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Beschlussvorlage Stab (Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
20.08.14, 12:01
Aktualisiert
20.08.14, 12:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 48/2014 15.08.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.09.2014 Kreisausschuss 23.09.2014 Kreistag 01.10.2014 Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen Sachbearbeiter/in: Frau Albold x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 571 05 Zeile: 15 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Im Hauhalt 2014 sind die Mittel unter Produkt 571 05, Zeile 15 eingeplant, für die folgenden Jahre werden die Mittel entsprechend in den Haushalt eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der Gründerregion Aachen mit einem jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 09/2014 bis 06/2017 und b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung. -2Begründung: Die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Kommunen und kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sind entschlossen gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen in NRW durch die STARTERCENTER zu leisten. Ziel ist es durch die gegründeten STARTERCENTER seit 01.01.2007 in NRW die Qualität der Beratung für Gründerinnen und Gründer zu verbessern, um dadurch Stabilität in das Gründungsgeschehen zu bringen und nachhaltige Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung in NRW zu eröffnen. Das STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen ist eine zentrale Anlaufstelle zur Information, Beratung und Unterstützung von Existenzgründern. Mit dem STARTERCENTER wird das vielfältige Informations- und Beratungsangebot der beteiligten Partner gebündelt. Es gibt 5 Startercenterbüros in der Gründerregion Aachen - Handwerkskammer Aachen Industrie und Handelskammer Aachen Kreis Düren, Stabstelle für Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH Kreis Euskirchen, Stabstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung Um das STARTERCENTER in der Gründerregion Aachen mit seinen Partnern zu finanzieren, werden mit den Startercenterbüros Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. In der Anlage zu V 48/2014 befindet sich die Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des STARTERCENTER NRW in der GründerRegion Aachen. Für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis 30.06.2017 fallen für den Kreis Euskirchen jährliche Pauschalkosten von jeweils € 3.000,- an. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)