Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zur Antrag CDU
8
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
a) Gesellschafterversammlung
b) Aufsichtsrat
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der RVK GmbH. § 16 des Gesellschaftsvertrages gibt die Anzahl der
Mitglieder der Gesellschafterversammlung nicht vor. Bisher wurde der Kreis Euskirchen durch eine
Person vertreten.
In die Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH war bisher Herr Hans Schmitz
(SPD) entsandt.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung
bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§
35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu
entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu
bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu
verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden
sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist der Kreis berechtigt, einen Vertreter/eine Vertreterin
in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Vertretung des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat wurde bisher von Herrn Landrat Günter Rosenke
wahrgenommen.
Für die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat gelten die
Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Beschlussentwurf:
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _1__ Person(en)
vertreten wird.
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der
Regionalverkehr Köln GmbH:
Ordentliches Mitglied:
___________Herrn Hans Schmitz__________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter bestellt ist, übt der/die bisherige
Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Anlage 8 zur Antrag CDU
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird ________________ zum/zur
stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln
GmbH:
Ordentliches Mitglied:
____________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter bestellt ist, übt der/die bisherige
Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.