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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
09.03.15, 13:02
Aktualisiert
09.03.15, 13:02
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 2/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.01.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 2/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Margarita Papasteriadi 08.01.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2014/2015 Beschlussentwurf: a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem In § 9 des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern geregelt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Räten der Kindertageseinrichtung besprochen und für das Kindergartenjahr 2014 – 2015 festgelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage sind als Anlage beigefügt. 2. Lösung 2.1. Städtische Tageseinrichtungen In Kooperation mit den Leiterinnen der städtischen Einrichtungen wurden zu Beginn des „Kindergartenjahres“ die Öffnungs- und Schließzeiten abgestimmt. Diese vorgeschlagenen zeitlichen Regelungen wurden anschließend in den jeweiligen Kita-Räten der Einrichtungen beraten und beschlossen. Die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen, der in den Oster-, Sommer-und/oder den Herbstferien geschlossenen Einrichtungen, organisieren in Notfällen in Absprache mit den Eltern rechtzeitig Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, in jenen Einrichtungen, die geöffnet haben. Es entstehen keine Versorgungslücken, da allen Eltern bei Betreuungsschwierigkeiten in den Sommerferien ein Alternativplatz in einer anderen Einrichtung angeboten wird. Beispielsweise schließen sechs städtische Einrichtungen im Jahr 2015 jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien, alle anderen demzufolge die letzten 3 Wochen. Die städtischen Einrichtungen bieten -neben der Möglichkeit 25 Stunden zu „buchen“- Übermittagsbetreuung in Form von 45 Stunden-Plätzen oder Plätzen mit 35 Stunden in Blockform an. Die Kinder werden in der Blockform mindestens sieben Stunden am Stück betreut und erhalten gegen Bezahlung ein warmes Mittagessen. Die Verwaltung schlägt vor, den in der beigefügten Liste angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kinder-Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2014 – 2015 zuzustimmen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten an veränderte Bedarfslagen, wird vereinbarungsgemäß Anfang des nächsten Jahres, im Zuge des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss, erfolgen. 2.2. Tageseinrichtungen freier Träger Die Verwaltung hat die freien Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die Öffnungszeiten für das folgende Kindergartenjahr mitzuteilen. In der Anlage sind die im Kindergartenjahr 2014/2015 vorgesehenen Öffnungs- und Schließzeiten dieser Tageseinrichtungen aufgelistet. Alle kath. Einrichtungen beabsichtigen in der zweiten Hälfte der Sommerferien die Einrichtungen zu schließen. Eine Betreuungsumfrage bei den Eltern wird ergeben, welche Kinder in Form einer Notvertretung in der kath. Kita St. Thomas untergebracht werden. Die evangelische Kita Kita Alfterstraße „Apfelbaum“ wird in der ersten Hälfte der Sommerferien schließen, die Kita Kronenweg „Pusteblume“ und Kita Kastanienweg „Arche Noah“ in der zweiten Hälfte. Die zwei Einrichtungen der AWO haben ebenfalls geteilte Öffnungszeiten, so dass dort eine Notvertretung ebenfalls möglich ist. Der Naturkindergarten Entenfang wird in der ersten Hälfte der Sommerferien die Einrichtung schließen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.