Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 14 zur Antrag CDU
14
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
Die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH ist als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)
an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beteiligt. Sie hält keinen Kapitalanteil und ist nicht am
Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
Im Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH ist die Zahl der in die
Gesellschafterversammlung zu entsendenden Mitglieder nicht bestimmt.
Derzeit erfolgt die Vertretung des Kreises Euskirchen durch Herrn Johannes Mertens (CDU) als
ordentliches Mitglied und durch Herrn Winfried Hergarten (SPD) als dessen Stellvertreter.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung
bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§
35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu
entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu
bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu
verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden
sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch __1___ Person(en)
vertreten werden soll.
Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Gesellschaftsversammlung
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
Waasem, Thilo______________________
Mertens, Johannes_______________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.