Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Antrag CDU
2
Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur
Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der „Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur“
entsendet der Kreis Euskirchen ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.
Für die Bestellung des Vertreters / der Vertreterin des Kreises Euskirchen gelten die Grundsätze der
Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Die Vertretung des Kreises Euskirchen im Kuratorium der Förderstiftung wurde bisher von Herrn
Heinrich Hettmer (SPD) wahrgenommen.
Beschlussentwurf:
Der Kreistag entsendet als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode
____Herrn Heinrich Hettmer_________
in das Kuratorium der Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter/in bestellt ist, übt der/die bisherige
Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.