Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
460 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
18.08.14, 14:46
Aktualisiert
18.08.14, 14:46
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Inhalt der Datei
Anlage 2 zu V 53/2014
Seite 1
Bericht
zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der
beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden
„Projektentwicklung Eifel Energien GmbH”
Kall, 08. August 2014
Anlage 2 zu V 53/2014
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Bericht an den Kreistag – Gründung „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................................... II
1 Vorbemerkung .................................................................................................................... 1
2 Geplantes Vorhaben ........................................................................................................... 1
3 Chancen und Risiken .......................................................................................................... 2
4 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten
der jeweils handelnden Gewerkschaften ............................................................................ 4
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Bericht an den Kreistag – Gründung „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“
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Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird die Bedeutung des Bürgers
und der Kommunen an einer dezentralen Energiewende und dem landesweiten Ausbau der
Erneuerbaren Energieversorgung ausdrücklich gewünscht. Erklärtes Ziel der Regierung ist
hierbei die bilanzielle Deckung des landesweiten Stromverbrauchs durch Erneuerbare Energien bis 2030.
Auch die ene-Gruppe hat sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft angenommen
und sich dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verschrieben. Im Kontext mit unserer Gesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung regenerativer Projekte, der KEVER PBB mbH
(KEVER), steht derzeit das erste entwickelte Großprojekt, der Bürgerwindpark Schleiden mit
6 Windenergieanlagen (WEA) und einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 31 Mio. Euro,
kurz vor der Inbetriebnahme.
Parallel zur Realisierung des Bürgerwindparks Schleiden hat die KEVER weitere Projekte
angestoßen. In diesem Zusammenhang hatte der Kreistag Euskirchen der KEVER im Herbst
2013 die Beteiligung an einer Gesellschaft zur gemeinsamen Projektierung von WEA bereits
bewilligt, damals vor dem Hintergrund des anstehenden Großprojektes Schneifel. Da der Zuschlag für dieses Projekt nicht erwirkt werden konnte, wurde die Gründung der PEE jedoch
zunächst nicht weiter verfolgt.
In jüngerer Zeit hat die Gründung der PEE wieder zunehmend an Bedeutung gewonnen. So
haben KEVER und C4 Planung und Betreuungs-GmbH ( nachfolgend C4 genannt) in mehreren Projekten in Kooperation bereits Standorte über Pachtverträge gesichert. In der Verbandsgemeinde Neuerburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hat die C4 bereits in größerem Umfang weitere WEA-Standorte in Windenergie-Eignungsgebieten gesichert und ist derzeit auf der Suche
nach einem kompetenten Partner. Es finden daher bereits erneut intensive Gespräche zwischen KEVER und C4 statt mit dem Ziel, die PEE (mit C4 und KEVER als Gesellschaftern)
nun zu gründen und gemeinsam Windenergieprojekte zu entwickeln und zu realisieren. Parallel zur Projektierung der WEA auf bereits gesicherten Flächen sollen weitere WEA-Standorte
gemeinsam gesichert und entwickelt werden.
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Geplantes Vorhaben
KEVER und C4 beabsichtigen im Anteilsverhältnis von jeweils 50 % eine gemeinsame Gesellschaft (PEE GmbH) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu gründen. Die Projektentwicklungsgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH gegründet
werden und den Namen „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ (PEE) tragen
.
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Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Planung, der Bau und/oder der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen, schwerpunktmäßig in der rheinland-pfälzischen
Eifel. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen
berechtigt, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die PEE soll dabei als
Generalunternehmer im Auftrag zukünftiger Betreibergesellschaften agieren, eine Beteiligung
mit Eigenkapital an den fertig gestellten Erneuerbare-Energien-Anlagen ist nicht beabsichtigt.
