Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
19.03.14, 14:47
Aktualisiert
19.03.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/ D 18/2014
Datum:
19.03.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
13.03.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 3
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 18/2014
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2014/2015
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und erklärt, dass
zwischenzeitlich eine Änderung dahin gehend eingetreten ist,
dass die in der D 18/2014 unter N.N. aufgeführte Einrichtung in
Bad Münstereifel nicht zustande kommt, da sich der Bedarf zum
01.08.2014 reduziert hat.
Von daher verringert sich der Zuschussbedarf entsprechend.
Die D 18/2014 wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses am
26.03.2014 entsprechend ergänzt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab 2015 weiterer Bedarf für
das Stadtgebiet Bad Münstereifel gesehen wird.
Des Weiteren erklärt AV Poth, dass sich die Fraktionen im Rat
der Stadt Bad Münstereifel mit der Frage eines städtischen
Engagements bei der Errichtung einer neuen
Kindertageseinrichtung in der Kernstadt befasst haben.
Die Verwaltung der Stadt Münstereifel teilt mit, dass weit
überwiegend die Meinung bestehe, dass der Kreis hier seinen
gesetzlichen Aufgaben verantwortlich nachkommen solle und die
Stadt nicht in der Lage sei, von sich aus in neue Verpflichtungen
einzutreten. Eine förmliche Beschlussfassung sei für die Sitzung
des Rates am 25.03.2014 avisiert.
AV Poth sichert zu, dass für den Fall, dass die Kostenbeteiligung
der Stadt für die Errichtung und den Betrieb weiterer
Betreuungsangebote nicht mehr erfolgen wird, unverzüglich die
Fraktionen sowie die anderen Kommunen informiert werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Auswirkungen in einer
interfraktionellen Arbeitsgruppe und ggfls. in einer Sondersitzung
des Jugendhilfeausschusses zu beraten.
Im Rahmen einer darauf folgenden Diskussion stellt der
Jugendhilfeausschuss nochmals fest, dass eine Fortführung der
bisherigen Lastenverteilung zwischen Kreis und den jeweiligen
Städten und Gemeinden, die sich in der Vergangenheit bewährt
hat, unterstützt wird.
Im Anschluss hieran lässt der Vorsitzende über die
Dinglichkeitsentscheidung abstimmen:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2014/15 zu und
beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die
Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen
dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der
Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)