Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Antrag CDU
1
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ)
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
(KDVZ) besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der
Verbandsmitglieder. Der Vertreter/Die Vertreterin wird durch die Vertretungskörperschaft für deren
Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für das Mitglied
der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu
bestellen.
Für die Wahl des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze
der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter:
CDU
Cremer, Franz
SPD
Beschlussentwurf:
Der Kreistag wählt als Vertreter des Kreises Euskirchen
_______Herrn Karsten Stickeler_______
zum ordentlichen Mitglied und
_____Herrn Emmanuel Kunz_______
zum/zur Stellvertreter/in
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-ErftRur (KDVZ).
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.