Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 19 zur Antrag CDU
19
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG
An der Gesellschaft sind die KEV Energie GmbH und der Kreis Euskirchen als Kommanditisten beteiligt.
Nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages gewährt je 1 Euro des eingezahlten Kommanditkapitals eine
Stimme. Das Stimmrecht aus einer Beteiligung kann nur einheitlich ausgeübt werden.
Bisher wurde der Kreis Euskirchen durch eine Person, Herrn Hans Peter Wasems (CDU), vertreten. Als
Stellvertreter war Herr Franz Cremer (SPD) benannt.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung
bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§
35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu
entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu
bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu
verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden
sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _1__ Person vertreten
werden soll.
Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung
der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Gesellschaftsversammlung
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
Wasems, Hans-Peter__________________
Cremer, Franz___________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.