Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
24.08.15, 17:07
Aktualisiert
24.08.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
57/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.03.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 57/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
16.03.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen,
a) die Düsseldorfer Straße und
b) die Straße „Hinter den Hecken“
als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Beschlussentwurf genannten Straßen werden entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine