Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 30 zur Antrag CDU
30
Vogelsang ip gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in
die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Soweit ein Gesellschafter mehr als ein Mitglied
entsendet, ist ein Stimmführer zu benennen.
Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist gem. § 8 Abs. 1 Satz
4 des Gesellschaftsvertrages zulässig.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§
35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu
entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu
bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu
verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden
sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
b) Aufsichtsrat
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, wovon 3
vom Kreis Euskirchen entsandt werden. Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages ist
die Benennung von Stellvertretern zulässig.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und
3 KrO).
Bisherige Vertreter/innen des Kreises:
a) Gesellschafterversammlung
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
AV Poth, Manfred
Jülich, Urban-Josef
Ramers, Markus
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
CDU
SPD
LR Rosenke, Günter
Stolz, Ute
Schmitz, Uwe
CDU
SPD
Zum Stimmführer war Herr Urban-Josef Jülich bestimmt.
b) Aufsichtsrat
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
AV Poth, Manfred
Reidt, Josef
Schmitz, Uwe
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
CDU
SPD
LR Rosenke, Günter
Kolvenbach, Bernd
Ramers, Markus
CDU
SPD
Anlage 30 zur Antrag CDU
Beschlussentwurf:
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch __3___ Person(en)
vertreten werden soll.
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
Mertens, Johannes______________
Jülich, Urban-Josef______________
3.
Kunz, Emmanuel________________
Ramers, Markus________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird Herr Johannes Mertens___ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder Herr Emmanuel Kunz_____ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu
Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen in den Aufsichtsrat der Vogelsang ip gGmbH:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
Reidt, Josef____________________
Stolz, Ute________________________
3.
Ramers, Markus_________________
Kunz, Emmanuel__________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.