2015 getroffen werden, wenn alle Kinder mit
Unterstützungsbedarf versorgt sind und Zuweisungsbescheide vom Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis erhalten haben. Wegen Unterbringung von diesen Kindern in den weiterführenden Schulen in Wesseling gab es
eine erste Inklusionsrunde am 17.12.2014 mit der unteren Schulaufsicht, der Verwaltung und den Schulleitungen. Hier wurde die Verteilung der Kinder mit Förderbedarf auf die weiterführenden Schulen in Wesseling
besprochen.
Gymnasialzeit G8/G9
Nachdem im Jahre 2013 der erste Jahrgang nach 8-jähriger Gymnasialzeit (G8) in NRW die Schulen mit
doppeltem Abiturjahrgang verlassen hat, formiert sich derzeit bundesweit eine Bewegung zur Rückkehr zum
Abitur nach neunjährigem Besuch des Gymnasiums (G9). Die nordrhein-westfälische Schulministerin hat
einen Runden Tisch zu diesem Thema einberufen, der am 03.11.2014 getagt hat und sich mit deutlicher
Mehrheit – wie auch der Städte- und Gemeindebund - für eine Beibehaltung des G8- Systems ausgesprochen und gleichzeitig die folgenden Empfehlungen für eine Verbesserung dieses Systems gegeben:
- Nutzung der Ergänzungsstunden auf eine neue Grundlage stellen
- Hausaufgaben begrenzen, Lernzeiten entwickeln
- Zahl der Klassenarbeiten pro Woche stärker begrenzen
- Fächerbindung in der Jahrgangsstufe 9 lockern
- Schülerlaufbahnen in der Sekundarstufe I stärker unterstützen
- Nachmittagsunterricht, schulische Ganztagsangebote, außerschulische Angebote und Freizeit in
Einklang bringen
- In den Schulen wird eine neue Anerkennungskultur etabliert
- Bestehende schulinterne Lehrpläne erneut überprüfen
- Gestaltungsmöglichkeiten in der Oberstufe stärker nutzen
- Wirksamkeit der Maßnahmen sichern und evaluieren
Die Empfehlungen werden nun dem Parlament übermittelt und dort beraten.
Schulsozialarbeit
Die Landesregierung NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die bis Ende 2013 aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern für
die nächsten drei Jahre mit insgesamt 67,5 Mio € pro Jahr zu fördern. Davon übernimmt das Land mit 70 %
rund 47,7 Mio € pro Jahr, während sich der Eigenanteil der Kommunen an den Modalitäten der Stadtbauförderung orientiert und damit die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt. Es soll im übrigen alles versucht werden, um den Bund zu einer Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ab dem Jahre
2018 zu bewegen. Am 01.03.2015 hat eine Sozialarbeiterin mit einer unbefristeten Vollzeitstelle ihre Tätigkeit bei der Stadt aufgenommen. Sie ist für die sechs Grundschulen in Wesseling zuständig.
Landeszuweisung OGS
Das Land NRW will ab 2015 die Landeszuweisung für die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen (935
€ pro OGS-Kind pro Schuljahr, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 1.890 €) um 1,5
% erhöhen, um der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerung bei den Personalkosten Rechnung zu tragen.
Ab 2016 soll es dann jährlich eine Dynamisierung des Landesanteils von 1,5 % geben.
Die neuen Fördersätze betragen dann:
ab 01.02.2015 (950 €/1.918 €),
ab 01.08.2015 (965 €/1.946 €),
ab 01.08.2016 (979 €/1.975 €).
Der Pflichteigenanteil des Schulträgers (Stadt Wesseling) beträgt ab dem 01.02.2015 416 € (bisher 410 €),
ab dem 01.08.2015 422 €, ab dem 01.08.2016 428 €. Diese zusätzlichen Kosten für die Stadt werden kompensiert durch entsprechende Kürzungen des freiwilligen Anteils der Stadt für die OGS-Betreuung.
Anmeldetermine weiterführende Schulen
Die diesjährigen Anmeldetermine zu den fünften Klassen der weiterführenden Schulen im Schulzentrum sind
wie folgt festgelegt:
Gymnasium (02.02. – 20.02.2015, mo – do 07.30 – 15.00 Uhr, Freitag 06.02.2015 bis 18.00 Uhr, Freitag
20.02.2015 bis 12.30 Uhr, 12.02. – 17.02.2015 keine Anmeldung wegen Karneval), Realschule (19.02. –
27.02.2015, 08.00 – 13.00 Uhr, zusätzlich 19.02.2015 15.00 – 18.00 Uhr), Hauptschule (02.03. –
13.03.2015, 08.00 – 13.00 Uhr).