Sitz der Gesellschaft PEE soll Prüm sein, wobei nach derzeitigem Stand Räumlichkeiten der
Kommunalen Netze Eifel AöR (KNE) genutzt werden sollen. Mit dieser Ansiedlung soll zum
einen das Konzept der regionalen Wertschöpfung gewahrt werden. Gleichzeitig soll hierdurch
ein neuer Markt besser erschlossen werden.
Die C4 wird sich bis zur Gründung der Projektierungsgesellschaft im Namen der zukünftigen
Gesellschaft um die Sicherung der für die Projektierung relevanten Flächen kümmern.
KEVER und C4 werden die Projekte operativ bearbeiten und übernehmen die durch Personal
entstehenden Planungskosten, die der PEE dann in Rechnung gestellt werden und von dieser
mit der späteren Betreibergesellschaft abgerechnet werden.
Es ist die Überzeugung der in der Projektierungsgesellschaft zusammengeschlossenen Gesellschafter, dass eine enge Zusammenarbeit zur Entwicklung regionaler, bürgernaher Windprojekte ein zukunftsfähiges Modell darstellt, welches auch langfristig großen Anklang bei
Kommunen und Verbandsgemeinden finden wird. Der Aktionsrahmen der Projektierungsgesellschaft sollte hierbei aufgrund der regionalen Verwurzelung aller Akteure schwerpunktmäßig innerhalb der rheinland-pfälzischen Eifel liegen.
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Chancen und Risiken
Zur Einschätzung der Marktfähigkeit einer zu gründenden Projektentwicklung Eifel Energien GmbH (PEE) ist die detaillierte Sondierung und Darlegung aller relevanten Chancen und
Risiken essentiell.
Mit der zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Reform des EEG sollte die Einspeisevergütung
näher am Markt ausgerichtet werden. Für die Windenergie, voraussichtlicher Schwerpunkt
der zu gründenden PEE, liegen die größten Veränderungen in sinkenden Vergütungssätzen
sowie in der Verpflichtung zur Direktvermarktung. Zudem soll ab dem Jahr 2017 der Ausbau
von Erneuerbare-Energien-Anlagen über ein Ausschreibungssystem erfolgen. Das konkrete
Verfahren hierzu ist noch ungewiss, weshalb die Planungssicherheit über das Jahr 2016 hinaus bis zur endgültigen Festlegung eines Ausschreibungsmodells noch nicht gegeben ist.
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Dieser Entwicklung im förderpolitischen Rahmen steht der positive Aspekt gegenüber, Strom
aus Erneuerbaren Quellen nicht über das EEG vergüten zu lassen, sondern direkt zu vermarkten. Die steigende Marktfähigkeit von Erneuerbarem Strom führt unmittelbar zu einer wachsenden Marktintegration, sodass Auswirkungen der möglichen EEG-Novelle abgefedert und
Strom aus Erneuerbarer Energien weiterhin gewinnbringend vermarktet werden kann. Erneuerbare Energien werden sich auch in Zukunft einer wachsenden Bedeutung erfreuen, da die
konventionellen Energieträger Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran, auf denen sich die globale
Weltwirtschaft nach wie vor stützt, endlich sind und daher die Beschaffungskosten für diese
Rohstoffe weiter steigen. Erneuerbare Energien sind demgegenüber preisunempfindlich, da
sie nur in minimalem Umfang von steigenden Rohstoffpreisen tangiert sind. Demgegenüber
unterliegen Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie witterungsbedingten Einflüssen.
Neben der Frage nach der förderpolitischen Neuausrichtung des EEG existiert für eine Projektierungsgesellschaft natürlich auch das Risiko der Übernahme von Risikokapital: Bis zum
erfolgreichen Verkauf der Projektrechte bzw. der realisierten Energieanlage trägt die Gesellschaft das Planungsrisiko für die zur Genehmigung notwendigen Gutachten und die personellen Planungskosten, so dass bei Scheitern eines Projektes ein negatives Ergebnis resultiert.
Durch entsprechende Fachkompetenz können risikobehaftete Projekte jedoch bereits im Vorfeld als solche identifiziert und die Planungen frühzeitig eingestellt werden.
