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Beschlussvorlage (11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" im Ortsteil Asemissen hier:Beschluss einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
23.09.11, 21:17
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" im Ortsteil Asemissen
hier:Beschluss einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch") Beschlussvorlage (11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" im Ortsteil Asemissen
hier:Beschluss einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 113/2011 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 26. September 2011 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" im Ortsteil Asemissen hier: Beschluss einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" Beratungsfolge Rat Termin 06.10.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 19.05.2011 ist über die Steuerung von Großwerbetafeln beidseitig der Hauptstraße in Asemissen beraten worden. In dieser Sitzung sind mehrere Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen beschlossen worden. Damit wird ein städtebaulich optimaler Bestand an Werbeanlagen mit Außenwerbung entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen angestrebt. In gleicher Sitzung hat der Hochbau- und Planungsausschuss die Empfehlung an den Rat beschlossen, u.a. für diesen Bebauungsplan eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Sperrwirkung der Veränderungssperre soll als vorläufiges Instrument, bis zur endgültigen Erarbeitung und Änderung dieses Bebauungsplanes, dazu dienen, dass keine neuen großflächigen Fremdwerbeanlagen entstehen. Dadurch wird der Gemeinde ein Planungszeitraum für eine genauere Bestandsaufnahme und Festlegung der städtebaulichen Maßnahmen zur Erreichung der in der Drucksache 56/2011 dargestellten städtebaulichen Ziele verschafft. Nunmehr liegt der Gemeinde Leopoldshöhe ein Bauantrag zur Errichtung einer Großwerbeanlage im Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ vor, so dass direkter Handlungsbedarf bzgl. des Erlasses einer Veränderungssperre besteht. Die Planungsziele und weitergehende Begründung hierzu ist der Drucksache 56/2011 zur Hochbauund Planungsausschusssitzung am 19.05.2011 zu entnehmen bzw. zur Beschlussfassung heranzuziehen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlage: - Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ - Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ -2- Satzungstext der Veränderungssperre zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“