Sanierung der Fünffachturnhalle im Schulzentrum
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat als zuständiger Werksausschuss die Vergabe und Ausführung der
Sanierungsmaßnahme der Fünffachturnhalle im Schulzentrum am 14.01.2015 beschlossen. Wegen der
umfangreichen Sanierung des ganzen Gebäudes wird sich der Sanierungszeitraum über drei Jahre erstrecken. Bis Ende des Jahres 2015 soll die Fertigstellung der Sanierung der Hallen 1-3 mit Dach, Tribüne, Behindertenumkleide, Behindertentoilette und neuen Fensteröffnungen erfolgen. Bis Juli 2016 werden im 1. OG
Umkleiden, Duschen, Toiletten und Flure saniert. Bis März 2017 erfolgt die Ertüchtigung der Hallen 4 und 5
mit dem Einbau neuer Fensteröffnungen und bis Juni 2017 soll die Sanierung der außen liegenden Treppen
und der Fassade erfolgen. Bei der Planung wurden die Nutzer angehört und deren Vorschläge aufgenommen. Die Schulen waren durch die Fachschaft Sport und die Schülervertretung beteiligt; die Vereine waren
durch den TUS Wesseling und die Spvg Wesseling-Urfeld vertreten.
Ausstattung des Campus mit einer WLAN-Struktur
In der Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014 hat die CDU-Fraktion einen Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt. Die zuständigen Bereiche der Verwaltung, nämlich IT-Service und Immobilienmanagement haben diesen Auftrag schon länger in ihren Aufgabenfeldern als Priorität. Für den Aufbau einer strukturierten
IT-Verkabelung im Campus muss ein Planungsbüro beauftragt werden, um zu ermitteln, wie primär (zwischen den einzelnen Gebäuden), sekundär (Verbindung der Etagen innerhalb der einzelnen Gebäude) und
tertiär (Verbindung zwischen den Räumen innerhalb der Etage) eine entsprechende Umsetzung erfolgen
kann. Um eine schnelle Auftragsvergabe zu ermöglichen, sollen die bereits im Haushalt vorhandenen Mittel
für die Planung der Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume in der Zentraleinheit in Höhe von
50.000 € nunmehr für die Planung der Verkabelung im Campus genutzt werden. Für diese Umnutzung wird
das Finanzmanagement eine entsprechende Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 24.03.2015
vorbereiten. Die Umsetzung der Verkabelung nach der Planung wird nach ersten Schätzungen ca. 350.000
€ kosten. Die Verkabelung ist auch Grundlage für eine Modernisierung der Fachräume im naturwissenschaftlichen Bereich, so dass die Sanierung der Fachräume, für die im Haushalt innerhalb von drei Jahren je
545.000 € eingeplant sind, erst in 2016 beginnen kann.
Qualitätsanalyse Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Die Bezirksregierung Köln hat eine Qualitätsanalyse im Gymnasium angekündigt. Ein Abstimmungsgespräch
über das weitere Vorgehen mit Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulaufsicht
und Schulträger soll am 06.05.2015 stattfinden. Die Qualitätsanalyse hat das Ziel, durch ein Verfahren der
externen Evaluation Schulen in ihrem eigenverantwortlichen systematischen Entwicklungsprozess, insbesondere der Unterrichtsentwicklung, zu unterstützen. Bisher haben sich bereits die Albert-EinsteinRealschule, die Schillerschule und die Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule dieser Qualitätsanalyse mit
guten Ergebnissen unterzogen.
Ehemaliger Realschuldirektor
Der ehemalige Direktor der Albert-Einstein-Realschule, Herr Josef Müller, ist 88-jährig am 01.02.2015 verstorben. Er war der erste Direktor der im Jahre 1963 in Wesseling entstandenen Realschule, die erste weiterführende Schule in der damaligen Gemeinde Wesseling war. Herr Müller war Lehrer für Mathematik, Physik und Chemie. Für 78 Jungen und Mädchen begann der Unterricht am 17.04.1963 in der Baracke der Berufsschule neben der Feuerwehr in der Bahnhofstraße. Ein Jahr später wurde in einem Nebengebäude der
Goetheschule mit vier Klassen unterrichtet, ein weiteres Jahr später in der Schillerschule mit sechs Klassen.
