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Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive - Realisierbarkeit von Teilprojekten - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
263 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
02.03.15, 17:07
Aktualisiert
02.03.15, 17:07

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 28/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive - Realisierbarkeit von Teilprojekten - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.02.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 28/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 12.02.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: :gesamtperspektive Wesseling - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive - Realisierbarkeit von Teilprojekten - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021 Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den aktuellen Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive Wesseling zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einreichung des Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021 bis Ende Juni 2016 vorzubereiten. Die erforderlichen Finanzmittel zur Vergabe der Planungsleistungen für die einzelnen Teilprojekte sollen, wie in der Beschlussvorlage (Kap. 2.3) dargestellt, in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt werden. 3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz schließt sich der Empfehlung an, in Anbetracht der fehlenden Refinanzierung der Gesamtkosten durch Fördermittel das Projekt „ebenerdige Querung der Bahn-/ Stadtbahntrasse, Umbau Mittelbahnsteig und daraus resultierende Anpassungsmaßnahmen“ nicht weiter zu verfolgen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 das aktuelle Planungskonzept von Reicher Haase Associierte (rha, Stand 6/2014) für das Bahnhofsumfeld mit der bis 2010 verfolgten Planungsvariante „Neugestaltung Bahnhofsplatz mit oberirdischer Querung der KonradAdenauer-Straße und Einkürzung des Fußgängertunnels“ (Konzept rha, Stand 2/2010) zu überarbeiten. Sachdarstellung: 1. Problem 1.1 Aktueller Sachstand der Städtebauförderung Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Teilprojekten „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ in den Jahren 2015 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen. Entsprechend den Beratungen mit dem Städtebauministerium NRW und der Bezirksregierung Köln in den Jahren 2012-2014 hat die Stadt Wesseling einen Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2014-2019 für die Projekte „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ und den Zuwendungsantrag für das STEP 2014 zur Umsetzung erster Bau- und Begleitmaßnahmen der Innenstadtentwicklung im Juni 2014 eingereicht. Der Bewilligungsbescheid für die Baumaßnahmen BA 1 und BA 2 „Neugestaltung Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße“ (Umsetzung 2015) und die Einrichtung eines Citymanagements (2015-2019) wurde am 12.11.2014 durch die BR Köln erteilt. Die Baumaßnahmen beginnen im März 2015, die Ausschreibung für das Citymanagement laufen derzeit. Das in Aussicht gestellte „Gesamttestat“ für die :gesamtperspektive, d.h. die Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme für die weiteren Teilprojekte (Fußgängerzone BA 3 und 4; Bahnhofsumfeld BA 1-4 und Verfügungsfonds 2016-2019) wurde jedoch noch nicht erteilt. Bei einer Beratung am 20.10.2014 (Ministerium/BR Köln) wurde die Stadt Wesseling gebeten, das Integrierte Handlungskonzept bis zur Einreichung des Städtebauförderantrags STEP 2015 inhaltlich zu ergänzen und insbesondere die Förderfähigkeit von verkehrsrelevanten Maßnahmen (z.B. Bushaltestellen, ebenerdige Bahnquerung, Umbau L 300) durch andere Förderprogramme zu prüfen, da die Städtebauförderung keine anderweitig förderfähigen Maßnahmen unterstützen kann. Am 27.1.2015 hat ein weiterer Termin bei der BR Köln stattgefunden, dessen Anlass die Detailabstimmung der Fördermaßnahmen für die STEP 2015/2016 war. Mit dem STEP 2015 sollte die Baumaßnahme BA 3 „Umgestaltung Westring“ (Bereich Marktkauf/Forum) sowie die Einrichtung eines Verfügungsfonds (20162019) beantragt werden, mit dem STEP 2016 die Baumaßnahme BA 1 „Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes (Bürgerbahnhof)“. Die BR Köln, Dezernat 35 Städtebauförderung, hat am 27.1.2015 ausführlich darüber informiert, dass sich die Rahmenbedingungen für die Einreichung von Förderanträgen auf Grund eines Erlasses des Städtebauministeriums NRW geändert haben. In Anbetracht hoher beantragter, jedoch von den Kommunen nicht abgerufener Fördermittel, wurden die Bewilligungsbehörden durch das Ministerium angewiesen, die bestehenden Förderrichtlinien stringent umzusetzen. Die Konsequenzen für die antragstellenden Kommunen sind erheblich, da sich die Anforderungen an die Antragsreife deutlich erhöhen und zusätzliche planerische und finanzielle Vorleistungen notwendig werden. Bisher war es üblich, dass bei einer Fördermaßnahme wie z.B. der :gesamtperspektive Wesseling ein Gesamtantrag über mehrere STEP-Jahre mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht und einer Zeit- und Maßnahmenplanung für das Gesamtprojekt sowie mit Planungskonzepten der Leistungsphase 3 HOAI (LP 3 Entwurf) für jedes der Teilprojekte einzureichen war. Auf dieser Basis wurde ein „Gesamttestat“ über die grundsätzliche Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme erteilt. Die Förderung der einzelnen Bau- oder Begleitmaßnahmen konnte danach jährlich für die jeweiligen Stadterneuerungsprogramme mit einem Einzelförderantrag beantragt werden. Auf Grund der Vorlauffristen (Abgabefrist Juni für das STEP-Folgejahr) war es bisherige Praxis, dass auch der Einzelförderantrag für das jeweils beantragte Projekt mit dem Planungsstand der LP 3 (Entwurf) eingereicht wurde. Mit diesem Planungsstand erfolgte die Prüfung des Förderantrags durch die BR Köln; parallel zur Antragsprüfung wurden die LP 4 und 5 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung mit Kostenberechnung) für die beantragte Einzelmaßnahme erarbeitet und die notwendigen politischen Beschlüsse eingeholt, so dass unmittelbar nach Erhalt des jeweiligen Förderbescheids die LP 6 (Vorbereitung der Vergabe der Baumaßnahme) beauftragt werden konnte. Diese Praxis war vorteilhaft, da die Kommune die relativ hohen Planungskosten für die Erarbeitung der LP 4 und 5 jeweils nur für das beantragte Einzelprojekt vorfinanzieren musste und die erforderlichen Arbeitskapazitäten und Planungskosten zeitlich gestreckt auf mehrere Jahre verteilt werden konnten. Die nunmehr geforderte Vorgehensweise hat zur Folge, dass das Erlangen des notwendigen „Gesamttestats“ für die :gesamtperspektive nur mit höheren Anforderungen an den Planungsstand aller Einzelprojekte vor Einreichung des Gesamtantrags möglich wird. Zudem wird eine Bewilligung einzelner Projekte im Zuge der jährlichen Stadterneuerungsprogramme erst erfolgen, wenn das „Gesamttestat“ durch die BR Köln erteilt wurde. Um diese Antragsreife zu erreichen, muss die Stadt Wesseling gemäß den Förderrichtlinien nunmehr für alle Teilprojekte der :gesamtperspektive die Planungen einschließlich LP 5 (Ausführungsplanung mit Kostenberechnung) erarbeiten und die erforderlichen Beschlüsse einholen. Zudem müssen gegebenenfalls notwendige Vereinbarungen/Verträge oder rechtlich notwendige Genehmigungen bereits vor Einreichung des Gesamtantrags vorgelegt werden. Die BR Köln hat der Stadt Wesseling daher empfohlen, für das STEP 2015 keinen Förderantrag zu stellen (Abgabe 28.2.2015), sondern das Jahr 2015 zu nutzen, um die Planungen aller Teilprojekte der :gesamtperspektive auf die entsprechende Antragsreife zu bringen und den Gesamtantrag bis Ende 2015 fertig zu stellen. Die mit dem STEP-Förderantrag 2015 geplanten Maßnahmen (BA 3 Umgestaltung Westring (Bereich Marktkauf/Forum) und Verfügungsfonds) werden deshalb im Jahr 2016 nicht mit Fördermitteln umgesetzt werden können. Die neue Vorgehensweise bedeutet, dass die Stadt Wesseling die Planungskosten einschließlich LP 5 für alle Teilprojekte der :gesamtperspektive alleine aufbringen muss. Die Refinanzierung der Planungskosten erfolgt bei der späteren Bewilligung der Einzelförderanträge. Zudem können die Planungskosten nicht, wie bisher, über mehrere Jahre verteilt werden, sondern müssten insgesamt in den Haushalt 2015 eingestellt werden, um die erforderliche Antragsreife bis Ende 2015 erreichen zu können. Weiterhin hat dies zur Folge, dass alle Teilprojekte gleichzeitig planerisch bearbeitet, mit allen Beteiligten abgestimmt und konkretisiert werden müssen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand zur Durchführung dieser Arbeitsschritte, einschließlich der Vorstellung der Planungen in der Öffentlichkeit und Einholung politischer Beschlüsse, ist erheblich. 2. Lösung 2.1. Bereitstellung der erforderlichen Planungsmittel und Zeitschiene für den Gesamtantrag Unmittelbar nach der Beratung am 27.1.2015 hat der Bereich Stadtplanung eine Ermittlung der notwendigen Planungskosten einschließlich LP 5 für alle Teilprojekte der :gesamtperspektive durchgeführt. Dieser Kostenermittlung liegen der derzeitige Planungsstand und die Kostenschätzungen aller Teilprojekte (Stand Gesamtantrag 6/2014) zu Grunde. Die Kostenermittlung umfasst die Planungskosten für die LP 4 und 5 HOAI (Genehmigungs- und Ausführungsplanung mit Kostenberechnung) sowie bei einigen Teilprojekten die noch nicht vorliegende LP 3 (Entwurfsplanung); zudem enthält sie die Kalkulation der für diese Leistungsphasen notwendigen, weiteren Bauneben-/Planungskosten (z.B. Vermessung, Baugrunduntersuchung, Statik, techn. Planungen). Insgesamt ist für die Erarbeitung der vorgenannten Leistungen eine Gesamtsumme von etwa 622.720 € brutto ermittelt worden. Diese Gesamtsumme müsste, wie erläutert, in den Haushalt 2015 eingestellt werden, um die erforderliche Antragsreife für den Gesamtantrag bis Ende 2015 erreichen zu können. Bauabschnitte bzw. Begleitmaßnahmen Planungs-/Baunebenkosten für die Antragsreife (brutto) BA 3 Westring BA 4 Alfons-Müller-Platz, Werkstattverfahren zur Nutzungskonzeption des Platzes BA 4 Neugestaltung Alfons-Müller-Platz/ An Sankt Germanus BA 1 Sanierung und Umnutzung des hist. Bahnhofsgebäudes (Bürgerbahnhof) BA 2 Gestaltung Bahnhofsumfeld/Platzbereich und Grünanlagen BA 3 Umbau L 300 im Bahnhofsbereich BA 4 a Ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse sowie barrierefreie Umgestaltung des Mittelbahnsteigs BA 4 b Änderung Tunnelzugänge, Umgestaltung der Flächen und Anpassung des Westrings an die ebenerdige Querung 37.220 € 43.000 € Gesamtkosten 622.720 € 142.540 € 147.760 € 40.540 € 21.620 € 104.040 € 86.000 € Nach Rücksprache mit dem Kämmerer zur Einplanung der benötigten Planungsmittel in den Haushaltsplanentwurf 2015 und Ermittlung der Verfügbarkeit über diese Planungsmittel ist jedoch festzustellen: - dass in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, der Maßgaben zur Einhaltung des Haushaltssicherungskonzeptes (2014-2024) und der derzeit absehbaren Pflichtaufgaben der Stadt Wesseling die Einstellung der gesamten Planungsmittel in Höhe von etwa 622.720 € ausschließlich in das Haushaltsjahr 2015 (ohne zügige Refinanzierung) nicht leistbar ist; - die Verfügbarkeit über diese in den Haushalt 2015 eingestellten Mittel erst nach Beschluss des Rates über den Doppelhaushalt 2015/2016 und der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gegeben ist. Die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen zur Erarbeitung des Gesamtantrags wird daher frühestens im Juli/August 2015 (Beschlussfassung ASU/BuV) möglich; - dass die Erarbeitung der Planungsleistungen einschließlich LP 5 für alle Teilprojekte, einschließlich der Vereinbarungen/Verträge, in Anbetracht des enormen Zeitbedarfs für diese Arbeitsschritte im Zeitraum von Ende August bis Mitte November 2015 (spätestmögliche Beschlussfassung über LP 5 im Dezember 2015) als unrealistisch zu beurteilen ist. Eine Einreichung des Gesamtantrags bis Ende 2015 ist nach Einschätzung der Verwaltung auf Grund dieser Rahmenvorgaben nicht leistbar. Demzufolge mussten kurzfristig die finanziellen Möglichkeiten zur Bereitstellung der notwendigen Planungsmittel sowie die Realisierbarkeit der einzelnen Teilprojekte im Hinblick auf die raschest mögliche Erarbeitung des Gesamtantrags überprüft werden. 2.2 Realisierbarkeit von Teilprojekten der :gesamtperspektive Entsprechend der Beratung am 20.10.2014 (Ministerium/BR Köln) hat die Stadt Wesseling zwischenzeitlich mehrere Abstimmungen zur möglichen Finanzierung von verkehrsrelevanten Maßnahmen durch andere Förderprogramme bzw. Baulastträger geführt. Hintergrund ist, dass mit der Städtebauförderung verkehrsbezogene Maßnahmen nur finanziert werden können, wenn sie nicht durch fachspezifische Förderprogramme (z.B. GVFG, Nahverkehrsförderung) gefördert werden. Dies betrifft die Bauabschnitte BA 3 „Umbau L 300 im Bahnhofsbereich“, BA 4 a „Ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse sowie barrierefreie Umgestaltung des Mittelbahnsteigs“ und BA 4 b „Anpassungsmaßnahmen“. Zu diesen Fragestellungen wurden Abstimmungsgespräche mit der BR Köln, Dezernate 35 (Städtebauförderung) und 25 (GVFG-Förderung, Nahverkehrsförderung/Nahmobilität), dem Nahverkehrsverbund Rheinland (NVR) und dem Landesbetrieb Straßen.NRW geführt. 2.2.1 BA 3 „Umbau L 300 im Bahnhofsbereich“ Das Planungskonzept zur oberirdischen Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße wurde bereits 20022004 mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt (Wettbewerb, Fachbeirat für Stadtentwicklung). Der Landesbetrieb hatte die grundsätzliche Akzeptanz dieser Planung bestätigt; die technischen Details einer künftigen Querung sollten im Rahmen der späteren Ausführungsplanung festgelegt werden. Der derzeitige Stand der Planung zum Umbau der L 300 wurde dem Landesbetrieb Straßen.NRW im Februar 2015 vorgestellt; das vorliegende Planungskonzept (rha, Stand 6/2014) wird vom Landesbetrieb grundsätzlich mitgetragen (oberirdische Querung, Verlegung der Bushaltestellen, Reduzierung der Straßenbreite). Die technischen und gestalterischen Details sind nach wie vor im Rahmen der notwendigen Ausführungsplanung zu klären. Da es sich um Umbaumaßnahmen im Straßenbestand handelt, sind nach Aussage des Landesbetriebs keine Genehmigungsverfahren für die Maßnahme erforderlich. Weiterhin wurde verdeutlicht, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW (Straßenbaulastträger der L 300) sich in Anbetracht der angespannten Haushaltslage der Landesstraßenbehörden und des Verursacherprinzips (Planungsprojekt der Stadt Wesseling) nicht an der Finanzierung der Baumaßnahme „Umbau L 300 im Bahnhofsbereich“ beteiligen wird; die Finanzierung obliegt der Stadt Wesseling. Eine Förderung von Teilmaßnahmen (z.B. Neubau/barrierefreie Ausführung von Bushaltestellen, Ausbau/ Neubau/Sicherung von Fuß- und Radverkehrsanlagen) wäre gegebenenfalls mit der neuen Förderrichtlinie Nahmobilität (12/2014) bzw. mit Programmen des NVR möglich. Die Stadt Wesseling wird deshalb den BA 3 „Umbau L 300 im Bahnhofsbereich“ als Teilprojekt des Gesamtantrags für die Stadterneuerung weiter führen und die vorgenannten Detailfragen im weiteren Verfahren klären. Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Baumaßnahme BA 3 durch die Städtebauförderung wurde von den Förderbehörden nicht in Frage gestellt. 2.2.2 BA 4 a und BA 4 b „Ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse sowie barrierefreie Umgestaltung des Mittelbahnsteigs sowie daraus resultierende Anpassungsmaßnahmen“ Im Zuge der 2013/2014 erfolgten Erarbeitung des Gesamtantrags für die :gesamtperspektive wurde auch der für die Innenstadtentwicklung wesentliche Baustein „Ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse am Bahnhof Wesseling-Zentrum“ nochmals diskutiert und von der Stadt Wesseling als optimale Möglichkeit zur barrierefreien Verbindung der Fußgängerzonen Flach-Fengler-Straße/ Bahnhofstraße und Einbindung des historischen Bahnhofsgebäudes/Bahnhofsumfeldes in die Stadtstruktur favorisiert. Auf Grund dieser positiven Aspekte hat die Stadt Wesseling im Jahr 2013 nochmals die Initiative ergriffen und Abstimmungsgespräche mit der HGK (Betreiberin der Bahnstrecke), der Landeseisenbahnverwaltung (LEV, Aufsichtsbehörde) und der BR Köln (Förder- und Genehmigungsbehörde) geführt. Im August 2013 hat die HGK erstmals ihre grundsätzlich ablehnende Haltung gegen eine ebenerdige Querung der Gleistrasse relativiert und eine Duldung gemäß § 4 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in Aussicht gestellt. Zudem hat die HGK der Stadt Wesseling eine erste Planskizze sowie eine überschlägige Kostenschätzung für die Baumaßnahme (ca. 1,97 Mio. € brutto) übergeben. In Anbetracht der Sach- und Gesetzeslage sieht die HGK bei sich selbst keine Pflicht zur Kostenbeteiligung; die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Finanzierung der Baumaßnahme obliegt üblicherweise der Stadt Wesseling als Verursacherin der ebenerdigen Bahnquerung. Die Umsetzung einer ebenerdigen Bahnquerung erfordert einen Plangenehmigungsantrag gemäß §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG); zur Vorbereitung des umfangreichen und komplexen Genehmigungsantrags hat die Stadt Wesseling ein Fachbüro mit der Erarbeitung einer technischen Machbarkeitsstudie für die angestrebte Bahnquerung beauftragt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass eine grundsätzliche technische Umsetzbarkeit dieser Maßnahme unter Berücksichtigung der, bereits von der Aufsichtsbehörde geforderten, Vollbeschrankung der ebenerdigen Bahnquerung an den Zugängen von der Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße sowie am Mittelbahnsteig gegeben ist. Die Machbarkeitsstudie umfasst neben der Zählung der Fußgänger-/Radfahrerfrequenz und einer vorläufigen Berechnung der Schließzeiten für die vollbeschrankte Bahnquerung auch die Planungskonzeption einer Vorzugsvariante (LP 2) mit einer Kostenschätzung für die Baumaßnahme. Die Vorzugsvariante, einschließlich notwendiger Anpassungsmaßnahmen, ist in das Planungskonzept für das Bahnhofsumfeld und in die Kostenschätzung für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes für den Gesamtantrag der :gesamtperspektive (Stand 6/2014) integriert worden. Der Bauabschnitt BA 4 a umfasst die Kernmaßnahmen zur Herstellung der ebenerdigen Bahnquerung (Übergang/Oberbau, Verschiebung Mittelbahnsteig und neue, barrierefreie Rampe zum Bahnsteig, Vollbeschrankung, Signal- und Stellwerksanpassung) mit ca. 2,1 Mio. € Gesamtkosten. Der Bauabschnitt BA 4 b umfasst die notwendigen Anpassungsmaßnahmen für das Tunnelbauwerk, den neuen Bahnhofsplatz und den Westring (Änderung Tunnelbauwerk/-zugänge, Neugestaltung des Bahnhofsplatzes, Umbau des Westrings/Aufstellflächen für Fußgänger/Radfahrer) mit ca. 1,8 Mio. € Gesamtkosten; davon sind ca. 827.000 € als unmittelbar aus der Herstellung der ebenerdigen Bahnquerung resultierende Baukosten zu benennen (Kostenschätzung Schüßlerplan - insgesamt 2,93 Mio. € für die Vorzugsvariante). Die Stadt Wesseling hat die Kosten für die Bauabschnitte BA 4 a und BA 4 b in die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes und den im Juni 2014 eingereichten Gesamtantrag zur Städtebauförderung STEP 2014-2019 aufgenommen. Die BR Köln, Dezernat 35 Städtebauförderung, hat der Stadt Wesseling bei der Beratung am 27.1.2015 mitgeteilt, dass die Gesamtkosten in Höhe von 2,93 Mio. € für die Baumaßnahme „ebenerdige Querung der Bahn-/ Stadtbahntrasse, Umbau Mittelbahnsteig sowie daraus resultierende Anpassungsmaßnahmen“ insgesamt nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung nicht förderfähig sind und im Rahmen des angestrebten „Gesamttestats“ nicht berücksichtigt werden. Die Stadt Wesseling wurde gebeten, anderweitige Förderprogramme für diese Baumaßnahme zu prüfen. Die zwischenzeitlich durchgeführten Abstimmungen zur Förderfähigkeit der ebenerdigen Bahnquerung mit den Förderbehörden haben zum Ergebnis, dass eine Finanzierung der Baumaßnahme durch die nachfolgenden Förderprogramme ebenfalls nicht in Frage kommt. Förderprogramm Prüfung der Förderfähigkeit Städtebauförderung/Stadterneuerung Keine Förderung möglich Die Baumaßnahme „ebenerdige Bahnquerung“ ist weder mit den Kernmaßnahmen (BA 4 a) noch mit den daraus resultierenden Anpassungsmaßnahmen (BA 4 b) Fördergegenstand der maßgebenden Förderrichtlinie Stadterneuerung 1998. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Keine Förderung möglich Mit GVFG-Mitteln können nur Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz gefördert werden, nicht jedoch Maßnahmen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz wie im Fall der Baumaßnahme „ebenerdige Bahnquerung“ ÖPNV-/SPNV-Investitionsförderung des NVR gemäß § 12 ÖPNVG NRW Keine Förderung möglich Die Investitionsfördermittel des NVR sind bis Ende 2019 nahezu vollständig für Fördermaßnahmen gebunden. Eine Beantragung von neuen Projekten ist laut NVR generell möglich; allerdings müssen Projekte den Zielen des Förderprogramms entsprechen. Laut erster Einschätzung des NVR entspricht die Baumaßnahme „ebenerdige Bahnquerung“ nicht diesen Zielen. Nahmobilitätsförderung Keine Förderung möglich Mit diesem Programm können Maßnahmen wie die Anlage/Umgestaltung von Fuß-/Radverkehrsanlagen gefördert werden, nicht jedoch derart umfangreiche bahnspezifische Baumaßnahmen. In Konsequenz dieser Prüfungsergebnisse ist festzustellen, dass die Stadt Wesseling die Umsetzung der Baumaßnahme „ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse, Umbau Mittelbahnsteig sowie daraus resultierende Anpassungsmaßnahmen“ in Höhe von 2,93 Mio. € alleine finanzieren müsste. Die Bereitstellung von 2,93 Mio. €, ohne die bisher einkalkulierte 80%-ige Refinanzierung durch Fördermittel (2,34 Mio. €), erscheint in Anbetracht der angespannten Haushaltslage der Stadt Wesseling und der Vorgaben zur Einhaltung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK 2014-2024) als äußerst schwierig. Bei alleiniger Finanzierung durch die Stadt Wesseling müssten für die Baumaßnahme anstelle der bisher kalkulierten 586.000 € Eigenmittel künftig die Gesamtkosten in Höhe von 2,93 Mio. € in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden. Da entsprechend den HSK-Vorgaben jährlich etwa 1 Mio. € im städtischen Haushalt einzusparen sind, könnte dies die Haushaltssicherung erheblich erschweren. Darüber hinaus sind weitere finanzielle Hürden hinzugekommen. Für die jetzige Tunnelsituation wurden verschiedene Fördermittel beantragt und genehmigt: Die Baumaßnahmen Tunnel Poststraße und Fußgängertunnel zwischen Flach-Fengler-Straße/ Bahnhofstraße waren Gegenstand eines Förderantrags vom 27.2.1978 (GVFG- Mittel und Städtebaufördermittel): - Tunnelbauwerk 5,5m Breite durch GVFG-Mittel, Verbreiterung auf 10,5m Breite durch Städtebaufördermittel; Bescheid über Städtebauförderung für den Tunnel 12.10.1978 (05/162/78) über 770.100 DM; Schlußverwendungsnachweis vom 21.5.1982, Ablauf der Zweckbindungsfrist für die „Tunnelverbreiterung“ am 21.5.2007. Des Weiteren wurde mit Schreiben vom 26. Oktober 1990 ein Städtebauförderantrag („Neugestaltung des Fußgängerbereichs - Umbau/Neugestaltung der Fußgängerunterführung“) gestellt. - - Gegenstand des Förderantrags waren u.a. die Schutzdächer an Hauptzugängen des Fußgängertunnels; insbesondere jedoch die Neugestaltung des Tunnelbereichs durch neue Bodenbeläge/ Wandverkleidungen, Einbau von Vitrinen/Schaukästen, Läden/Kioske, Einbauten von WC-Anlagen (Gesamtkosten 1,93 Mio. DM); Ein positiver Bescheid über 841.103 DM Fördermittel erging am 21.12.1990 (05/220/90 und einige Änderungsbescheide/Zweckbindungsfrist 25 Jahre). Schlußverwendungsnachweis erfolgt mit Datum 22.04.1998. Mit dem 22.04.1998 beginnt dann die 25 Jahre andauernde Zweckbindungszeit, diese läuft demnach bis 22.4.2023. Dies hat zur Folge, dass der Fördermittelgeber bei Wegfall des damaligen Förderzwecks die zugeteilten Fördermittel, ggf. verzinst, zurückfordern wird. Aus städtebaulicher Sicht weist die geplante ebenerdige Bahnquerung mit dem Umbau des Mittelbahnsteigs als einzige Planvariante den Vorteil auf, dass eine durchgehend barrierefreie Zugänglichkeit des Mittelbahnsteigs von der Flach-Fengler-Straße und der Bahnhofstraße ohne die Erforderlichkeit von Aufzugsanlagen möglich wäre. Diese hohe Qualität wird jedoch durch zwei wesentliche Aspekte beeinträchtigt: - Die erforderliche Vollbeschrankung, die im Verlauf der Flach-Fengler-Straße und des neuen Bahnhofsplatzes installiert werden muss, ist aus Sicherheitsgründen zwingend; aus städtebaulicher Sicht ist sie, im Hinblick auf die gewünschte hohe Gestaltqualität der neu zu schaffenden innerstädtischen Platz- und Straßenräume, als eher nachteilig zu beurteilen. - Aus Komfort- und Sicherheitsgründen relevanter ist jedoch die, durch die Vollbeschrankung bedingte, Länge der Schließzeiten an dem künftigen ebenerdigen Bahnübergang. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde, auf Basis der derzeitigen Zugfrequenzen und Schließzeitenvorgaben der HGK, eine vorläufige Berechnung der Schließzeiten für die Schrankenanlage durchgeführt. Im Ergebnis ist von einer mittleren Wartezeit der wartenden Personen von ca. 166 Sekunden an den Schranken auszugehen; während der Spitzenzeiten vor- und nachmittags (10-Minuten-Takt der Stadtbahnlinie 16) ist von Schließzeiten von etwa 17 Minuten pro Stunde (d.h. 29 % der Stundenscheibe) auszugehen. Die Benutzerqualität der barrierefreien Bahnquerung wird durch die relativ langen Wartezeiten für die Bahnkunden deutlich eingeschränkt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Stadtbahnen einfahren und die Schranken im Vorfeld bereits geschlossen sind. Zudem verlängern sich die Wartezeiten für Passanten, die sich zwischen den beiden Fußgängerzonen Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße bewegen und nicht die Stadtbahn nutzen wollen, ebenfalls um die vorgenannten durchschnittlichen Schließzeiten. In Abwägung der vorgenannten Aspekte erscheint die Umsetzung der Baumaßnahme „ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse, Umbau Mittelbahnsteig sowie daraus resultierende Anpassungsmaßnahmen“ für die Stadt Wesseling nicht optimal. Empfehlung der Verwaltung: Es wird deshalb empfohlen, in Anbetracht der hohen Kosten von 2,93 Mio. €, der fehlenden Refinanzierung durch Fördermittel und der vorgenannten Aspekte die Umsetzung des Projektes „ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse, Umbau Mittelbahnsteig (BA 4 a) einschließlich der daraus resultierenden Anpassungsmaßnahmen (BA 4 b)“ nicht weiter zu verfolgen. Empfehlung der Verwaltung zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Es wird empfohlen, für die weitere Planung und Konkretisierung des Projektes „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ das Planungskonzept von Reicher Haase Associierte (rha, Stand 6/2014) mit der bis 2010 verfolgten Planungsvariante „Neugestaltung Bahnhofsplatz mit oberirdischer Querung der Konrad-Adenauer-Straße und Einkürzung des Fußgängertunnels“ (rha, Stand 2/2010) zu überarbeiten (vgl. Anlagen). Diese Planungsvariante wurde im Rahmen der :gesamtperspektive während der Regionale 2010 erarbeitet und 2009 als Vorzugsvariante ausgewählt. Die vorliegende Fassung des Planungskonzeptes wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 17.12.2009 als Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorentwurf) zur Kenntnis genommen und als Grundlage der Erarbeitung der LP 3 (Entwurf) beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 196/2009). Das Plankonzept umfasst neben der oberirdischen Querung der Konrad-Adenauer-Straße auch die Gestaltung eines attraktiven Platzbereichs vor dem historischen Bahnhofsgebäude und einen neuen, großzügigen Zugang zum künftig gekürzten Fußgängertunnel in direkter Wegebeziehung der Fußgängerzone Bahnhofstraße. Die Neugestaltung der Bahnhofstraße wird gestalterisch auf dem neuen Bahnhofsplatz weiter geführt, der Zugang zum Fußgängertunnel ist über eine breite Treppenanlage (mit Rolltreppe) vorgesehen. Die barrierefreie Zugänglichkeit wird durch zwei Aufzüge gewährleistet, die am Rande des neuen Bahnhofsplatzes angeordnet sind (vgl. Anlage; rha Stand 2/2010). Diese Variante wurde als städtebaulich attraktive und funktional sinnvolle Lösung beurteilt, da sie zum einen die oberirdische Überquerung der L 300 und einen Zugang in den Fußgängertunnel erst am Bahnhofsplatz ermöglicht; die unterirdische Wegelänge kann damit um etwa die Hälfte (ca. 40 m) verkürzt werden. Die zahlreichen unansehnlichen Zugänge zum Tunnel im Bahnhofsbereich und der Bahnhofstraße werden entbehrlich und können rückgebaut werden, da die barrierefreie Erreichbarkeit durch die beiden Aufzüge am neuen Bahnhofsplatz gewährleistet wird. Die angestrebte städtebaulich hochwertige Einbindung des hist. Bahnhofsgebäudes in öffentlich zugängliche Platzbereiche und Grünanlagen wird möglich. Suboptimal ist dabei, dass die barrierefreie Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs aus dem Fußgängertunnel nach wie vor nur durch den vorhandenen, häufig nicht betriebsbereiten, Schrägaufzug gegeben ist. Zur nachhaltigen Verbesserung dieser Situation wäre es sinnvoll, mit der HGK weitere Gespräche zu führen und im Rahmen der Ausführungsplanung geeignete Lösungen für eine gesicherte Zugänglichkeit des Mittelbahnsteigs zu prüfen. Da entsprechend geltenden EU-Vorgaben die Nahverkehrsbetreiber verpflichtet sind, alle ÖPNV-Haltepunkte bis zum Jahr 2022 barrierefrei herzustellen, könnten hier Synergien genutzt werden. Die Umsetzung dieses Planungskonzeptes wurde 2009 seitens der BR Köln 2009 als grundsätzlich städtebauförderfähig beurteilt; diese Einschätzung wurde bei der Beratung am 20.10.2014 im Städtebauministerium, vorbehaltlich konkreter Förderantragstellung, nicht in Frage gestellt. Eine direkte Vergleichbarkeit der Kostenschätzungen für das damalige Planungskonzept (rha, Stand 2/2010, mit Einkürzung des Fußgängertunnels) und das Planungskonzept (rha, Stand 6/2014, mit ebenerdiger Bahnquerung) ist derzeit auf Grund der unterschiedlichen Aufteilung der Bauabschnitte und teils geänderter Planinhalte (u.a. Verzicht auf Busbahnhof) nicht seriös möglich; als Orientierungswert kann anhand der Kostenschätzung 2009 für den damaligen Bauabschnitt „Einkürzung Fußgängertunnel in der Achse Fußgängerzone“ von etwa 1,8 Mio. € (brutto), einschließlich Freiflächengestaltung, angeführt werden. Zur Erlangung von Planungs- und Finanzierungssicherheit wird die kurzfristige Ergänzung/Anpassung des Planungskonzeptes (rha, Stand 6/2014) mit der LP 3 und Kostenschätzung für die nunmehr empfohlene Planungsvariante „Einkürzung Fußgängertunnel in der Achse der Fußgängerzone“ notwendig. Das aktualisierte Planungskonzept sollte als neuer Bauabschnitt BA 4 in den Gesamtantrag für die STEP 2017-2021 aufgenommen werden. 2.3 Einreichung des Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme STEP 2017-2021 Entsprechend der Ausführungen zu Kapitel 2.1. ist die Stadt Wesseling nicht in der Lage, den Gesamtantrag zur Städtebauförderung der :gesamtperspektive bis Ende 2015 fertigstellen und einzureichen zu können. Demzufolge mussten kurzfristig die Möglichkeiten zur Bereitstellung der notwendigen Planungsmittel im Doppelhaushalt 2015/2016 ermittelt und daraus resultierend die Zeitschiene zur Erarbeitung des Gesamtantrags definiert werden. 2.3.1 Einreichung des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 und des Förderantrags für das STEP 2017 bis Ende Juni 2016 Vorbehaltlich der Bereitstellung der unter Kapitel 2.3.2 aufgeführten Planungsmittel für die Teilprojekte der :gesamtperspektive im Doppelhaushalt 2015/2016 und ihrer Verfügbarkeit nach Beschluss und Genehmigung des städtischen Haushalts ist davon auszugehen, dass die Zeitschiene zur Erarbeitung und Einreichung des Gesamtantrags für die :gesamtperspektive bis Ende Juni 2016 zwar anspruchsvoll, aber bei prioritärer Bearbeitung in der Verwaltung machbar ist. Der Gesamtantrag wird die Beantragung von Fördermitteln für die STEP 2017-2012 umfassen; die voraussichtliche Umsetzung der Bau- und Begleitmaßnahmen könnte bei Erteilung des notwendigen „Gesamttestats“ und jährlicher Einreichung/Bewilligung von Einzelanträgen dann in den Jahren 2017-2022 erfolgen. Es ist deshalb sinnvoll, zeitgleich Ende Juni 2016 den Einzelförderantrag für das STEP 2017 einzureichen, um 2017/2018 weitere bauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Zwischenzeitlich sollen verstärkt Maßnahmen im Rahmen des Begleitprozesses zur Innenstadtentwicklung in Zusammenarbeit mit den Innenstadtverein und dem ab Mitte 2015 arbeitenden Citymanagement stattfinden, um die Aktivitäten und Initiativen zur Stärkung der Wesselinger Innenstadt zu intensivieren. Um die vorgenannte Zeitschiene zur Erarbeitung der Antragsreife für alle Teilprojekte der :gesamtperspektive bis Ende Juni 2016 einhalten zu können, werden sowohl kurzfristig ab April 2015 als auch bei Verfügbarkeit der in den Doppelhaushalt einzustellenden Planungsmittel 2015/2016 ab August 2015 externe Auftragsvergaben an Planungsbüros und Experten (z.B. Gutachter, Vermesser) erforderlich. 2.3.2 Bereitstellung der erforderlichen Planungsmittel und Prioritätensetzung für die Erarbeitung des Gesamtantrags STEP 2017-2021 In Anbetracht der Gesamthonorarkosten von etwa 622.720 € brutto zur Erarbeitung der notwendigen Antragsreife für alle Teilprojekte der :gesamtperspektive wurden sowohl alle Haushaltsansätze 2014 zwecks Verfügbarkeit von Restmitteln überprüft als auch eine Aufteilung der notwendigen Planungsmittel in die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vorgenommen. Die Überprüfung sämtlicher Haushaltsansätze 2014 für die :gesamtperspektive Wesseling hat ergeben, dass auf einigen Produktsach-/Investivkonten derzeit noch nicht verausgabte Mittel von insgesamt etwa 147.000 € stehen, die mit Genehmigung der Kämmerei bereits in das Haushaltsjahr 2015 übertragen worden sind. Diese Planungsmittel können kurzfristig für die Beauftragung erster Planungsleistungen/Gutachten für Teilprojekte der :gesamtperspektive eingesetzt werden. Entsprechend des derzeit vorliegenden Planungsstands sollen die Planungsmittel von 147.000 € für die Auftragsvergabe bei den nachfolgenden Teilprojekte eingesetzt werden: - BA 3 Westring: ca. 25.000 €, Leistungsphasen 3 und 4 HOAI - BA 4 Alfons-Müller-Platz: ca. 43.000 €, Durchführung des Werkstattverfahrens zur Nutzungskonzeption des Platzes - BA 1 Sanierung und Umnutzung des hist. Bahnhofsgebäudes (Bürgerbahnhof): ca. 27.000 €, Leistungsphasen 1 und 2 HOAI - BA 4 neu Neugestaltung Bahnhofsplatz mit oberirdischer Querung L 300 und Tunnelkürzung ca. 38.000 €, Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, Ingenieurplanung Tunnelkürzung/Gestaltungskonzept Unter Berücksichtigung der vorgenannten Auftragsvergaben wären nach derzeitiger Kalkulation der Planungskosten in den Doppelhaushalt 2015/2016 noch folgende Mittel einzustellen: Haushaltsjahr 2015: LP 3 für einige Teilprojekte und LP 4 für alle Teilprojekte einschließlich der dafür notwendigen weiteren Bauneben-/Planungskosten: :gesamtperspektive mit den bisherigen Bauabschnitten BA 4 a und 4 b - insgesamt etwa 265.000 € :gesamtperspektive mit dem neuen Bauabschnitt BA 4 - insgesamt etwa 215.000 € Haushaltsjahr 2016: LP 5 für alle Teilprojekte einschließlich der dafür notwendigen weiteren Bauneben-/Planungskosten: :gesamtperspektive mit den bisherigen Bauabschnitten BA 4 a und 4 b - insgesamt etwa 262.000 € :gesamtperspektive mit dem neuen Bauabschnitt BA 4 - insgesamt etwa 233.000 € 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Wie vorab dargestellt, wird die Einstellung der vorgenannten Planungsleistungen und Planungsmittel in den Doppelhaushalt 2015/2016 der Stadt Wesseling vorerst ohne Refinanzierung erforderlich, um die Erarbeitung und Einreichung des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 gewährleisten zu können. Nach Erhalt des „Gesamttestats“ und jährlicher Einreichung der Förderanträge für die Einzelmaßnahmen werden die Planungskosten mit den jeweiligen Bewilligungsbescheiden anteilig mit der beantragten Förderquote von 80 % refinanziert (vorbehaltlich der Bewilligung und Beibehaltung der bisherigen Förderquote). Mit dieser Vorgehensweise können die Voraussetzungen für die Erlangung von etwa 10 Mio. € Städtebaufördermitteln für die Umsetzung der :gesamtperspektive Wesseling in den Jahren 2017 ff geschaffen werden. Die Stadt Wesseling wäre nur damit in der Lage, mit einem Eigenanteil von etwa 2 Mio. € die schrittweise Neugestaltung der Fußgängerzone und des Bahnhofsumfeldes umzusetzen und somit die angestrebte nachhaltige Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt zu erreichen. Anlagen: - Gestaltungskonzept Bahnhofsumfeld (Stand 6/2014) - Gestaltungskonzept Bahnhofsumfeld (Stand 2/2010)