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Antrag CDU (Anlage 10 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Antrag CDU (Anlage 10 zur Antrag CDU)

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Inhalt der Datei

Anlage 10 zur Antrag CDU 10 Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. Die Anzahl der Vertreter in der Mitgliederversammlung ist in der Satzung des Vereins Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. nicht geregelt. Gem. § 5 Abs. 2 der Satzung kann jedes Mitglied sein Stimmrecht mit den ihm zustehenden Stimmen nur einheitlich ausüben. Bisher erfolgte die Vertretung des Kreises Euskirchen durch eine Person und deren Stellvertreter/in. Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises Mitgliederversammlung waren: zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) AV Poth, Manfred Waasem, Thilo in der CDU Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Mitgliederversammlung durch _1__ Person(en) vertreten wird. Der Kreistag wählt als Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) __Herrn Manfred Poth____________ ____Herrn Stefan Schmitz______________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.