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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 3 / D 18/2014 (KA 26.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 10:43
Aktualisiert
04.04.14, 10:43
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 3 / D 18/2014 (KA 26.03.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / D18/ 2014 Datum: 04.04.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisausschusses vom 26.03.2014 A) TOP 19 Öffentliche Sitzung Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 18/2014 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2014/2015 Jugendhilfeausschuss Verwaltungsergänzung 13.03.2014 21.03.2014 Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel. Landrat Rosenke trägt das hierzu von der Stadt Bad Münstereifel übersandte Schreiben vor, das der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist. AV Poth erläutert weiter, dass im Stadtgebiet Bad Münstereifel zunächst keine neuen Investitionen zu tätigen sind, da die noch verbleibenden sechs Kindpauschalen anderweitig bedient werden können. Dieser Zustand werde sich jedoch vermutlich in den nächsten Monaten ändern, so dass man die Mitteilung als vorsorgliche Kündigung ansehe und man nun mit allen anderen Kommunen einen neuen Lösung suchen müsse. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) verweist auf die eingerichtete, interfraktionelle Arbeitsgruppe und bittet darum, diese in die Arbeiten zur Erstellung einer Neukonzeption einzubeziehen. Dies wurde von der Verwaltungsleitung zugesagt. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2014/15 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 Z2