Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 16 zur Antrag CDU
16
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Im Rahmen der Beschlussfassungen zur Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen gem. den
Beschlussvorlagen D 36/2011, D 62/2012 und V 30/2013 ist es vorgesehen, zum Zwecke der
Beteiligung der Kommunen im Versorgungsgebiet der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an der
ene gemeinsam mit der RWE Deutschland AG eine kommunale Vorschaltgesellschaft (Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG) zu gründen und gleichzeitig Anteile an der ene in diese Gesellschaft einzubringen. In
einem nächsten Schritt werden diese Anteile an interessierte Kommunen veräußert. Gleiches gilt für die
Komplementärgesellschaft „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“.
Im Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist die Zahl der in die Gesellschafterversammlung zu
entsendenden Mitglieder nicht bestimmt. Bisher wurde Herr Ingo Hessenius (Kreiskämmerer) zur
Vertretung des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH benannt. Zum Stellvertreter wurde Herr Johannes Adams (GBL I) bestellt.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung
bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die
Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die
Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf
den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
(§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung
gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _1__ Person(en)
vertreten werden soll.
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
1.
Adams, Johannes______________________
Hessenius, Ingo__________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Anlage 16 zur Antrag CDU
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.