Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
20.08.14, 12:01
Aktualisiert
20.08.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 48/2014
15.08.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
01.09.2014
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreistag
01.10.2014
Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des Startercenter NRW in
der GründerRegion Aachen
Sachbearbeiter/in: Frau Albold
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 571 05
Zeile: 15
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Im Hauhalt 2014 sind die Mittel unter Produkt 571 05, Zeile 15
eingeplant, für die folgenden Jahre werden die Mittel entsprechend in
den Haushalt eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der Gründerregion Aachen mit einem
jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 09/2014 bis 06/2017 und
b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung.
-2Begründung:
Die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Kommunen und kommunalen
Wirtschaftsförderungseinrichtungen und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sind
entschlossen gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen in NRW durch die
STARTERCENTER zu leisten.
Ziel ist es durch die gegründeten STARTERCENTER seit 01.01.2007 in NRW die Qualität der
Beratung für Gründerinnen und Gründer zu verbessern, um dadurch Stabilität in das
Gründungsgeschehen zu bringen und nachhaltige Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung in
NRW zu eröffnen.
Das STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen ist eine zentrale Anlaufstelle zur
Information, Beratung und Unterstützung von Existenzgründern. Mit dem STARTERCENTER wird
das vielfältige Informations- und Beratungsangebot der beteiligten Partner gebündelt.
Es gibt 5 Startercenterbüros in der Gründerregion Aachen
-
Handwerkskammer Aachen
Industrie und Handelskammer Aachen
Kreis Düren, Stabstelle für Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
Kreis Euskirchen, Stabstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung
Um das STARTERCENTER in der Gründerregion Aachen mit seinen Partnern zu finanzieren, werden
mit den Startercenterbüros Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen.
In der Anlage zu V 48/2014 befindet sich die Dienstleistungsvereinbarung für den Betrieb des
STARTERCENTER NRW in der GründerRegion Aachen.
Für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis 30.06.2017 fallen für den Kreis Euskirchen jährliche
Pauschalkosten von jeweils € 3.000,- an.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)