Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 11 zur Antrag CDU
11
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR
Nach § 6 der Institutsordnung des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln ist zur
Unterstützung und Beratung des Institutsvorstehers ein Institutsausschuss eingerichtet. In den
Institutsausschuss werden für 5 Jahre, längstens jedoch für die Dauer ihres Mandats, u. a. zwei vom
Kreistag des Kreises Euskirchen zu benennende Vertreter/innen sowie deren jeweilige
Stellvertreter/innen von der Gesellschafterversammlung als Mitglieder berufen.
Für die Bestellung der/des vom Kreistag zu benennenden Vertreters/Vertreterin sowie deren/dessen
Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder des Institutsausschusses benannt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
AV Poth, Manfred
2.
Wasems, Hans-Peter
Adams, Johannes
GBL I/Kreisverwaltung
Ramers, Markus
CDU
SPD
Beschlussentwurf:
Der Kreistag benennt für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für den
Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
__Herrn Hans-Peter Wasems______
___Herrn Emmanuel Kunz ________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.