Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 28 zur Antrag CDU
28
IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH
Nach § 16 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in
die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Jeder Gesellschafter kann, auch wenn er mehrere
Vertreter entsendet, seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Bei Entsendung von mehr als einem
Vertreter muss ein Stimmführer bestellt werden.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§
35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu
entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu
bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu
verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden
sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises:
Ordentliches Mitglied:
1.
2.
3.
LR Rosenke, Günter
Kolvenbach, Bernd
Schmitz, Hans
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
CDU
SPD
AV Poth, Manfred
Weber, Günter
Ramers, Markus
CDU
SPD
Zum Stimmführer wurde Herr Bernd Kolvenbach (CDU) gewählt.
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch __3___ Person(en)
vertreten werden soll.
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
___________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
___________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
Weber, Günter________________
___________________________
3.
Schmitz, Stefan________________
Hettmer, Heinrich_____________
Anlage 28 zur Antrag CDU
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird Herr Günter Weber_________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder Herr Stefan Schmitz________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.