Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 17:07
Aktualisiert
27.04.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
72/2015
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.04.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 72/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
20.04.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Bedarfszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Zum 31.03.2015 wurde bei der Bezirksregierung in Köln ein Antrag auf Fördermittel für 749 Teilnehmer/innen an der Betreuung im offenen Ganztag, darunter 27 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und fünf Flüchtlingskinder gestellt (siehe Anlage). Damit liegt die Betreuungsquote bei 57,6 %.
Es werden Zuwendungen in Höhe von 787.177 € erwartet. Die Stadt zahlt als Eigenanteil insgesamt
486.882,50 €, so dass pro zu betreuendem Kind und Schuljahr 1.701,01 € zur Verfügung steht.
Zum Vergleich sind die tatsächlichen OGS- Teilnehmerzahlen am jeweiligen Stichtag (erster Schultag nach
den Herbstferien) der letzten drei Schuljahre in der Anlage 2 aufgeführt.
Das Land hat durch eine Erlassänderung die Landeszuweisung für die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen (bisher 935 € pro OGS-Kind pro Schuljahr, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 1.890 €) erhöht, um der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerung bei den Personalkosten Rechnung
zu tragen. Ab 2016 soll es dann jährlich eine Dynamisierung des Landesanteils in Höhe von zusätzlich 1,5 %
geben.
Die neuen Fördersätze betragen
ab 01.02.2015 (950 €/1.918 €),
ab 01.08.2015 (965 €/1.946 €),
ab 01.08.2016 (979 €/ 1.975 €).
Der Pflichteigenanteil des Schulträgers (Stadt Wesseling) beträgt ab dem 01.02.2015 416 € (bisher 410 €),
ab dem 01.08.2015 422 € und ab dem 01.08.2016 428 € pro OGS-Kind und Schuljahr. Diese zusätzlichen
Kosten für die Stadt werden kompensiert durch entsprechende Kürzungen des freiwilligen Anteils der Stadt
für die OGS-Betreuung, der bisher 242,50 € für ein OGS-Kind pro Schuljahr und 185 € für ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf betrug.
Nach dem neuen Erlass werden darüber hinaus erhöhte Fördersätze (wie bei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) für neu zugewanderte und einer Schule zugewiesene Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (Sinti und Roma) gewährt. Die erhöhten Fördersätze können nur
für Kinder gewährt werden, die im Schulhalbjahr vor Beginn der Förderung neu zugewandert sind und noch
nicht an den außerunterrichtlichen Angeboten einer Offenen Ganztagsschule teilnehmen. Der Zeitraum der
Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese Personengruppe gilt für zwölf Monate.