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Antrag CDU (Anlage 23 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Antrag CDU (Anlage 23 zur Antrag CDU) Antrag CDU (Anlage 23 zur Antrag CDU) Antrag CDU (Anlage 23 zur Antrag CDU)

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Inhalt der Datei

Anlage 23 zur Antrag CDU 23 Zweckverband Naturpark Rheinland a) Verbandsversammlung Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland besteht die Verbandsversammlung aus 18 Vertretern der Verbandsmitglieder, wovon der Kreis Euskirchen 3 Vertreter/innen entsendet. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt (§ 15 GKG). Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). b) Verbandsausschuss Gemäß § 10 der Satzung besteht der Verbandsausschuss aus je einem Vertreter/einer Vertreterin jedes Verbandsmitgliedes. Für jedes Mitglied des Verbandsausschusses ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung gewählt. Der Kreis hat mithin nur ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung. Für die Ausübung des Vorschlagsrechts gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). c) Planungsausschuss Nord und Planungsausschuss Süd Nach § 13 der Satzung ist innerhalb des Verbandsgebietes der Planungsausschuss Nord zuständig für das Gebiet der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises und des Kreises Euskirchen. Der Planungsausschuss Süd ist innerhalb des Verbandsgebietes zuständig für das Gebiet der Stadt Bonn und des Rhein-SiegKreises. Nach § 14 der Satzung bestehen die Planungsausschüsse aus je einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes sowie dem Hauptverwaltungsbeamten der im Zuständigkeitsbereich jeweils belegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden als deren Vertreter. Für jedes Mitglied der Planungsausschüsse ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Hauptverwaltungsbeamten der belegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich durch einen Bediensteten ihrer Verwaltung vertreten lassen. Die Vertreter/innen der Verbandsmitglieder und deren Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung gewählt. Daraus folgt, dass der Kreis ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung für die Wahl eines Mitgliedes des Planungsausschusses Nord sowie dessen Stellvertreter/in hat. Ebenso hat der Kreis ein Vorschlagsrecht für die Wahl eines Mitgliedes des Planungsausschusses Süd und dessen Stellvertreter/in. Dabei ist nicht gefordert, dass die Vorgeschlagenen Mitglieder der Anlage 23 zur Antrag CDU Verbandsversammlung sein müssen. Ihre Wahlzeit endet mit Ablauf der Wahlzeit der Verbandsversammlung. Vor Ablauf der Wahlzeit können sie auf Vorschlag des von ihnen vertretenen Verbandsmitgliedes abberufen werden. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen im Planungsausschuss Nord sowie im Planungsausschuss Süd wird vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ausgeübt (§ 35 Abs. 2 KrO). a) Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung waren: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. AV Poth, Manfred 2. 3. Rhiem, Josef Carl Hettmer, Heinrich Blindert, Achim (GBL IV/Kreisverwaltung) Nußbaum, Hans Peter Rhiem, Margret CDU SPD CDU SPD b) Bisheriger Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss war: Ordentliches Mitglied: Rhiem, Josef Carl Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) CDU Rhiem, Margret SPD c) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord war: Ordentliches Mitglied: Rhiem, Josef Carl Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) CDU Hettmer, Heinrich SPD d) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd war: Ordentliches Mitglied: Nußbaum, Hans Peter Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) CDU Schulte, Andreas SPD Anlage 23 zur Antrag CDU Beschlussentwurf: a) Verbandsversammlung Der Kreistag entsendet folgende Vertreter/innen als Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland bzw. als deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. ____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. Gerdemann, Rita________________ Stickeler, Karsten_______________ 3. Schmitz, Stefan_________________ Hettmer, Heinrich_______________ b) Verbandsausschuss Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgender Mitglieder aus der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) Gerdemann, Rita____________________ Hettmer, Heinrich_______________ c) Planungsausschuss Nord Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgender Personen in den Planungsausschuss Nord vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) Wolter, Leo________________________ Hettmer, Heinrich________________ d) Planungsausschuss Süd Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgender Personen in den Planungsausschuss Süd vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) Hettmer, Heinrich____________________ Stickeler, Karsten_________________