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Verwaltungsergänzung (Verlagerung des Kreisbauhofes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
10.03.14, 12:18
Aktualisiert
10.03.14, 12:18
Verwaltungsergänzung (Verlagerung des Kreisbauhofes) Verwaltungsergänzung (Verlagerung des Kreisbauhofes)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/F 10/2014 Datum: 10.03.2014 Verlagerung des Kreisbauhofes hier: Anfrage der FDP-Fraktion Der Beantwortung ihrer Anfrage wird vorausgeschickt, dass die Aufgaben sowie die Verlagerung des Kreisbauhofes in das Abfallwirtschaftszentrum und damit die Zusammenführung der beiden technischen Betriebe des Kreises Euskirchen im Rahmen der Aufgabenkritik 2005 und 2010 überprüft und diskutiert wurden. Dabei wurde auch die Übertragung der Aufgaben an den Landesbetrieb Straßen.NRW, die Kooperationen mit den kommunalen Bauhöfen sowie die Beauftragung Dritter betrachtet. Im Rahmen der Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises für Bau, Straßen und Abfallbeseitigungsangelegenheiten am 18.02.2014 wurde dazu nochmals umfassend informiert. Zu ihren Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1.1 und 1.2: Die mögliche Vergabe von Aufgaben an Dritte unterliegt der regelmäßigen Prüfung. Neben der Wirtschaftlichkeit der Erledigung der einzelnen Aufgaben ist dabei auch immer die Gesamtwirtschaftlichkeit des Bauhofbetriebes zu berücksichtigen. Dazu muss eine gleichmäßige Auslastung des vorhandenen Personals und der vorhandenen Maschinen und Geräte gewährleistet sein. Wie im interfraktionellen Arbeitskreis für Straßen, Bau und Abfallbeseitigungsangelegenheiten am 18.02.2014 erläutert, sind derzeit drei Winterdienstbezirke an einen Privatunternehmer, zwei Winterdienstbezirke an kommunale Bauhöfe sowie die Mäharbeiten der Banketten im Stadtgebiet Euskirchen an einen kommunalen Bauhof vergeben. Darüber hinaus erbringen die Städte und Gemeinden und der Landesbetrieb Straßen.NRW sowie Landesmobilität Rheinland Pfalz im Rahmen von Kooperationen Winterdienstleistungen für den Kreis Euskirchen und umgekehrt. Die Vergaben an Privatunternehmer erfolgen auf Basis von öffentlichen Ausschreibungen. Der Vergleich der Kosten zeigt, dass der Kreisbauhof die Leistung wirtschaftlicher erbringen könnte, allerdings der Personal- und Fahrzeugbestand die Eigenerbringung bei Spitzenlasten nicht zulässt. Soweit möglich werden die Leistungen mit eigenem Personal und Fahrzeugen erbracht. Der Kostenvergleich für die Bankettpflege zeigt, dass der beauftragte kommunale Bauhof zu annähernd gleichen Kosten arbeitet wie der Kreisbauhof. Auch hier erfolgt die Auslagerung der Arbeiten auf Grund der fehlenden Kapazitäten im Kreisbauhof. Zu 1.3: Zunächst wird auf die Übersicht der Arbeiten des Kreisbauhofes in der den Fraktionen vorliegenden Präsentation hingewiesen. Die Sofortmaßnahmen werden bei der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten direkt der jeweiligen Aufgabe zugeordnet. Ein konstanter Prozentsatz für diese Arbeiten kann nicht benannt werden, da diese variabel sind. Sie hängen in erster Linie von witterungsbedingten Einflüssen (Stürme, starker Frost), Unfallereignissen oder Feststellungen im Rahmen der Streckenkontrolle oder Hinweisen aus der Bevölkerung (z.B. Verschmutzung von Kreisstraßen, Diebstahl von Kanaldeckeln, Absicherung von Gefahrenstellen, Beseitigung von Ölspuren) ab. Zu 2.1: -2- Auch hierzu wurde im Arbeitskreis berichtet, dass ein stetiger Austausch zwischen den Leitern der kommunalen Bauhöfe und des Kreisbauhofes erfolgt, um die Zusammenarbeit weiter auszubauen. Allerdings ist festzustellen, dass die Aufgabenstellungen nur teilweise deckungsgleich sind. Zudem sind auch die Bauhöfe der Städte und Gemeinden mit ihren Arbeiten ausgelastet und überwiegend personell und maschinentechnisch nur eingeschränkt für die Unterhaltung überörtlicher Straßen ausgerüstet. Sofern sich Möglichkeiten zur Zusammenarbeit ergeben, ist es das Ziel, diese zu nutzen. Zu 2.2: Ziel der Verlagerung des Kreisbauhofes ist die Zusammenführung der beiden technischen Betriebe des Kreises Euskirchen. Daher kommt als neuer Standort für den Kreisbauhof nur das Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich in Frage. Nur durch die Zusammenlegung an diesem Standort können die erwarteten Synergien für den Kreis Euskirchen realisiert werden. Für einen gemeinsamen Bauhof des Kreises und der Stadt Mechernich wäre ein geeignetes Grundstück erforderlich. Lediglich ein kleiner Teil der Gesamtdeponiefläche ist für eine gewerbliche Nutzung zugelassen. Diese Fläche im Eingangsbereich des AWZ lässt eine Realisierung eines gemeinsamen Bauhofes leider nicht zu, so dass diese Überlegung im Rahmen der Konzeptstudie nicht weiter verfolgt wurde. Zu 2.3: Mit einer Aufteilung des Bauhofes auf drei oder mehr Standorte würde statt der nutzbaren Synergieeffekte einer Zusammenlegung der organisatorische Aufwand beträchtlich erhöht. Zudem müssten dann drei Standorte planungsrechtlich und bautechnisch mit allen zukünftigen Unterhaltungskosten realisiert werden. Zu 2.4: Ziel der Verlagerung des Kreisbauhofes ist die Zusammenführung der beiden technischen Betriebe des Kreises im AWZ. Im AWZ kann das vorhandene Grundstück sowie ein Teil der Gebäude des ehemaligen Entladbahnhofes durch den Kreisbauhof genutzt werden. Der Erwerb einer anderen Immobilie ist daher nicht zielführend und wurde nicht geprüft. gez. i. V. Poth