Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 13:02
Aktualisiert
02.06.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
70/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
20.04.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 70/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
20.04.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch
(Beschlussvorlage 70/2015, Abwägungstabelle)
entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu
bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“, mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 1.10.2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB (Verzicht auf die Umweltprüfung, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 22.10.2014 ortsüblich bekannt gemacht
worden.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB)
wurde gemäß § 13 (2) BauGB verzichtet. Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit, sich
im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 24.10.2014 bis einschließlich 7.11.2014 konnten
Anregungen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ vorgetragen werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist sind keine Stellungnahmen aus
der Bürgerschaft eingegangen.
In der Sitzung vom 27.1.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ gemäß § 3
(2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 4.2.2015 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung haben in der Zeit vom 12.2.2015 bis einschließlich 17.3.2015 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 4 (2) BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt worden.
2. Lösung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 12.2.2015 bis einschließlich 17.3.2015 sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.
Im Zuge der Behördenbeteiligung sind 8 Stellungnahmen eingegangen; die inhaltliche Zusammenfassung
der Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle zu
entnehmen.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 13a (3), 3 (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen
vorgebracht. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ umfasst die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Abwägungstabelle).
Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wurde entsprechend den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a (2) Nr. 1 i.V.m.§ 13 (3) BauGB).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“
werden von dem Unternehmen übernommen; für die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten.
Anlagen:
- Übersichtsplan- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“,
Plangebiet „Birkenstraße“
- Abwägungstabelle
- Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet
„Birkenstraße“ und Vergleichsdarstellung (bisheriger Bebauungsplan)
- Planzeichnung (einschließlich Textfestsetzungen/Hinweise; Verkleinerung DIN A3)
- Begründung
Anmerkung:
Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten jeweils eine Planfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain, Plangebiet „Birkenstraße“ im Originalmaßstab (M. 1:500).