Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 10 zur Antrag CDU
10
Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.
Die Anzahl der Vertreter in der Mitgliederversammlung ist in der Satzung des Vereins Eifel-Touristik
Agentur NRW e. V. nicht geregelt. Gem. § 5 Abs. 2 der Satzung kann jedes Mitglied sein Stimmrecht mit
den ihm zustehenden Stimmen nur einheitlich ausüben.
Bisher erfolgte die Vertretung des Kreises Euskirchen durch eine Person und deren Stellvertreter/in.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung
bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§
35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu
entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu
bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu
verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden
sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises
Mitgliederversammlung waren:
zur
Wahrnehmung
der
Mitgliedschaftsrechte
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
AV Poth, Manfred
Waasem, Thilo
in
der
CDU
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Mitgliederversammlung durch _1__ Person(en) vertreten
wird.
Der Kreistag wählt als Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Mitgliederversammlung des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
__Herrn Manfred Poth____________
____Herrn Stefan Schmitz______________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.