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Antrag CDU (Anlage 19 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Antrag CDU (Anlage 19 zur Antrag CDU)

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Inhalt der Datei

Anlage 19 zur Antrag CDU 19 Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG An der Gesellschaft sind die KEV Energie GmbH und der Kreis Euskirchen als Kommanditisten beteiligt. Nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages gewährt je 1 Euro des eingezahlten Kommanditkapitals eine Stimme. Das Stimmrecht aus einer Beteiligung kann nur einheitlich ausgeübt werden. Bisher wurde der Kreis Euskirchen durch eine Person, Herrn Hans Peter Wasems (CDU), vertreten. Als Stellvertreter war Herr Franz Cremer (SPD) benannt. Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _1__ Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschaftsversammlung Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. Wasems, Hans-Peter__________________ Cremer, Franz___________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.