Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
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Anlage 23 zur Antrag CDU
23
Zweckverband Naturpark Rheinland
a) Verbandsversammlung
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland besteht die Verbandsversammlung
aus 18 Vertretern der Verbandsmitglieder, wovon der Kreis Euskirchen 3 Vertreter/innen entsendet. Für
jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine
Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung).
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen werden durch die
Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den
Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt (§ 15 GKG).
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
b) Verbandsausschuss
Gemäß § 10 der Satzung besteht der Verbandsausschuss aus je einem Vertreter/einer Vertreterin jedes
Verbandsmitgliedes. Für jedes Mitglied des Verbandsausschusses ist für den Fall der Verhinderung ein
Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung).
Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der
Verbandsmitglieder aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur
Verbandsversammlung gewählt.
Der Kreis hat mithin nur ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung.
Für die Ausübung des Vorschlagsrechts gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2
KrO).
c) Planungsausschuss Nord und Planungsausschuss Süd
Nach § 13 der Satzung ist innerhalb des Verbandsgebietes der Planungsausschuss Nord zuständig für
das Gebiet der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises und des Kreises Euskirchen. Der Planungsausschuss
Süd ist innerhalb des Verbandsgebietes zuständig für das Gebiet der Stadt Bonn und des Rhein-SiegKreises.
Nach § 14 der Satzung bestehen die Planungsausschüsse aus je einem Vertreter jedes
Verbandsmitgliedes sowie dem Hauptverwaltungsbeamten der im Zuständigkeitsbereich jeweils
belegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden als deren Vertreter.
Für jedes Mitglied der Planungsausschüsse ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine
Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Hauptverwaltungsbeamten der belegenen
kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich durch einen Bediensteten ihrer Verwaltung
vertreten lassen.
Die Vertreter/innen der Verbandsmitglieder und deren Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der
Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung gewählt.
Daraus folgt, dass der Kreis ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung für die Wahl eines
Mitgliedes des Planungsausschusses Nord sowie dessen Stellvertreter/in hat. Ebenso hat der Kreis ein
Vorschlagsrecht für die Wahl eines Mitgliedes des Planungsausschusses Süd und dessen
Stellvertreter/in. Dabei ist nicht gefordert, dass die Vorgeschlagenen Mitglieder der
Anlage 23 zur Antrag CDU
Verbandsversammlung sein müssen. Ihre Wahlzeit endet mit Ablauf der Wahlzeit der
Verbandsversammlung. Vor Ablauf der Wahlzeit können sie auf Vorschlag des von ihnen vertretenen
Verbandsmitgliedes abberufen werden.
Das Vorschlagsrecht für die Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen im Planungsausschuss Nord
sowie im Planungsausschuss Süd wird vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
ausgeübt (§ 35 Abs. 2 KrO).
a) Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung waren:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
AV Poth, Manfred
2.
3.
Rhiem, Josef Carl
Hettmer, Heinrich
Blindert, Achim
(GBL IV/Kreisverwaltung)
Nußbaum, Hans Peter
Rhiem, Margret
CDU
SPD
CDU
SPD
b) Bisheriger Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss war:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Rhiem, Margret
SPD
c) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord war:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Hettmer, Heinrich
SPD
d) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd war:
Ordentliches Mitglied:
Nußbaum, Hans Peter
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Schulte, Andreas
SPD
Anlage 23 zur Antrag CDU
Beschlussentwurf:
a) Verbandsversammlung
Der Kreistag entsendet folgende Vertreter/innen als Mitglieder in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Naturpark Rheinland bzw. als deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen
(gebundene Vertretung):
1.
____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
Gerdemann, Rita________________
Stickeler, Karsten_______________
3.
Schmitz, Stefan_________________
Hettmer, Heinrich_______________
b) Verbandsausschuss
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl
folgender Mitglieder aus der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
Gerdemann, Rita____________________
Hettmer, Heinrich_______________
c) Planungsausschuss Nord
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl
folgender Personen in den Planungsausschuss Nord vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
Wolter, Leo________________________
Hettmer, Heinrich________________
d) Planungsausschuss Süd
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl
folgender Personen in den Planungsausschuss Süd vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
Hettmer, Heinrich____________________
Stickeler, Karsten_________________