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Antrag CDU (Anlage 9 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Antrag CDU (Anlage 9 zur Antrag CDU) Antrag CDU (Anlage 9 zur Antrag CDU)

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Inhalt der Datei

Anlage 9 zur Antrag CDU 9 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer GmbH (AGIT) a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der AGIT und als solches gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung und gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages einen Vertreter/eine Vertreterin in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Benennung von Stellvertretern /Stellvertreterinnen für den Fall der Verhinderung ist zulässig. Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises waren: a) Gesellschafterversammlung Ordentliches stimmb. Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) Johannes Esser LR Rosenke, Günter CDU b) Aufsichtsrat Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) LR Rosenke, Günter AV Poth, Manfred Beschlussentwurf: a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der AGIT: Ordentliches stimmb. Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) ____Herrn Franz Cremer______ __Herrn Hans-Peter Wasems______________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Anlage 9 zur Antrag CDU b) Aufsichtsrat Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der AGIT: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) ___Herrn Manfred Poth________ _____Herrn Franz Cremer________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.