Ostern 1966 wurde das neue rote Backsteingebäude an der Gartenstr. bezogen, das jetzt Schulstandort der
Gutenbergschule ist. Am 15.06.1968 konnten die ersten Realschulabsolventen die Realschule mit der sog.
„Mittleren Reife“ verlassen. 1973 erfolgte der Einzug in das Schulzentrum. Herr Müller leitete 28 Jahre lang
bis 1991 die Realschule. Bei seinem Ausscheiden waren 480 Schüler/innen auf der Schule.
Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Neugestaltung der Förderschullandschaft
Das am 01.08.2014 in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Eingliederung von
Kindern mit Förderbedarf in Regelschulen befasst, sieht vor, dass alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und alle Verbundschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung, die zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 nicht mindestens 144 Förderschulkinder beschulen kann, auslaufen müssen und nicht weiter existieren können. Diese Regelung betrifft alle
derartigen Schulen im Rhein-Erft-Kreis. Die Fröbelschule in Wesseling mit dem Förderschwerpunkt Lernen
musste bereits zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgelöst werden, weil nur noch 38 Kinder zu beschulen gewesen wären. Größtenteils wurden diese Kinder von der städtischen Förderschule „Pestalozzischule“
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in Brühl übernommen.
In Besprechungen im Kreishaus in Bergheim, an der der Schuldezernent des Kreises, ein Vertreter der Bezirksregierung, und die Dezernenten und Bereichsleiter der zehn Rhein-Erft-Kreis-Kommunen teilnahmen
wurde ein kreisweiter Schulentwicklungsplan mit dem Konzept der kreisweiten Entwicklung der Förderschullandschaft thematisiert.
Um jeweils die nötige Schülerzahl zu erreichen ist angedacht, die folgenden drei Förderschulstandorte im
Rhein-Erft-Kreis zu bilden:
Nord: Bergheim, Elsdorf, Bedburg
Mitte: Frechen, Kerpen, Pulheim
Süd: Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Es soll jeweils ein Hauptstandort und ein Nebenstandort gebildet werden. Im Bereich Süd soll Hauptstandortförderschule die Pestalozzischule in Brühl sein mit einer Dependance in Hürth.
Der Rhein-Erft-Kreis wird ein Gebäudekataster aller geeigneten und noch zur Verfügung stehenden Förderschulgebäude erstellen. Angedacht ist, dass der Rhein-Erft-Kreis die Trägerschaft von allen Standortschulen
übernimmt. Finanziell würde dies dann Auswirkungen auf die Kreisumlage haben. Mit einer Umsetzung ist
frühestens 2017 zu rechnen.
Haushaltsberatungen
Der Doppelhaushalt 2015/2016 wird am 14.04.2015 in der Sitzung des Stadtrates eingebracht und soll am
23.06.2015 in der Stadtratssitzung verabschiedet werden. Daher kann erst in der Sitzung des Schulausschusses am 13.05.2015 über das Schulbudget beraten werden.
Auffangklassen für schulpflichtige Kinder
In der Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014 hat die SPD-Fraktion eine Tischvorlage mit o.g. Thema
eingebracht, über die in der Sitzung bereits beraten wurde und die Fragen zu Auffangklassen beantwortet
wurden (siehe Niederschrift).
Offen ist die Darstellung der Verwaltung, wie viele Kinder und davon schulpflichtige Kinder derzeit in Wesseling als Flüchtlinge aufgenommen und versorgt werden und wie viele davon in welcher Schule beschult
werden. Hier ist die erbetene Aufstellung:
Schule
Afghanistan Albanien
Kosovo Serbien Syrien
Albert-Schweitzer-Schule
1
Brigidaschule
Fehlanzeige
Goetheschule
Fehlanzeige
Joh.-Gutenberg-Schule
3
Rheinschule
1
Fehlanzeige
Wilhelm-Busch-Schule
3
Albert-Einstein-Realschule
1
Gesamt:
1
7
3
Schillerschule
Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Gesamt
4
1
1
1
1
9
1
Fehlanzeige
19
Von 38 aufgelisteten Kindern besuchen 19 eine Wesselinger Schule. 16 von diesen Kindern sind noch nicht
schulpflichtig. Drei schulpflichtige Kinder sind aber noch an keiner Schule gemeldet. Die Familien wurden angeschrieben, und die Schulpflicht wird überprüft. Im Käthe-Kollwitz-Gymnasium wird von den 19 Kindern zur Zeit ein
afghanisches Kind unterrichtet, das an der Wilhelm-Busch-Schule gemeldet ist.