Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
02.04.14, 13:42
Aktualisiert
02.04.14, 13:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / A 43/2014
Datum: 02.04.2014
Entwicklung einer kohärenten eGovernment-Strategie für die Dienstleistungen der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Antrag der SPD stimmt mit der Strategie und den Zielen der Verwaltung zum eGovernment überein.
Bereits seit 2003 betreibt der Kreis eGovernment als festes Instrumentarium der Verwaltungsmodernisierung. Das eGovernment - Konzept der Kreisverwaltung befindet sich - entsprechend der ITtechnischen Möglichkeiten - in der laufenden Fortentwicklung.
Auf dieser Grundlage wurden z.B. bisher umgesetzt:
EDMOND - online Medienverleih für Schulen im Kreismedienzentrum
Digitale Bauakte: Sachstandsauskunft
Bürgerinformationssystem mit Informationen über zuständige Ansprechpartner, Öffnungszeiten,
erforderliche Unterlagen und Kosten/Gebühren der Dienstleistung
Kfz-Händlerkomponente zur online An-, Ab-, Ummeldung,
online-Reservierung von Wunschkennzeichen, online-Beantragung Feinstaubplakette
online VHS-Kursbuchungen
elektronisches Vergabeportal
online-Anbindung an die Bundesdruckerei für den Druck von Führerscheinen; automatische
SMS-Nachricht an Empfänger, sobald Führerschein ausgestellt wurde
vollständige online-Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten
Den Vergleich mit anderen öffentlichen Verwaltungen braucht der Kreis Euskirchen nicht zu scheuen.
Aktuell in Planung ist der Aufbau eines Bürgerportals, in dem Bürgerinnen und Bürger ggf. mit Hilfe
des neuen Personalausweises medienbruchfrei und gegen elektronische Bezahlung Auskünfte erhalten und Dienstleistungen beantragen können, beginnend mit Aufenthaltsgenehmigungen und Auskünften aus dem Liegenschaftskataster. Weitere Funktionalitäten sollen folgen.
online-Termine in verschiedenen Arbeitsbereichen
Ausbau online-Formulardienste
online Bewerbung für Auszubildende
mit dem Bund gemeinsam: online-Abwicklung des KFZ - Zulassungswesens
Bei der Fortentwicklung des eGovernment handelt die Kreisverwaltung nach folgenden Handlungsgrundsätzen:
Beurteilung möglicher Anwendungen immer vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Analyse
(da neben der Optimierung der Arbeitsprozesse und Verbesserung des Bürgerservices häufig
sehr kostenintensive Informationstechnologien bzw. Schnittstellen zu Fachverfahren implementiert werden müssen)
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Umsetzung von eGovernment - Lösungen vorzugsweise in Kooperation mit starken Partnern, z.
B. der KDVZ , anderen Kommunen, dem Land oder dem Bund (z. Zt. arbeitet die KDVZ in Kooperation mit anderen kommunalen Rechenzentren in einem Projekt "Auswahl eines Bürger-Portals"
daran, unter bereits erprobten Portal-Lösungen die Beste zu finden und gemeinsam kostengünstig umzusetzen)
Auswahl von Systemen und Anwendungen, die für die Bürger eine möglichst niedrige Hemmschwelle und niedrige Kosten bedeuten sowie einfach zu händeln sind; die Weiterentwicklung
steht in einem schlüssigen Zusammenhang
Im Blick auf vorhandene Ressourcen geschieht der Umsetzungsprozess sukzessive und schließt die
Bewertung jeweils neuer technischer Möglichkeiten immer mit ein.
Auch die Verwaltung sieht das online-Dienstleistungsangebot als zusätzlichen Bürgerservice, der
neben der kompetenten Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht.
Die Verwaltung empfiehlt, den im SPD-Antrag A 43/2014 formulierten Beschlussentwurf wie folgt anzupassen:
Der bisherige eGovernment - Prozess der Kreisverwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung der kohärenten eGovernment - Strategie für die
Dienstleistungen der Kreisverwaltung fortzusetzen und dabei die in der Z2/A43/2014 beschriebenen
Handlungsgrundsätze zu beachten.
gez. Rosenke