Daten
Kommune
Wesseling
Größe
68 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
24.08.15, 17:07
Aktualisiert
24.08.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
146/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Rhein-Erft mbH; Gesellschafterbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.08.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 146/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
17.08.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Beteiligung der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft
mbH; Gesellschafterbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Übertragung der Geschäftsanteile der KSK Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 10.225,84 € auf
die Kreissparkasse Köln wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (WGF) sind der Rhein-Erft-Kreis mit
85,48%, die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Kerpen, Pulheim, Wesseling, die
Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH und die KSK Beteiligungsgesellschaft mbH mit je 1,32%.
Mit Schreiben vom 08.07.2015 hat die Kreissparkasse Köln der Wirtschaftsförderungsgesellschaft RheinErft-mbH mitgeteilt, dass die KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH mit Wirkung zum 16.06.2015 aufgelöst wurde. Damit verbunden ist der Übergang der Gesellschaftsanteile an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH an die Kreissparkasse Köln.
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrags der WFG dürfen Gesellschaftsanteile nur innerhalb der Gesellschafter
übertragen werden. Die Übertragung bedarf dabei der zustimmenden Beschlüsse der übrigen Gesellschafter.
Mit Schreiben vom 16.07.2015 bittet die WFG die Stadt als Gesellschafterin der WFG, der Übertragung der
Geschäftsanteile zuzustimmen.
Das Schreiben der WFG vom 16.07.2015 und das Schreiben der KSK Köln vom 08.07.2015 an die WFG sind
der Vorlage als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, der Übertragung der Geschäftsanteile der KSK Beteiligungsgesellschaft mbH an
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft mbH zuzustimmen. Als alleinige Gesellschafterin der KSK
Beteiligungsgesellschaft mbH war die Kreissparkasse bisher bereits mittelbar an der WFG beteiligt.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine