Daten
Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.06.15, 13:02
Aktualisiert
08.06.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Bericht des Aufsichtsrates
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 und der Lagebericht wurden durch die
W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Köln geprüft.
Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 317 HGB unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Der Prüfungsbericht gab dem Aufsichtsrat keine Veranlassung zu besonderen Bemerkungen.
Während des Geschäftsjahres 2014 hat sich der Aufsichtsrat in mehreren Sitzungen von der
Geschäftsführung Bericht erstatten lassen und deren Tätigkeit überwacht.
Außerdem wurden ihm schriftliche Unterlagen über Lage und Entwicklung der Gesellschaft
zur Verfügung gestellt.
Der Aufsichtsrat hat entsprechend seiner satzungsmäßigen Zuständigkeit an den
zustimmungsbedürftigen Entscheidungen mitgewirkt.
Dem Aufsichtsrat liegen der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag über die
Verwendung des Gewinnes vor. Er billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten
Jahresabschluss.
Dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Gewinnverwendung schließt sich der
Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für die im Geschäftsjahr 2014 geleistete Arbeit.
Wesseling, 10. Juni 2015
Der Aufsichtsratsvorsitzende