Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
23.09.11, 21:17
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
113/2011
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
26. September 2011
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" im Ortsteil Asemissen
hier: Beschluss einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung
beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
Beratungsfolge
Rat
Termin
06.10.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 19.05.2011 ist über die Steuerung von
Großwerbetafeln beidseitig der Hauptstraße in Asemissen beraten worden. In dieser Sitzung sind mehrere
Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen beschlossen worden. Damit wird ein
städtebaulich optimaler Bestand an Werbeanlagen mit Außenwerbung entlang der Hauptstraße im Ortsteil
Asemissen angestrebt.
In gleicher Sitzung hat der Hochbau- und Planungsausschuss die Empfehlung an den Rat beschlossen, u.a.
für diesen Bebauungsplan eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die Sperrwirkung der Veränderungssperre soll als vorläufiges Instrument, bis zur endgültigen Erarbeitung
und Änderung dieses Bebauungsplanes, dazu dienen, dass keine neuen großflächigen Fremdwerbeanlagen
entstehen. Dadurch wird der Gemeinde ein Planungszeitraum für eine genauere Bestandsaufnahme und
Festlegung der städtebaulichen Maßnahmen zur Erreichung der in der Drucksache 56/2011 dargestellten
städtebaulichen Ziele verschafft.
Nunmehr liegt der Gemeinde Leopoldshöhe ein Bauantrag zur Errichtung einer Großwerbeanlage im
Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ vor, so dass
direkter Handlungsbedarf bzgl. des Erlasses einer Veränderungssperre besteht. Die Planungsziele und
weitergehende
Begründung
hierzu
ist
der
Drucksache
56/2011
zur
Hochbauund
Planungsausschusssitzung am 19.05.2011 zu entnehmen bzw. zur Beschlussfassung heranzuziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen
Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02
„Barkhauser Bruch“ als Satzung. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlage:
- Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
- Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur
Aufstellung beschlossenen 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
-2- Satzungstext der Veränderungssperre zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser
Bruch“