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Antrag CDU (Anlage 11 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Antrag CDU (Anlage 11 zur Antrag CDU)

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Inhalt der Datei

Anlage 11 zur Antrag CDU 11 Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR Nach § 6 der Institutsordnung des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln ist zur Unterstützung und Beratung des Institutsvorstehers ein Institutsausschuss eingerichtet. In den Institutsausschuss werden für 5 Jahre, längstens jedoch für die Dauer ihres Mandats, u. a. zwei vom Kreistag des Kreises Euskirchen zu benennende Vertreter/innen sowie deren jeweilige Stellvertreter/innen von der Gesellschafterversammlung als Mitglieder berufen. Für die Bestellung der/des vom Kreistag zu benennenden Vertreters/Vertreterin sowie deren/dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder des Institutsausschusses benannt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. AV Poth, Manfred 2. Wasems, Hans-Peter Adams, Johannes GBL I/Kreisverwaltung Ramers, Markus CDU SPD Beschlussentwurf: Der Kreistag benennt für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für den Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln wie folgt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. __Herrn Hans-Peter Wasems______ ___Herrn Emmanuel Kunz ________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.