Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
30.03.15, 17:06
Aktualisiert
30.03.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
61/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
-41-
-61-
Vorlage für
Rat
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-41-
-61-
19.03.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 61/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
19.03.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“
Beschlussentwurf:
Der Rat zieht folgende Entscheidung an sich:
Der Bürgerantrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen – Wesseling“ wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Kultur- und Partnerschaftsausschuss verwiesen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit beigefügtem Schreiben (eingegangen am 19.03.2015) stellt die Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen –
Wesseling“ einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW.
Die Antragstellerin bittet um Zustimmung zu der Verlegung einer Intarsie an einer Stelle in der Fußgängerzone in der Nähe der Bahn vor dem Forum im Rahmen eines Aktionstages zum Projekt „Engel der Kulturen“.
Das Projekt ist im Antrag näher beschrieben.
2. Lösung
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung inhaltlich zu prüfen.
Danach verweist er diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Nach § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung bleibt das Recht des Rates unberührt, die Entscheidung einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen. Da die nächste
Sitzung des Hauptausschusses erst am 16.06.2015 stattfindet, zieht der Rat die Angelegenheit zur zeitnahen Erledigung an sich.
Die sachliche Zuständigkeit liegt beim Kultur- und Partnerschaftsausschuss. Dieser müsste sich mit dem
Antrag näher befassen und einen Beschluss fassen. In Bezug auf den Standort favorisiert die Verwaltung
einen Standort auf dem Alfons-Müller-Platz.
Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist die Antragstellerin über den Beschluss des Rates durch die Verwaltung zu unterrichten. Eine weitere Unterrichtung erfolgt nach sachlicher Entscheidung.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine