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Beschlussvorlage (Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
68 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
24.08.15, 17:07
Aktualisiert
24.08.15, 17:07
Beschlussvorlage (Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss) Beschlussvorlage (Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss) Beschlussvorlage (Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 146/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.08.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 146/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 17.08.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss Beschlussentwurf: Der Übertragung der Geschäftsanteile der KSK Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 10.225,84 € auf die Kreissparkasse Köln wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (WGF) sind der Rhein-Erft-Kreis mit 85,48%, die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Kerpen, Pulheim, Wesseling, die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH und die KSK Beteiligungsgesellschaft mbH mit je 1,32%. Mit Schreiben vom 08.07.2015 hat die Kreissparkasse Köln der Wirtschaftsförderungsgesellschaft RheinErft-mbH mitgeteilt, dass die KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH mit Wirkung zum 16.06.2015 aufgelöst wurde. Damit verbunden ist der Übergang der Gesellschaftsanteile an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH an die Kreissparkasse Köln. Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrags der WFG dürfen Gesellschaftsanteile nur innerhalb der Gesellschafter übertragen werden. Die Übertragung bedarf dabei der zustimmenden Beschlüsse der übrigen Gesellschafter. Mit Schreiben vom 16.07.2015 bittet die WFG die Stadt als Gesellschafterin der WFG, der Übertragung der Geschäftsanteile zuzustimmen. Das Schreiben der WFG vom 16.07.2015 und das Schreiben der KSK Köln vom 08.07.2015 an die WFG sind der Vorlage als Anlage beigefügt. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, der Übertragung der Geschäftsanteile der KSK Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH zuzustimmen. Als alleinige Gesellschafterin der KSK Beteiligungsgesellschaft mbH war die Kreissparkasse bisher bereits mittelbar an der WFG beteiligt. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen keine