Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag CDU (Anlage 8 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Antrag CDU (Anlage 8 zur Antrag CDU) Antrag CDU (Anlage 8 zur Antrag CDU)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Anlage 8 zur Antrag CDU 8 Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der RVK GmbH. § 16 des Gesellschaftsvertrages gibt die Anzahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung nicht vor. Bisher wurde der Kreis Euskirchen durch eine Person vertreten. In die Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH war bisher Herr Hans Schmitz (SPD) entsandt. Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist der Kreis berechtigt, einen Vertreter/eine Vertreterin in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Vertretung des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat wurde bisher von Herrn Landrat Günter Rosenke wahrgenommen. Für die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Beschlussentwurf: a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _1__ Person(en) vertreten wird. Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH: Ordentliches Mitglied: ___________Herrn Hans Schmitz__________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Anlage 8 zur Antrag CDU Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird ________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. b) Aufsichtsrat Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH: Ordentliches Mitglied: ____________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.