Für die Projektierung von WEA bestehen auch unter dem EEG 2014 die Risiken insbesondere
im BImSch-Genehmigungsverfahren. Häufig kann hierbei aufgrund artenschutzrechtlicher
Restriktionen (z.B. Rotmilan- oder Schwarzstorch-Populationen) eine Genehmigung verwehrt
werden. In entsprechenden gutachterlichen Untersuchungen für die aktuell anstehenden Projekte Neuerburg I und Hollnich konnten bislang keine artenschutzrechtlich relevanten Populationen festgestellt werden. Somit sinkt das Risiko einer Genehmigungsverwehrung für diese
Standorte.
Bei Windparks, welche nach dem Jahr 2016 geplant werden, ist der Erfolg eines Projektes
zusätzlich zur BImSch-Genehmigung auch vom Ausgang der Ausschreibung abhängig. Nur
im Fall eines Zuschlages können aus dem eingesetzten Risikokapital wieder Kapitalrückflüsse
generiert werden.
Immer häufiger wird von Kommunen und Flächeneigentümern eine Steigerung der regionalen
Wertschöpfung gefordert, was sich auch mit dem Leitbild der KEVER deckt. Über eine Ansiedlung der PEE in der rheinland-pfälzischen Eifel kann diesem Anspruch entsprochen werden und die Chancen auf einen Projektzuschlag können erhöht werden. Zudem kann auf diese
Weise die Fachkompetenz der in der Region verwurzelten Experten optimal verknüpft werden, wobei sich die durch eine Zusammenarbeit induzierten Synergieeffekte zusätzlich positiv
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auf den Unternehmenserfolg auswirken. Auch die aktive Einbeziehung der Bürger vor Ort
kann über kürzere Wege – und damit persönlicher – erfolgen.
Aufgrund ihres regionalen Bezuges verfügen die Gesellschafter bereits heute über ein weit
verzweigtes Netzwerk in Politik und Gesellschaft, welches durch den unmittelbaren Bezug zu
den Bürgerinnen und Bürgern von großer Bedeutung für den zukünftigen Unternehmenserfolg
ist. Der Aufwand für die Akquise von wirtschaftlich tragfähigen Projekten wird aufgrund der
bürgerorientierten, transparenten Erscheinungsform der zukünftigen Projektierungsgesellschaft daher als sehr gering eingestuft. Bereits vor Gründung der Projektierungsgesellschaft
verfügen die zukünftigen Gesellschafter über Projekte, welche die Aufnahme von Planungstätigkeiten von Beginn an sicherstellen würden.
Die direkte Nähe einer regional verankerten PEE zu Bürgern und Kommunen dürfte die Akzeptanz der Windenergieprojekte steigen lassen. Somit sinkt die Wahrscheinlichkeit von Bürgerprotesten und Einwänden, sodass eine schnellere Umsetzung gewährleistet werden kann.
Trotz der veränderten Rahmenbedingungen durch das EEG 2014 bleibt die Investition in
Windenergie attraktiv. Gerade vor dem Hintergrund eines niedrigen Zinsniveaus ist auch in
Zukunft von einem regen Beteiligungsinteresse an Windparks auszugehen. Zurzeit sind aktuellen Anfragen zur Folge Windparks bei Investoren sehr gefragt. Somit dürfte der Verkauf
von Anteilen von fertigen Windparks weiterhin mit einer attraktiven Rendite möglich sein.
Aufgrund der dargelegten Chancen und Risiken kann zusammenfassend die Gründung der
Projektentwicklung Eifel Energien GmbH unbedingt empfohlen werden. Das Unternehmenskonzept ist nach Einschätzung der beiden Gesellschafter KEVER und C4 in hohem Maße
belastbar und verspricht trotz der genannten Risiken eine langfristig belastbare Wirtschaftlichkeitsentwicklung.
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Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und
die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften
Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht
beabsichtigt.