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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 13:02
Aktualisiert
02.06.15, 13:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
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hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 70/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - 20.04.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 70/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 20.04.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 70/2015, Abwägungstabelle) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“, mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 1.10.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB (Verzicht auf die Umweltprüfung, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 22.10.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB) wurde gemäß § 13 (2) BauGB verzichtet. Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 24.10.2014 bis einschließlich 7.11.2014 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ vorgetragen werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. In der Sitzung vom 27.1.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 4.2.2015 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung haben in der Zeit vom 12.2.2015 bis einschließlich 17.3.2015 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 4 (2) BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 12.2.2015 bis einschließlich 17.3.2015 sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Im Zuge der Behördenbeteiligung sind 8 Stellungnahmen eingegangen; die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 13a (3), 3 (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ umfasst die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Abwägungstabelle). Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wurde entsprechend den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a (2) Nr. 1 i.V.m.§ 13 (3) BauGB). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ werden von dem Unternehmen übernommen; für die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten. Anlagen: - Übersichtsplan- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ - Abwägungstabelle - Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ und Vergleichsdarstellung (bisheriger Bebauungsplan) - Planzeichnung (einschließlich Textfestsetzungen/Hinweise; Verkleinerung DIN A3) - Begründung Anmerkung: Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten jeweils eine Planfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain, Plangebiet „Birkenstraße“ im Originalmaßstab (M. 1:500).