Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
30.03.15, 17:06
Aktualisiert
30.03.15, 17:06
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 61/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro -41- -61- Vorlage für Rat Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -41- -61- 19.03.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 61/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 19.03.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen - Wesseling“ Beschlussentwurf: Der Rat zieht folgende Entscheidung an sich: Der Bürgerantrag der Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen – Wesseling“ wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Kultur- und Partnerschaftsausschuss verwiesen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit beigefügtem Schreiben (eingegangen am 19.03.2015) stellt die Arbeitsgruppe „Engel der Kulturen – Wesseling“ einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW. Die Antragstellerin bittet um Zustimmung zu der Verlegung einer Intarsie an einer Stelle in der Fußgängerzone in der Nähe der Bahn vor dem Forum im Rahmen eines Aktionstages zum Projekt „Engel der Kulturen“. Das Projekt ist im Antrag näher beschrieben. 2. Lösung Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung inhaltlich zu prüfen. Danach verweist er diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Nach § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung bleibt das Recht des Rates unberührt, die Entscheidung einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen. Da die nächste Sitzung des Hauptausschusses erst am 16.06.2015 stattfindet, zieht der Rat die Angelegenheit zur zeitnahen Erledigung an sich. Die sachliche Zuständigkeit liegt beim Kultur- und Partnerschaftsausschuss. Dieser müsste sich mit dem Antrag näher befassen und einen Beschluss fassen. In Bezug auf den Standort favorisiert die Verwaltung einen Standort auf dem Alfons-Müller-Platz. Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist die Antragstellerin über den Beschluss des Rates durch die Verwaltung zu unterrichten. Eine weitere Unterrichtung erfolgt nach sachlicher Entscheidung. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine