Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 18/2014 (JHA 13.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
19.03.14, 14:47
Aktualisiert
19.03.14, 14:47
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 18/2014 (JHA 13.03.2014)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 18/2014 (JHA 13.03.2014))

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ D 18/2014 Datum: 19.03.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.03.2014 Öffentliche Sitzung TOP 3 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 18/2014 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2014/2015 Die Verwaltung erläutert die Vorlage und erklärt, dass zwischenzeitlich eine Änderung dahin gehend eingetreten ist, dass die in der D 18/2014 unter N.N. aufgeführte Einrichtung in Bad Münstereifel nicht zustande kommt, da sich der Bedarf zum 01.08.2014 reduziert hat. Von daher verringert sich der Zuschussbedarf entsprechend. Die D 18/2014 wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 26.03.2014 entsprechend ergänzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab 2015 weiterer Bedarf für das Stadtgebiet Bad Münstereifel gesehen wird. Des Weiteren erklärt AV Poth, dass sich die Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münstereifel mit der Frage eines städtischen Engagements bei der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung in der Kernstadt befasst haben. Die Verwaltung der Stadt Münstereifel teilt mit, dass weit überwiegend die Meinung bestehe, dass der Kreis hier seinen gesetzlichen Aufgaben verantwortlich nachkommen solle und die Stadt nicht in der Lage sei, von sich aus in neue Verpflichtungen einzutreten. Eine förmliche Beschlussfassung sei für die Sitzung des Rates am 25.03.2014 avisiert. AV Poth sichert zu, dass für den Fall, dass die Kostenbeteiligung der Stadt für die Errichtung und den Betrieb weiterer Betreuungsangebote nicht mehr erfolgen wird, unverzüglich die Fraktionen sowie die anderen Kommunen informiert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Auswirkungen in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe und ggfls. in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses zu beraten. Im Rahmen einer darauf folgenden Diskussion stellt der Jugendhilfeausschuss nochmals fest, dass eine Fortführung der bisherigen Lastenverteilung zwischen Kreis und den jeweiligen Städten und Gemeinden, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, unterstützt wird. Im Anschluss hieran lässt der Vorsitzende über die Dinglichkeitsentscheidung abstimmen: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2014/15 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)