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Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft (KEVER PBB) an der "Projektentwicklung Eifel Energien GmbH")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
18.08.14, 14:46
Aktualisiert
18.08.14, 14:46
Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft (KEVER PBB) an der "Projektentwicklung Eifel Energien GmbH") Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft (KEVER PBB) an der "Projektentwicklung Eifel Energien GmbH") Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft (KEVER PBB) an der "Projektentwicklung Eifel Energien GmbH")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 53/2014 07.08.2014 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.09.2014 Kreisausschuss 23.09.2014 Kreistag 01.10.2014 Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft (KEVER PBB) an der "Projektentwicklung Eifel Energien GmbH" Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt abweichend von seiner Beschlussfassung vom 09.10.2013 (V 61/2013) der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ (PEE GmbH) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 12.500 € (50%) gemeinsam mit der C4 Planung und Betreuungs-GmbH (50 %) zu. Der Kreistag nimmt den geänderten Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) der Projektentwicklung Eifel Energien GmbH zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises -2Euskirchen in den Gremien des ene-Konzerns sowie die Vertreter der KEV Energie GmbH in der Gesellschafterversammlung der KEVER PBB gem. dem v. g. Beschluss abzustimmen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: 1. Ausgangslage Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 09.10.2013 bereits der Beteiligung der KEVER ProjektBetriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) mit einem Geschäftsanteil von 8.500 € (1/3) gemeinsam mit der RWE Deutschland AG und Herrn Manfred Mundt an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ zugestimmt. Die Gesellschaftsgründung war insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung des Projektes „Bürgerwindpark Schneifel“ beabsichtigt. Da der Zuschlag für dieses Projekt nicht erwirkt werden konnte, wurde die Gründung der Gesellschaft zunächst nicht weiter verfolgt. In jüngerer Zeit hat die geplante Gesellschaft wieder zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die C4 Planung und Betreuungs-GmbH (Geschäftsinhaber: Manfred Mundt) und die KEVER PBB haben in mehreren Projekten bereits Standorte (überwiegend in den Verbandsgemeinden Neuerburg und Prüm) über Pachtverträge gesichert. Ziel der beiden Beteiligten ist es, die PEE GmbH nun doch – ohne unmittelbare Beteiligung der RWE Deutschland AG – zu gründen und gemeinsam Windenergieprojekte zu entwickeln und zu realisieren. 2. Beteiligungs- und Betreibermodell Die KEVER PBB und die C4 beabsichtigen im Anteilsverhältnis von jeweils 50 % eine gemeinsame Gesellschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu gründen. Die Projektentwicklungsgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH gegründet werden und den Namen „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ (PEE GmbH) tragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Planung, der Bau und/oder der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen, schwerpunktmäßig in der rheinland-pfälzischen Eifel. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die PEE soll dabei als Generalunternehmer im Auftrag zukünftiger Betreibergesellschaften agieren, eine Beteiligung mit Eigenkapital an den fertig gestellten Erneuerbare-Energien-Anlagen ist nicht beabsichtigt. Die zukünftigen Betreibergesellschaften sollen jeweils in der Rechtform einer GmbH & Co. KG ausgestaltet werden. Die Gründung entsprechender Komplementär Verwaltungs-GmbHs wird zur gegebenen Zeit ebenfalls erforderlich. Ob sich Konzerngesellschaften der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an den v. g. Gesellschaften beteiligen werden, bleibt entsprechenden Beschlüssen vorbehalten. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den als Anlage 2 beigefügten Bericht an den Kreistag verwiesen. -3- 3. Kommunalrechtliches Verfahren Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden bereits in einer Anlage zu V 61/2013 zusammengefasst und dem Kreistag zur Kenntnis gebracht. Aufgrund der geänderten Sachlage wurde dieser Bericht aktualisiert und als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Erbringung verbundener Dienstleistungen, welche den Zuständigkeitsbereich der v. g. Selbstverwaltungsorganisationen berühren, erfolgt nicht und ist auch weiterhin nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt. Die Aufnahme einer überörtlichen energiewirtschaftlichen Betätigung ist gem. § 53 KrO NRW i.V.m. § 107a Abs. 3 GO NRW zulässig, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Kreises steht und die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften gewahrt sind. Bei der Versorgung mit Strom und Gas gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. Eine Wettbewerbseinschränkung wird durch die Gründung der PEE GmbH nicht erfolgen, da es sich lediglich um eine Planungs- und Projektierungsgesellschaft handelt. 4. Sonstiges Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)