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Antrag CDU (Anlage 21 zur Antrag CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
25.06.14, 13:29
Aktualisiert
25.06.14, 13:29
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Inhalt der Datei

Anlage 21 zur Antrag CDU 21 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH a) Gesellschafterversammlung Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus höchstens 13 Mitgliedern. Es ist entsprechend § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages davon auszugehen, dass eine Vertretung der Kapitaleigner im Verhältnis der Stammeinlagen zum Gesamtkapital erfolgen soll. Aufgrund dessen sind vom Kreis Euskirchen 10 und von der Stadt Zülpich 3 Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Gem. § 8 Abs. 3 können die den einzelnen Gesellschaftern zustehenden Stimmen nur einheitlich abgegeben werden. Ein Stimmführer ist somit zu benennen. b) Verwaltungsrat Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Verwaltungsrat aus 11 Mitgliedern, wovon 8 vom Kreis Euskirchen und 3 von der Stadt Zülpich entsandt werden. Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist für jedes Mitglied im Verwaltungsrat ein/e Stellvertreter/in für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes zu benennen. Für die Wahlen zur Gesellschafterversammlung und zum Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH gelten jeweils die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter/innen des Kreises: a) Gesellschafterversammlung Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. LR Rosenke, Günter Schmitz, Manfred Zibell, Maria Berners, Ingrid Schulz, Günther Seidler, Stefanie Schmitz, Hans Konias, Nathalie Dr. Wolter, Manfred Simon, Wulf-Dietrich CDU CDU CDU CDU SPD SPD B 90/Grüne skB/FDP UWV Zum Stimmführer wurde Herr Manfred Schmitz (CDU) gewählt. Anlage 21 zur Antrag CDU b) Verwaltungsrat Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. LR Rosenke, Günter Reidt, Josef Rhiem, Josef Carl Schulz, Günther Vermöhlen, Karl Hergarten, Winfried Reiff, Hans Simon, Wulf-Dietrich Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) CDU CDU CDU SPD SPD FDP UWV AV Poth, Manfred Wasems, Hans Peter Dr. Dirhold, Sabine Vogelsberg, Matthias Schmitz Hans Seidler, Stefanie Kindler, Volker Dr. Pesch, Dieter CDU CDU CDU SPD SPD FDP UWV Beschlussentwurf: a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH: 1. ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 6. Hettmer, Heinrich_______________ 2. Gerdemann, Rita________________ 7. Schmitz, Hans__________________ 3. Mießeler, Rudi__________________ 8. _____________________________ 4. Wasems, Hans-Peter_____________ 9. _____________________________ 5. Wolter, Leo_____________________ 10._____________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Aus den in die Gesellschaftsversammlung gewählten Vertretern wird ________Herr Hans-Peter Wasems__________ zum/zur Stimmführer/in benannt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird ____Herr Hans Schmitz____________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Anlage 21 zur Antrag CDU b) Verwaltungsrat Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen in den Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. Reidt, Josef___________________ Jahr, Dirk________________________ 3. Schulz, Günter________________ Beul, Ursula______________________ 4. Stolz, Ute____________________ Dirhold, Sabine____________________ 5. Vermöhlen, Karl_______________ Hettmer, Heinrich__________________ 6. Heller, Wolfgang_______________ Schulte, Andreas__________________ 7. ____________________________ ________________________________ 8. ____________________________ ________________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.