Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 12 zur Antrag CDU
12
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
a) Veranstaltergemeinschaft
Der Verein „Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.“ ist verantwortlich
für die Veranstaltung und Verbreitung von lokalem Rundfunk im Kreis Euskirchen.
Gemäß § 4 der Satzung entsendet der Kreistag zwei Mitglieder in die Mitgliederversammlung der
Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.
Stellen, die - wie der Kreistag - mehrere Mitglieder entsenden, müssen gemäß § 3 der Satzung
mindestens zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen.
Die Mitglieder müssen dem Kreistag nicht angehören (§ 4 der Satzung); sie sind an die Beschlüsse des
Kreistages nicht gebunden (§ 7 der Satzung).
Für die Bestellung des vom Kreistag zu benennenden Mitglieds der Veranstaltergemeinschaft gelten die
Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
b) Gesellschafterversammlung
Nach dem Landesrundfunkgesetz NRW setzt die Zulassung einer Veranstaltergemeinschaft zur
Ausstrahlung lokaler Hörfunkprogramme eine vertragliche Vereinbarung mit einer Betriebsgesellschaft
voraus. Zu diesem Zweck ist als Betriebsgesellschaft die Radio Euskirchen GmbH & Co. KG gegründet
worden.
Der Kreis Euskirchen ist als Gesellschafter/Kommanditist mit 25 % an der Radio Euskirchen
GmbH & Co. KG beteiligt. Zur Wahrnehmung der Rechte in der Gesellschafterversammlung ist ein
Vertreter/eine Vertreterin und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin zu benennen.
Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die
Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises waren:
a) Veranstaltergemeinschaft
Mitglieder:
1.
2.
AV Poth, Manfred
Zibell, Maria
CDU
b) Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Ramers, Markus
Stellvertreter/in:
SPD
Schneider Hans-Erhard
CDU
Anlage 12 zur Antrag CDU
Beschlussentwurf:
a) Veranstaltergemeinschaft
Der Kreistag entsendet für den Kreis Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode als Mitglieder in die
Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.:
Mitglieder:
1.
_______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
__Frau Stefanie Seidler____________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag entsendet für den Kreis Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode
_________Herrn Dominik Schmitz_________
zum Mitglied und
________Herrn Emmanuel Kunz_______
zum/zur Stellvertreter/in
in die Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.